Doppelte Mieterhöhung nach Modernisierung und Anpassung Nettokaltmietzins

  • Hallo,


    mein Vermieter möchte gern meine Nettokaltmiete um ~95 EUR monatlich erhöhen (ca. 20% Erhöhung). Zudem stehen Modernisierungsmaßnahmen an,
    die er noch nicht direkt angekündigt hat, von denen ich habe über Umwege erfahren habe. Es soll von Gas auf Fernwärme bis zum Ende des Jahres umgestellt werden.

    Ist es rechtlich erlaubt das er nach der Modernisierung gleich nochmal die erlaubten 8% erhöhen darf ? Er kündigt auf Seite 1
    des angehängten Schreibens ja sogar schon an das die jetzige Erhöhung keinen Einfluss auf die weitere Erhöhung durch Modernisierung hat.

    Anbei das Schreiben für die Mietzinserhöhung:


    Vielen Dank im Voraus :)


    Schöne Grüße,
    Patrick

  • Ist es rechtlich erlaubt das er nach der Modernisierung gleich nochmal die erlaubten 8% erhöhen darf ?

    Ja. Es ist möglich, eine Erhöhung wegen Modernisierung noch oben drauf zu setzen. Diese darf aber erst nach Abschluss der Maßnahmen erklärt werden. Außerdem muss man dann prüfen, ob es sich auch wirklich um eine Modernisierung im Sinne des Gesetzes handelt.


    Für die jetzt vorliegende Mieterhöhung möchtest du dich vielleicht überzeugen, ob die genannten Wohnungen auch wirklich in der Größe, Beschaffenheit und Ausstattung vergleichbar sind. Außerdem müssen es tatsächlich vermietete Wohnungen sein. Zur Vermietung ausgeschriebene Wohnungen gelten nicht.

  • Über andere "Kanäle" habe ich erfahren das die Modernisierung auf Fernwärme bis zum 02.12. abgeschlossen sein soll.

    Die Bauarbeiten weiter vorn in unserer Straße laufen schon. Nun habe ich noch gefunden das der Vermieter eigentlich verpflichtet
    wäre solche Maßnahmen 3 Monate vor Beginn der Maßnahme in Textform schriftlich anzukündigen:


    Vielen Dank für die Hinweise Fruggel, wie schafft man es denn sich ein Bild von den genannten Wohnungen zu machen ?


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    oder Zitat, gelöscht

  • solche Maßnahmen 3 Monate vor Beginn der Maßnahme in Textform schriftlich anzukündigen

    Sagen wir mal so. Wenn er es nicht ankündigt, dann es sein, dass die Mieterhöhung dann nicht nach 3 Monaten, sondern erst nach 9 Monaten wirksam wird und zu zahlen

    ist, gemäß § 559b BGB.

    wie schafft man es denn sich ein Bild von den genannten Wohnungen zu machen ?

    Beispielsweise könnte man zu der Wohnung hin gehen, klingeln, und mit dem Mieter sprechen. Dieser ist zwar nicht verpflichtet, Informationen zu geben, aber wenn man freundlich fragt, klappt es meistens.