Hallo zusammen,
ich befinde mich derzeit in einem gemeinsamen Mietverhältnis mit zwei weiteren Personen (3er WG). Eine Ordentlichekündigung des Mietvertrages wurde vor kurzem von allen Mietern unterschrieben.
Die Übergabe der Wohnung muss innerhalb von 3 Monaten nach Unterzeichnung des Schreibens erfolgen.
Das Kündigungsschreiben wurde mit der Begründung unterschrieben, dass im Falle der Verweigerung der Unterschrift ein gerichtliches Verfahren gegen die Personen eingeleitet würde, die sich weigern würden, die Kündigung zu unterschreiben. Die Situation zwischen den Mitbewohnern ist sehr angespannt.
Nun das Problem: Einer der Mitbewohner hat gesagt, dass er seine Wohnung innerhalb der 3 Monate nicht verlassen wird und so lange bleiben wird, bis der Vermieter eine Räumungsklage einreicht.
Soweit ich weiß, bin ich gleichermaßen haftbar, und wenn mein Mitbewohner sich weigert, für das Räumungsverfahren zu zahlen, werde ich wahrscheinlich am Ende dafür aufkommen müssen und ihn später in einem weiteren Gerichtsverfahren auf Schadensersatz verklagen.
Das ist für mich ziemlich ärgerlich, weil es bedeutet, dass ich für etwas bezahlen und die Konsequenzen tragen muss, das ich nicht einmal kontrollieren kann.
Nun meine Fragen:
Wenn diese Person die Wohnung nicht räumt, obwohl sie vorher den Kündigung unterschrieben hat, die beiden anderen Mitbewohner aber schon und die Schlüssel abgegeben haben und eine Räumungsklage vom Vermieter kommt, müssen dann auch die anderen Mitbewohner vor Gericht gehen?
Wenn ich eine Räumungsklage auf meinen Namen habe, wie schwierig wird es sein, in Zukunft eine neue Wohnung zu mieten, wenn diese Umstände eintreten?
Gibt es etwas, was ich tun kann, um meinen Mitbewohner zu zwingen, nach Ablauf des Mietvertrags auszuziehen, ohne dass ich mich mit einer Räumungsklage auseinandersetzen muss?
Wie viel würde ein solcher Rechtsstreit kosten und Dauern?