Abrechnung Betriebskosten bei gemischten Grundstücken

  • Hallo zusammen,

    wir leben in einem gemischten Haushalt. Laut Vermieter ist das Grundstück zu 56% Wohneinheit und zu 44% Gewerbe (meist Lagerräume & Werkstätten). In den letzten Jahren hat der Vermieter die Nebenkosten jeweils auf die Gewerblichen Einheiten und die Mieter umgelegt - so wie die tatsächliche Nutzung auch aussieht. Dieses Jahr rechnet er die Kosten basierend auf dem Grundsteuerbescheid um. Hier zb. knapp 2000€ für uns als Mieter und 250€ für die Gewerbeeinheiten. Ich hab grob 11% ausgerechnet, das gleiche geht dann durch alle Nebenkosten und belastet uns im Vergleich zum Vorjahr massiv mehr. Ist diese Art der Umlage rechtens? Was können wir tun?

    Danke :)

  • Was können wir tun?

    Was steht denn im Vertrag zur Umlage der Nebenkosten?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Ja das der klassische Verteilerschlüssel - anteilig nach m2 Wohn und nutzfläche gemäß Flächenangabe. Damit hat auch keiner ein Problem. Das "Problem" liegt an der verteilung der Abrechnungspositionen auf Gewerbe und Wohnfläche. Bei 56 zu 44 werden die Kosten 90 zu 10% umgelegt.

  • Bei der Grundsteuer kann es einen Unterschied geben. Denn je nach Grundsteuerbescheid kann das Gewerbe anders bewertet worden sein wie die Wohnungen. Somit darf man die Grundsteuer auch so verteilen, wie es dem Grundsteuerbescheid entspricht.

    Diese Aufteilung gemäß Grundsteuerbescheid darf aber nicht auf die anderen Kostenarten übertragen werden. Für diese gilt weiterhin der Schlüssel, wie er bisher vereinbart war. Davon darf der Vermieter nicht so ohne Weiteres abweichen.

    Man sollte sich den Grundsteuerbescheid vom Vermieter zeigen lassen, um das genauer zu prüfen.

  • die belege habe ich schon angefordert und mich mit dem Thema weiter auseinandergesetzt.

    Steht das irgendwo das die anderen kosten nicht wie gemäß Grundsteuerbescheid aufgeteilt werden können? Das wäre super und ein Gamechanger für uns

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!