Mögliche Räumungsklage - Ein Mitbewohner zieht nicht aus - Gemeinsamer Mietvertrag

  • Hallo zusammen,


    ich befinde mich derzeit in einem gemeinsamen Mietverhältnis mit zwei weiteren Personen (3er WG). Eine Ordentlichekündigung des Mietvertrages wurde vor kurzem von allen Mietern unterschrieben.


    Die Übergabe der Wohnung muss innerhalb von 3 Monaten nach Unterzeichnung des Schreibens erfolgen.


    Das Kündigungsschreiben wurde mit der Begründung unterschrieben, dass im Falle der Verweigerung der Unterschrift ein gerichtliches Verfahren gegen die Personen eingeleitet würde, die sich weigern würden, die Kündigung zu unterschreiben. Die Situation zwischen den Mitbewohnern ist sehr angespannt.


    Nun das Problem: Einer der Mitbewohner hat gesagt, dass er seine Wohnung innerhalb der 3 Monate nicht verlassen wird und so lange bleiben wird, bis der Vermieter eine Räumungsklage einreicht.


    Soweit ich weiß, bin ich gleichermaßen haftbar, und wenn mein Mitbewohner sich weigert, für das Räumungsverfahren zu zahlen, werde ich wahrscheinlich am Ende dafür aufkommen müssen und ihn später in einem weiteren Gerichtsverfahren auf Schadensersatz verklagen.


    Das ist für mich ziemlich ärgerlich, weil es bedeutet, dass ich für etwas bezahlen und die Konsequenzen tragen muss, das ich nicht einmal kontrollieren kann.


    Nun meine Fragen:


    Wenn diese Person die Wohnung nicht räumt, obwohl sie vorher den Kündigung unterschrieben hat, die beiden anderen Mitbewohner aber schon und die Schlüssel abgegeben haben und eine Räumungsklage vom Vermieter kommt, müssen dann auch die anderen Mitbewohner vor Gericht gehen?


    Wenn ich eine Räumungsklage auf meinen Namen habe, wie schwierig wird es sein, in Zukunft eine neue Wohnung zu mieten, wenn diese Umstände eintreten?


    Gibt es etwas, was ich tun kann, um meinen Mitbewohner zu zwingen, nach Ablauf des Mietvertrags auszuziehen, ohne dass ich mich mit einer Räumungsklage auseinandersetzen muss?


    Wie viel würde ein solcher Rechtsstreit kosten und Dauern?

  • Das ist für mich ziemlich ärgerlich, weil es bedeutet, dass ich für etwas bezahlen und die Konsequenzen tragen muss, das ich nicht einmal kontrollieren kann.

    Das ist in der Tat ärgerlich. Nicht grundlos sagt man, dass es manchmal schwieriger sein kann, einen gemeinsamen Mietvertrag aufzulösen als eine Ehe aufzulösen.

    Gibt es etwas, was ich tun kann, um meinen Mitbewohner zu zwingen, nach Ablauf des Mietvertrags auszuziehen

    Zwingen nicht. Aber man kann mal ein ernstes und deutliches Wort mit ihm reden, was alles an Kosten auf den Mitbewohner zukommt. Denn er macht sich durch sein Verhalten schadenersatzpflichtig und muss am Ende die Kosten allein tragen.

    wie schwierig wird es sein, in Zukunft eine neue Wohnung zu mieten, wenn diese Umstände eintreten?

    Das ist kein Problem. Denn die Klage entsteht ja nicht wegen Mietschulden. Es kommt schon auf den Grund der Klage an.

    nicht verlassen wird und so lange bleiben wird, bis der Vermieter eine Räumungsklage einreicht.

    Warum will er das tun? Welchen Vorteil verspricht er sich dadurch? Was sagt er, wenn man ihm diese Frage stellt?

  • Das ist in der Tat ärgerlich. Nicht grundlos sagt man, dass es manchmal schwieriger sein kann, einen gemeinsamen Mietvertrag aufzulösen als eine Ehe aufzulösen.

    Ich wünschte, ich hätte das vorher gewusst und nicht nur gedacht, "wow, die Miete ist billig".

    Er weiß, dass der Vermieter mich für den gesamten Prozess zur Kasse bitten wird, da ich wirtschaftlich besser gestellt bin. Er will sich nur irgendwie an mir rächen, weil ich die Kündigung verlangt habe.

    Ich möchte nur eine grobe Schätzung über den Zeitaufwand und die Kosten eines solchen Prozesses. Ich will mich auf das Schlimmste vorbereiten.

  • mich für den gesamten Prozess zur Kasse bitten wird

    Das nützt ihm nur nichts, denn hinterher kannst du von ihm Schadenersatz fordern und das auch entsprechend einklagen. Das solltest du ihm mal unmissverständlich klar machen.

    Es kann auch sein, dass der Vermieter nur allein gegen den Mitbewohner klagen muss. Aber das kann man jetzt nicht sagen, kommt drauf an, wie es weiterhin verläuft.

    grobe Schätzung über den Zeitaufwand und die Kosten eines solchen Prozesses

    Alles in Allem mit Anwalt Kosten und so kann das leicht so 2000-3000€ werden.

  • Unter welchen Umständen wird der Vermieter nur ihn verklagen und nicht alle Personen, die im Vertrag stehen? Wenn er der einzige ist, der die Schlüssel nicht ausgehändigt und die Wohnung verlassen hat?

    Und mit den Kosten, was ist mit dem Streitwert? Auch dafür muss der Verlierer aufkommen, was in diesem Fall eine Jahreskaltmiete wäre, oder nicht?


    Er weiß das. Er will mich nur für die Jahre, die der Rechtsstreit dauern wird, in der Falle halten.


    Beinhaltet dies eine mögliche Zwangsräumung?


    Beeinträchtigt die Einstellung der Mietzahlungen während des Räumungsprozesses meine Chancen, in Zukunft eine neue Wohnung zu bekommen? Ich kann mir nicht wirklich die ganze WG + eine weitere Wohnung leisten (dieses Mal kein gemeinsamer Mietvertrag :D).

  • Auch dafür muss der Verlierer aufkommen, was in diesem Fall eine Jahreskaltmiete wäre, oder nicht?

    Richtig, der Streitwert ergibt ich aus einer Nettojahresmiete. Das ist aber in meiner Schätzung schon enthalten.

    Beeinträchtigt die Einstellung der Mietzahlungen während des Räumungsprozesses meine Chancen, in Zukunft eine neue Wohnung zu bekommen?

    Nur während der Kündigungsfrist muss man noch Miete zahlen. Danach ist die Pflicht zur Zahlung beendet. Der Vermieter kann dann nur eine Nutzungsentschädigung verlangen, was aber ein Schadenersatz ist und keine Miete.

    Alles Weitere wäre mit dem Anwalt zu besprechen, der für den Prozess hilft!

  • Ich werde auf jeden Fall mit einem Anwalt sprechen. Ich möchte nur wissen, wann dies möglich sein könnte und ob es eine Möglichkeit gibt, mich von der Räumungsklage (und Zwangsräumung) zu befreien. Gibt es gar keine, richtig?

  • Das geht nicht, denn es gibt keine allgemeine Regelung dafür. Es kommt auf die genaueren Umstände an. Deshalb schrieb ich oben:

    Alles Weitere wäre mit dem Anwalt zu besprechen

    Davon abgesehen kann es auch sehr hilfreich sein, mit dem Vermieter ein offenes Wort zu sprechen und ihn über die Situation mit dem Mitbewohner zu informieren. Der Vermieter hat durchaus dann Möglichkeiten, die Dinge so zu steuern, wie es gerecht ist.

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