Vermieter will Schadenersatz für Schimmelbeseitigung

  • Guten Tag,

    ich habe damals meine Wohnung unrenoviert übergeben bekommen und zusätzlich wurde bei der Übergabe auch Schimmelbefall im Übergabeprotokoll festgehalten (Schimmel wurde vom Vermieter aber dann nach wenigen Tagen entfernt).

    Nach meinem Auszug gibt es nun Streit mit meinem Vermieter, weil ich den sich neu gebildeten Schimmel beim Auszug nicht entfernt habe und er mir die Entfernung nun in Rechnung stellt.

    Das Problem sind allerdings nicht die Kosten für die Schimmelbeseitigung (die würde ich von mir aus bezahlen), sondern mein Vermieter hat danach auch die komplette Wohnung streichen lassen und will mir dies nun auch in Rechnung stellen.

    Ist das zulässig, denn nur wegen einigen wenigen Stellen mit Schimmelbefall kann er ja nicht die ganze Wohnung auf meine Kosten streichen lassen, zumal ich die Wohnung ja unrenoviert übergeben bekommen habe?

  • sondern mein Vermieter hat danach auch die komplette Wohnung streichen lassen und will mir dies nun auch in Rechnung stellen.

    Hierzu müsste man erst mal prüfen, ob man als Mieter zu der Durchführung der Schönheitsreparaturen wirksam verpflichtet wurde. Und wenn ja, dann muss der Vermieter eine Frist gesetzt haben, dass man dieser Pflicht nachkommt. Andernfalls kann er keinen Schadenersatz verlangen.

    nicht die Kosten für die Schimmelbeseitigung (die würde ich von mir aus bezahlen

    Müsstest du aber vermutlich eher nicht, denn es dürfte durch das Übergabeprotokoll beim Einzug schon klar sein, dass es nicht euer Verschulden ist. Wenn der Vermieter es anders sieht, müsste er sich erklären.

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