Mündliche Mieterhöhung - wie gehe ich damit um

  • Hallo,

    Ich habe folgendes Problem:

    Wir wohnen seit über 10 Jahren in einem Reihenhaus (3 Mietparteien).

    2020 gab es eine Mieterhöhung auf 650€. Diese erfolgte mündlich durch den Vermieter. Das haben wir akzeptiert.

    Ende August 2023 kam der Vermieter, sagte uns ab dem 01.09.23 müsse er die Miete auf 790€ erhöhen, da wir viel zu wenig bezahlen würden. Die Vergleichsmieten wären im Umkreis viel höher. Wir haben die neue Miete zum 01.09.23 bezahlt. Die anderen beiden Mietparteien haben die Erhöhung nicht bezahlt.

    Können wir jetzt, da die Mieterhöhung nicht schriftlich erfolgte und somit rechtlich unwirksam ist, uns auch weigern, weiterhin die höhere Miete zu zahlen? Ich bin über jeden Tipp dankbar!

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Nur leider ist meine Problematik für mich daraus nicht ableitbar bzw lösbar.

    Dass die Erhöhung der Miete einmal die 20% knapp übersteigt und auch die Form der Übergabe der Information (also mündlich anstatt schriftlich) falsch war, weiß ich mittlerweile schon.

    Was ich mich allerdings frage ist, da ich jetzt schon das 2. Mal die erhöhte Miete gezahlt habe, habe ich damit der Erhöhung zugestimmt und ist dies auch rechtlich unanfechtbar? Mehr oder Minder der Annahme, schlecht informiert und total blöd gehandelt?

    Oder: da die Mieterhöhung nicht richtig durchgeführt worden ist, kann ich jetzt einfach sagen, ich zahle jetzt doch "nur" die vorherige Miete weiterhin, bis der Vermieter die Mieterhöhung schriftlich ankündigt.

  • In der Rechtsprechung gilt eine zweimalige Zahlung der erhöhten Miete als konkludente Zustimmung, also der Zustimmung durch schlüssiges Handeln. Wenn man die neue Miete also nicht unter Vorbehalt geleistet hat, wird es wohl nicht möglich sein, eine Vertragsänderung zu bestreiten.

    In rechtlichen Dingen sollte man sich schon vorher überlegen, was man tut, oder sich Rat suchen.

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