Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage, weil ich zuletzt eine Diskussion mit meinen Nachbarn hatte. Ich habe eine Wohnung mit Garagenstellplatz gemietet (ist im Mietvertrag festgehalten ohne weitere Einschränkungen). Da es sich um eine Doppelgarage mit 2 Toren handelt und die Türe zum Treppenhaus innerhalb der Garage auf meiner Seite liegt, müssen meine Nachbarn theoretisch über unseren Stellplatz laufen, um diese zu erreichen, können die Garage aber auch über den Umweg außen über ihr Garagentor betreten. Nun habe ich mir ein Motorrad gekauft und möchte es zusammen mit meinem Auto in die Garage stellen (Motorrad hinten an die Wand, Auto davor). Aktuell existiert dabei immer noch ein schmaler Weg von ca. 30cm sodass man seitlich durchlaufen könnte, um den hinteren Stellplatz zu erreichen. Meine Nachbarin beschwert sich, dass Sie mit ihren Einkäufen und ihrem Kinderwagen, da nicht mehr durch kommen würde und fordert das Motorrad zu entfernen. Die Frage ist nun, ob ich verpflichtet bin die Tür zum Treppenhaus mit einer Mindestbreite freizuhalten, obwohl es sich um keinen Fluchtweg handelt und ich die Fläche ohne Hinweise auf eine Einschränkung der Fläche gemietet habe? Habe dazu gelesen, dass es sich beim Inneren der Garage um Sondereigentum und nicht um Gemeinschaftseigentum. Bei dem Freihalten von Türen, habe ich nur etwas zu Fluchtwegen gefunden.
Vielen Dank schon Mal für eure Antworten. Ich habe hierzu nichts spezifischeres im Internet gefunden. Vielleicht wisst ihr ja mehr.
Viele Grüße
(kleine Anmerkung ein Tausch des Stellplatzes wurde bereits abgelehnt weil unsere Garage zu schmal für das Auto der Nachbarn ist und sie alleine mit der Länge ihres eigenen Autos die Türe schon versperren würden )