Hallo Forum,
ich habe eine Mieterhöhung bekommen und frage mich, ob ich sie ablehnen kann. Die Mieterhöhung bezieht sich auf § 558 BGB - Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Im Moment zahle ich 7,14 Eur/qm und dies soll sich auf 8,14 Eur/qm erhöhen. Es wird eine aktuelle Kopie aus der Berliner Mietspiegeltabelle 2023 mitgegeben und da finde ich bei Wohnungen kleiner als 40qm, Wohnlage "einfach", Ostberlin, Gebäudealter 1985 den Mittelwert 7,61 Eur/qm, wobei 7,30 - 8,50 Eur/qm als Spanne angegeben ist. Also darf die Wohnungsbaugesellschaft die Miete doch nur auf 7,61 Eur/qm anheben?
Ihr habe hier zur maximalen Mieterhöhung geschrieben:
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist als diejenige Miete definiert, die üblicherweise für eine Wohnung vergleichbarer Art, Größe und Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde gezahlt wird.
Die Vergleichsmiete ist die Mittelwertmiete und nicht die Miete in der Spanne?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Farge