Wohngemeinschaft - Drei Hauptmieter und Kündigung verweigert

  • Ich befinde mich in einer Situation, in der ich nicht aus dem Mietvertrag einer 3er-WG entlassen werden kann.

    -Die Auflösung des Vertrages kann nur mit schriftlicher Zustimmung (Unterschrift) aller beteiligten Parteien (meine Mitbewohner und ich) erfolgen.

    -Ich kann keinen Nachmieter finden (ist schon 6 Monate her)

    -Mitbewohner wollen mich nicht aus dem ursprünglichen Vertrag "herausnehmen" (Aufhebungsvertrag).

    -Der Vermieter akzeptiert keine Untervermietung.

    -Mitbewohner wollen den Vertrag nicht gemeinsam kündigen.

    Es gibt keine Möglichkeit zu gehen, ohne einen Nachmieter zu finden. Das Problem ist, dass niemand dieses Zimmer haben will, da es eine Bearbeitungsgebühr von ca. 400 Euro gibt. Ich verstehe, dass ich die Möglichkeit habe, meine Mitbewohner zu "zwingen", die Auflösung des Vertrages vor Gericht zu unterschreiben.

    Allerdings sind meine Mitbewohner eigentlich nicht diejenigen, die die Nachmieter nicht akzeptieren, also bezweifle ich, dass ich mit einem solche Klage eine Chance habe.

    Ich werde demnächst mit einem erfahrenen Anwalt über die Situation sprechen. In der Zwischenzeit möchte ich mich so gut wie möglich darüber informieren, was man in dieser Situation tun kann. Im Wesentlichen sehe ich folgende Möglichkeiten:

    • Die Bearbeitungsgebühr anfechten und einen Rechtsstreit riskieren. Meine Mitbewohner raten mir davon ab, da eine Anfechtung wahrscheinlich bedeuten würde, dass der Vermieter keine Vertragsänderungen mehr akzeptiert (wahrscheinlich).
    • Meine Mitbewohner auf Zustimmung verklagen. Ich verstehe, dass wir eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind und jeder unter bestimmten Umständen jederzeit kündigen kann. Diese Umstände würden in diesem Fall wahrscheinlich bedeuten, dass die Mitbewohner unkooperativ sind. Das ist nicht wirklich der Fall, denn sie sind natürlich bereit, einen Nachmieter zu nehmen, wenn ich einen finde, was mit der Zeit immer schwieriger wird.
    • Ich zahle meinen Anteil, bis meine Mitbewohner beschließen, den Vertrag zu beenden (wahrscheinlich Jahre).

    Meine Frage ist:

    Wenn ich mich entschließe, vor Gericht zu gehen, wie stehen meine Chancen, zu gewinnen oder zumindest einen Vergleich zu erzielen, der mich aus dem Vertrag entlässt?

    Spielt die Tatsache, dass ich keinen Nachmieter gefunden habe, eine Rolle für mein Recht, den Vertrag zu beenden?


    Vielen dank und Beste Grüße

  • Hallo!

    Bitte, nur damit keine Missverständnisse entstehen. 400 Euro für

    eine Mietvertragsänderung? Das steht wo, im Mietvertrag?

    Die Kosten der Vertragserstellung und Änderung des Mietvertrags zählen

    zu den Verwaltungskosten des Vermieters, sind durch den Mietzins

    des Mieters mit abgegolten. Selbst der neue Mieter darf beim Einzug

    nicht damit belastet werden.

    Grüße



  • Sie ist im Nachtrag zum ursprünglichen Mietvertrag angegeben.


    Außerdem verlange ich diese 400 Euro nicht von eventuellen Nachmietern. Ich zahle sie selbst, wenn jemand einzieht. Leider haben sich viele geweigert, eine solche Nachtrag zu unterschreiben.

  • Hallo!

    Leider haben sich viele geweigert, eine solche Nachtrag zu unterschreiben.

    Verständlicher Weise, weil das nicht korrekt sein könnte. Mieter zahlen

    nicht für Verwaltungskosten des Vermieters. Ein Anwalt sollte dringend

    und zeitnah diesen Nachtrag prüfen.

    Gruß



  • Okay, aber was ist, wenn der Vermieter, nachdem er das Schreiben des Anwalts über den Nachtrag erhalten hat, beschließt, keinen wechseln von Mieter mehr anzunehmen? Wie kann ich dann aus dem Vertrag aussteigen?


    Und wenn es darauf hinausläuft, den Vermieter zu verklagen, wie lange würde ein solcher Prozess dauern? Ich möchte einfach so schnell wie möglich aus dem Vertrag herauskommen.

  • Das Thema ist nicht ganz so einfach wie es den Anschein haben mag, denn es gibt mehrere Möglichkeiten, heran zu gehen. Daher nur die folgenden Dinge als Anregung.

    dass ich die Möglichkeit habe, meine Mitbewohner zu "zwingen", die Auflösung des Vertrages vor Gericht zu unterschreiben.

    Das ist durchaus eine Option, und eine sichere noch dazu. Denn dagegen können sich die Mitbewohner nicht wehren gemäß § 749 BGB. Jedoch verlieren dann auch die Mitbewohner den Vertrag und müssen ausziehen, sofern sie vom Vermieter nicht einen neuen Vertrag bekommen. Das ist vielleicht nicht erwünscht. Wenn alles andere scheitert, wäre es aber die einzig verbleibende Option.

    in der ich nicht aus dem Mietvertrag einer 3er-WG entlassen werden kann

    Das wäre zu prüfen, ob es nicht doch möglich ist und der Vermieter zum Austausch eines Bewohners gezwungen werden kann. Es hängt davon ab, ob es dem Vermieter von Anfang an klar war, dass es nur eine Zweckgemeinschaft ist und die Bewohner nicht dauerhaft bleiben würden. Das ist typischerweise bei Studenten der Fall. Dann kann ein Anspruch auf Austausch eines Mitbewohners gegen den Vermieter bestehen.

    Der Vermieter akzeptiert keine Untervermietung

    Unter Umständen kann es sein, dass der Vermieter eine Untervermietung zwingend akzeptieren muss, da man ein berechtigtes Interesse nach § 553 BGB hat. Aber das würde bedeuten, dass du im Vertrag bleibst, und das ist ja auch nicht erwünscht.

    da es eine Bearbeitungsgebühr von ca. 400 Euro gibt

    Eine Bearbeitungsgebühr kann je nach Umständen berechtigt sein. Allerdings keinesfalls in der Höhe. Die Gerichte genehmigen eine Gebühr von etwa 50 bis maximal 80 Euro. Mehr kann der Vermieter also auch von dir nicht verlangen ganz unabhängig was in der Vertragsergänzung steht. Ein neuer Mieter könnte das somit unterschreiben, aber der Vermieter wird es nicht verlangen können. So etwas ist unwirksam gemäß § 307 BGB.

    Ich hoffe, diese Informationen helfen ein wenig um besser zu verstehen, was dir der Anwalt erklären wird. Denn diese Punkte wird er auch nennen.

  • Das ist durchaus eine Option, und eine sichere noch dazu. Denn dagegen können sich die Mitbewohner nicht wehren gemäß § 749 BGB. Jedoch verlieren dann auch die Mitbewohner den Vertrag und müssen ausziehen, sofern sie vom Vermieter nicht einen neuen Vertrag bekommen. Das ist vielleicht nicht erwünscht. Wenn alles andere scheitert, wäre es aber die

    Bleibt diese Möglichkeit bestehen, da das GBR-Gesetz zu Beginn des nächsten Jahres geändert wird? Ich frage für den Fall, dass es bis dahin dauert, bis ich Klage einreiche.

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