Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage und zwar ob wir eine Räumungsklage riskieren oder nicht.
Wir sind Mieter und wurden auf Eigenbedarf gekündigt. Der Vermieter möchte selbst einziehen, das stimmt auch, da er das Haus erst gekauft hat und schon mit den Hufen scharrt. So eine junge Familie, die mehr Platz benötigt.
Wir haben der Kündigung auch nicht widersprochen und uns selbst ein Haus gekauft.
Dieses ist aber stark renovierungsbedürftig. Nun haben wir unseren Vermieter gefragt, ob wir die Räumungsfrist auf einen Monat später verschieben. Dem hat er zugestimmt und wir haben einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, den wir vorab per E-Mail bekommen haben und dem Vermieter unterschrieben per post zusenden sollten.
In dem Vertrag wurde geschrieben, dass die Eigenbedarfskündigung wirksam ist und das wir die Räumungsfrist um einen Monat nach hinten verschieben. Also dass das Mietverhältnis mit der Eigenbedarfskündigung zum 31.8. beendet ist und wir die Wohnung erst bis zum 30.09. räumen müssen. Weiterhin, dass wir auf eine weitere Räumungsfrist explizit verzichten.
Dazu steht, das §545 BGB abgedungen ist, was ja soviel bedeutet, wenn wir hier weiter wohnen bleiben, dann hat er mit dem Vertrag direkt dagegen widersprochen.
Wir haben das unterschrieben und ihm per Post zurückgeschickt. Er hatte es ebenfalls unterschrieben und uns unser Exemplar auch per Post zurückgeschickt.
Nun ist es so, dass wir unser Haus bis zum 30.09. leider nicht fertig bekommen. Es kam gerade erst der Estrich vor einer Woche und die Fenster wollen wir auch noch austauschen. Daher haben wir den Vermieter doch nochmal gefragt, ob wir nicht nochmal um vier Wochen verlängern können. Leider hat er das abgelehnt mit der Begründung, dass er seine Wohnung auch schon gekündigt hat und wenn wir nicht pünktlich ausziehen, dann steht er auf der Straße.
Nun überlegen wir, ob wir nicht einfach hier wohnen bleiben. Es ist ja sein Problem, wenn er schon gekündigt hat und dann auf der Straße steht. Wie wir gelesen haben, dauert eine Räumungsklage. Es dauert mindestens vier Woche, bis die Klage überhaupt an uns verschickt wird. Bis dahin sind wir ja ausgezogen. Und da der 30.09. schon nächste Woche ist, kann er doch eh nicht mehr viel machen, oder?
Wir haben uns einen Anwalt genommen. Dieser hat dem Vermieter einen Brief geschrieben, dass wir die Frist auf den 31. Oktober setzen, da unser Haus noch nicht fertig ist. Damit sind wir jetzt raus, richtig? Der Vermieter droht nun nämlich mit einer Räumungs- und Schadensersatzklage, sollten wir nicht am 30.09. die Schlüssel übergeben. Aber das müssen wir ja nicht, richtig?
Für eure Hilfen wäre ich sehr dankbar!