Darf Eigentümerversammlung beschließen die Heizung nachts auszuschalten

  • Hallo,


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Meine Familie und ich wohnen als einzige Mieter in einem Mehrparteienhaus (insgesamt 7).

    Wir haben ein Thema mit Feuchtigkeit in unserer Wohnung und müssen regelmäßig heizen und lüften.

    Nun habe ich erfahren, dass die Eigentümer auf einer Versammlung (schon mindestens 1 Jahr her) beschlossen haben die Heizung nachts ganz auszustellen (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) . Nicht in den Sparmodus, sondern ganz aus. Unsere Vermieter waren auf der Versammlung nicht anwesend und haben nichts mitbekommen. Sie möchten natürlich auch, dass wir heizen können (mein Sohn hatte letztes Jahr viele Erkältungskrankheiten, ua eine Lungenentzündung, Asthma. Aufgrund der Umstände (Wohnung Schimmel anfällig) wollen wir eigentlich gern um die 20 Grad heizen, mindestens aber eine Nachtschaltung, die uns 18 Grad C garantiert.

    Darüber, dass die Heizung nachts ausgeht, hatte uns als Mieter niemand informiert.


    Dürfen die Eigentümer jetzt im Winter einfach so beschließen aufgrund der Energiepreise die Heizung nachts abzustellen!?


    LG

    Besorgte Mieterin

  • Warum sollten die das nicht dürfen - ist ja schließlich deren Haus!

    Wenn dadurch Eure Wohnung zu kalt wird, dann könnt Ihr vom Vermieter Abhilfe fordern (was ihm schwer fallen wird, da er einen Mehrheitsbeschluss nicht ändern kann). Oder Ihr mindert die Miete, besorgt Euch elektrische Heizlüfter und bezahlt mit der Mietersparnis die höhere Stromrechnung.

  • Wie kalt wird die Wohnung überhaupt nachts? Selbst unser weitgehend ungedämmter Vorkriegsaltbau verliert nachts nicht so viel Wärme, dass es von 22 unter 16 Grad geht, solange es nicht deutliche Minusgrade hat. Wir haben ja im Moment noch keinen Winter, unsere Heizung ist nicht einmal an.


    Wenn das schon länger beschloss wurde, habt ihr es im letzten Winter gar nicht bemerkt? Üblicherweise programmiert man die Abschaltung auch in Abhängigkeit von der Außentemperatur, z.B. bis 5 Grad abschalten, bis -5 Grad absenken, darunter Durchheizen. Heutige Steuerungen erlauben das problemlos und sind zur Vorbeugung von Frostschäden und Schimmel auch sinnvoll.


    Energetisch ist das durchaus sinnvoll, nachts abzuschalten statt nur abzusenken. Von 20 auf 18 Grad abzusenken, spart kaum etwas, dazu ist die Differenz zu klein. Durch die Abschaltung kann auch der Strom für die Pumpen eingespart werden, der Kessel geht nicht so oft an und aus, was sehr auf die Effizienz geht...


    Gegen den Vermieter kannst du Ansprüche geltend machen, wenn die vereinbarten oder üblichen Mindesttemperaturen nicht erreicht werden. Für nur eine Partei nachts die Heizung laufen lassen wird der Vermieter gegen die Gemeinschaft nicht durchsetzen können. Wenn ihr nichts abweichend vereinbart habt, werden aber 16 bis 17 Grad in der Nacht als ausreichend angesehen und einen Anspruch auf 20 Grad habt ihr nicht.

  • Hallo,

    Vielen Dank für deine Nachricht. Wir wohnen im Denkmal geschützten Altbau, die Isolierung an den Fenstern (Kältebrücken) ist sehr schlecht. Wir und auch Vormieter hatten Probleme mit Feuchtigkeit und Schimmel. Das Klima in der Wohnung ist eher kühl/ feucht.


    Uns ist schon aufgefallen, dass es sehr kalt war im Winter, aber ich bin nicht nachts um 5 aufgestanden um auf das Thermostat zu gucken. Wir waren oft krank, inklusive Lungenentzündung (ua mein Sohn). Wir kamen gar nicht auf die Idee, dass jemand die Heizung hätte ausschalten können. Als das Kondenswasserprpblem an den Fenstern verstärkt auftrat, hatten wir alle Mitbewohner des Hauses gefragt, woran das liegen könne. Keiner kam auf die Idee uns mitzuteilen, dass neuerdings die Heizung nachts ausgeschaltet wird. Rechtlich sicherlich ok, menschlich fraglich.


    Unsere Vermieter waren auf der Eigentümerversammlung, auf der es beschlossen wurde, nicht anwesend, in den Protokollen konnten sie den Punkt nirgends finden. Dementsprechend haben sie uns nicht informiert.

    Warme Luft trifft morgens auf kalte Oberflächen/Wände und kondensiert. Dies begünstigt Schimmelbildung. Aktuell haben wir keinen, aber wie sollen wir den Winter über dagegen ankommen, wenn wir nachts nicht heizen dürfen? Wir haben schon beschlossen auszuziehen. :(