Erreichbarkeit der Garagentüre zum Treppenhaus

  • Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage, weil ich zuletzt eine Diskussion mit meinen Nachbarn hatte. Ich habe eine Wohnung mit Garagenstellplatz gemietet (ist im Mietvertrag festgehalten ohne weitere Einschränkungen). Da es sich um eine Doppelgarage mit 2 Toren handelt und die Türe zum Treppenhaus innerhalb der Garage auf meiner Seite liegt, müssen meine Nachbarn theoretisch über unseren Stellplatz laufen, um diese zu erreichen, können die Garage aber auch über den Umweg außen über ihr Garagentor betreten. Nun habe ich mir ein Motorrad gekauft und möchte es zusammen mit meinem Auto in die Garage stellen (Motorrad hinten an die Wand, Auto davor). Aktuell existiert dabei immer noch ein schmaler Weg von ca. 30cm sodass man seitlich durchlaufen könnte, um den hinteren Stellplatz zu erreichen. Meine Nachbarin beschwert sich, dass Sie mit ihren Einkäufen und ihrem Kinderwagen, da nicht mehr durch kommen würde und fordert das Motorrad zu entfernen. Die Frage ist nun, ob ich verpflichtet bin die Tür zum Treppenhaus mit einer Mindestbreite freizuhalten, obwohl es sich um keinen Fluchtweg handelt und ich die Fläche ohne Hinweise auf eine Einschränkung der Fläche gemietet habe? Habe dazu gelesen, dass es sich beim Inneren der Garage um Sondereigentum und nicht um Gemeinschaftseigentum. Bei dem Freihalten von Türen, habe ich nur etwas zu Fluchtwegen gefunden.

    Vielen Dank schon Mal für eure Antworten. Ich habe hierzu nichts spezifischeres im Internet gefunden. Vielleicht wisst ihr ja mehr.

    Viele Grüße :thumbup:

    (kleine Anmerkung ein Tausch des Stellplatzes wurde bereits abgelehnt weil unsere Garage zu schmal für das Auto der Nachbarn ist und sie alleine mit der Länge ihres eigenen Autos die Türe schon versperren würden X/ )

  • Habe dazu gelesen, dass es sich beim Inneren der Garage um Sondereigentum und nicht um Gemeinschaftseigentum.

    Das heißt aber nicht, dass das ohne Einschränkungen ist in solchen Fällen. Es kann da in der Teilungserklärung durchaus ein Wegerecht geben. Ungünstig wäre dann für den Vermieter, wenn es da im Mietvertrag keine entsprechende Regelung gibt.

  • Hallo zusammen,

    ich habe mir den Mietvertrag im gesamten nochmal durchgelesen. Allgemein wurde nur eine Zusatzvereinbarung für eine Wertsicherungsklausel angefügt sonst nichts. Es handelt sich sonst um einen vorgefertigten Standardvertrag, den die Vermieterin nicht selbst erstellt und auch nicht wirklich genau durchgelesen hat, wie eir bei der Unterschrift damals festgestellt hatten, als es um einige Dige ging, die wir abgesprochen hatten, die aber dann anders im Vertrag standen und dann abgeändert werden mussten.

    Das einzige in diese Richtung steht in der Hausordnung und zwar:

    Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtweg grundsätzlich freizuhalten.

    Wobei ich nicht glaube, dass eine Garage, in der Autos und elektrische Garagentore den Weg nach draußen erschweren, ein anerkannter Fluchtweg ist.

    Ansonsten gibt es keine weiteren Angaben über die Benutzung der Garage

    (Edit: eine Teilungserklärung gibt es in dem Sinne nur in Form einer Auflistung der Mieträume: Wohnung + Küche + Bad + Korridor + Toilette + Waschküche (wobei diese eigentlich geneinschaftlich genutzt wird) + Garage)

    Viele Grüße

  • : eine Teilungserklärung

    Die Teilungserklärung meinte ich im Sinne des WEG. Du hast ja Sonder- und Gemeinschaftseigentum angesprochen, deshalb bin ich von einer Eigentümergemeinschaft ausgegangen. Und dafür muss es eine Teilungserklärung geben, was welches Sonder- oder Gemeinschaftseigentum ist.

  • Wenn man eine gewissen räumlichen Bereich gemietet hat zur exklusiven Nutzung, dann hat man auch das alleinige Besitzrecht darüber. Ich meine damit, falls die gesamte Hälfte der Garage gemietet ist und nicht etwa nur ein Teil davon, sodass ein Bereich als Begehung für die Nachbarn ausgenommen ist.

    Das bedeutet, die Nachbarin hat überhaupt keinen Anspruch darauf, dass sie durch den gemieteten Bereich durch laufen darf. Es ist von daher schon ein Entgegenkommen, wenn sie die 30cm nutzen darf und nicht außen herum laufen muss. Das könnte man ihr mal so erklären, denn vielleicht ist sie der Meinung, einen Anspruch auf Durchgang zu haben, was nicht der Fall ist. Es kann natürlich möglich sein, dass der Vermieter der Nachbarin irgend was diesbezüglich zugesagt hat. Doch das ist das Problem des Vermieters, wenn er etwas zusagt, was er gar nicht einhalten kann.

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Antworten. Aktuell wollen wir keinen Streit verursachen, deswegen haben wir uns vorerst darauf geeinigt, dass ich das Motorrad im Winter, aufgrund der Glätte der Auffahrt für die Kinder usw. entferne. Ich werde es im Winter bei meiner Oma in einer Garage unterbringen können. Es ist aber gut zu wissen, wenn es drauf ankommen sollte, dass ich das Motorrad auch einfach in der Garage stehen lassen kann.

    Vielen Dank und viele Grüße

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