Mietvertrag Klausel über Betriebskosten nicht eindeutig - unklar formuliert

  • Hallo zusammen,

    in meinem Mietvertrag steht folgender Text zu Betriebskosten (Auszug, 1 zu 1):

    Es gibt weder eine Ergänzungsvereinbarung noch eine Klausel oder sonstige Information zu Berechnung/Umlage über die BetrKV-Art für Kabelanbieter (allg. Kabelanschluss).

    Meine Betriebskostenabrechnung enthält nun die Kostenposition "Kabelanschluss" und wird extrem hoch angerechnet. Ich nutze den Kabelanschluss nicht und habe einen anderen DSL-Anbieter. Hinweis: Insgesamt gibt es 8 Wohnparteien, 7 davon Eigentümer, ich bin die Ausnahme und wohne zur Miete. Mein Vermieter wohnt auch im Haus. Vor meinem Einzug stand die Wohnung monatelang leer. Die Kosten für den Kabelanschluss gingen während des Leerstandes ausschließlich an meinen Vermieter.

    Was sagen Sie, muss ich -hinsichtlich der Formulierung unter 7.1 im MV- diese Kostenart auch bezahlen?

    Danke für Ihre Rückmeldung!

  • 7.1 Die Mieterin wird unmittelbar mit Versorgungsunternehmen Verträge über Stromversorgung, Internet, Kabelfernsehen und Telefonanschluss auf eigene Kosten schließen und Betriebskosten für diese Leistungen direkt mit den Anbietern abrechnen

    Die Bedeutung dieses Satzes hast du richtig verstanden. Dies bedeutet, dass man sich als Mieter selbst um den Kabelfernsehanschluss zu kümmern hat. Somit ist diese Kostenposition von der Betriebskostenumlage ausgenommen worden.

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