Kann Umstellung der Heizung auf Sommerbetrieb eingefordert werden?

  • Im Netz finde ich viel dazu, dass der Vermieter die Heizung auf Sommerbetrieb umstellen darf, nicht aber, ob er es auch muss.

    Ist der Vermieter verpflichtet, die Heizung auf Sommerbetrieb umzustellen? D. h. nur Warmwasser, keine Heizung. Kann ich also die Umstellung einfordern?

    Unser Vermieter heizt im Sommer auf unsere Kosten nämlich völlig sinnlos durch. Bei 30° Außentemperatur "glüht" der Heizkörper wenige Minuten nach dem Aufdrehen (habs ausprobiert). Den Kessel den ganzen Sommer über auf Temperatur zu halten kostet doch Unmengen an Gas/Geld, was dann auf die Mieter umgelegt wird. Ich schätze, das macht aufs Jahr gesehen ca. 20% der Heizkosten aus.

    Weiß da jemand Bescheid? Vielen Dank.

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