Brandschutzverordnung im Treppenhaus und abgestelltes Mobilar

  • Liebe Experten, ich bin kürzlich durch Erlöschen von Nießbrauch In eine Vermieterposition gekommen. Leider ohne geordnete Übergabe.

    Folgende Situation, die Mieter m 1. Stock haben einen riesigen Holzschrank stehe und Schuhregale / Schirmständer. Ich habe Ihnen gesagt, dass ich möchte, dass er dort wegkommt. Im Mietvertrag von damals ist nichts geregelt.

    1.Sie meinten nun, dass meine Eltern es damals mündlich zugesichert hätten, dass es ok für sie ist und dass da nach 20 Jahren so oder so in Ordnung ist.

    Noch nie gehört. Gibt es solche Regelungen? Im Mietvertrag steht in der Tat nix drinnen, so gesehen habe ich wohl s eine schlechte Grundlage, , wenn sie sich sperren, oder?

    2.Der andere Ansatz wären Brandlasten im Treppenhaus und ggfs. eine Brandschutzverordnung. Könnte ich mich im Falle der Fälle darauf beziehen, auch wenn im Mietvertrag explizit nichts geregelt ist.

    Grundsätzlich möchte ich das Ganze einvernehmlich regeln, weil es sehr angenehme Mieter sind, was man nicht immer findet.

    Ich würde mich über eure Einschätzung freuen.

    Danke

  • Wenn es nicht im Mietvertrag steht dann dürfte es auch nicht geregelt sein.

    Der Hausflur gehört i.d.R auch nicht zur Mietsache.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Ja danke. Der Mietvertrag wurde damals noch von meinen Eltern erstellt, geregelt ist dazu nichts..sie berufen sich auf eine mündliche Zusage von vor 20 Jahren, von der ich nichts weiß.

    Frage ist, ob man damit argumentieren kann, dass es sich um Brandlasten handelt und der Holzschrank deswegen weg muss...unabhängig von Regelungen im Mietvertrag.......

  • Hallo!

    Allgemein gilt: Der Bewohner – egal ob Mieter oder Eigentümer – ist zum Gebrauch der Mietsache bzw. des Gemeinschaftseigentums berechtigt. Hierzu gehört auch der Gebrauch des Treppenhauses. Daneben gibt es den Grundsatz, dass das Treppenhaus verkehrssicher sein muss.

    Hausflure sind Flucht- und Rettungswege, die frei bleiben müssen, um den Einsatz von Sanitätern, Notärzten oder der Feuerwehr nicht unnötig zu erschweren. Obwohl es viele Gerichtsurteile gibt, lassen sich kaum allgemeingültige Regeln aufstellen, da jedes Treppenhaus einzigartig ist und Besonderheiten aufweist. Grundsätzlich gilt jedoch: Es muss immer ein Fluchtweg frei bleiben, der mindestens einen Meter breit ist.

    Diese Frage stellt sich nicht:

    Frage ist, ob man damit argumentieren kann,

    Der Vermieter ist für die Sicherheit im Treppenhaus verantwortlich.

    Das Haus im eigenen Interesse gründlich auf Brandschutz überprüfen.

    Jedes Bundesland hat eine Brandschutzverordnung.

    Gruß



  • Grundsätzlich möchte ich das Ganze einvernehmlich regeln

    Dann wäre die Frage, warum die Gegenstände denn wirklich weg sollen. Das mit dem Brandschutz hört sich so an, als wäre das nur ein vorgeschobener Grund, um den Mietern etwas Sachliches zu sagen. Wenn man es einvernehmlich regeln will, muss man aber einen Grund haben, für den die Mieter Verständnis haben können.

  • 2 Grnde. Das Treppenhaus i an sich ist sehr eng, wenn man größere Dringe ums Eck tragen will. Das war das eine, Brandschutz das zusätzliche. Jetzt stehen sie echt mit dem Meterstab und messen genau, ob genügend Platz ist und haben angebote, dire Griffe abzusschrauben.Angeblich hätte das meine Eltern früher zugesichert, dass der Schrank dorthin kann, jetz und weil er seit 20 Jahren dort steht kann er bleiben.

    Klar, irgendwie bekommt man auch sperrige Dinge ums Eck. rgendwie.

    Fakt ist halt, dass ich jetzt der neue Vermieter bin und da nicht ewig rumdiskutieren wil und schon gar nicht, wenn sie mit Meterstab im Treppenhaus stehen.

    Klar, Brandschutzverordnung ist habe ich in erster Linie aufgeführt, weil das objektiv ist.

    Diskussion so in etwa: Ich habe als Vermieter für Verkehrsicherheit zu sorgen, z.B. dass das Treppenhaus nicht verraucht. Antwort: Umgekehrt ist es dann meine Aufgabe dafür zu sorgen, dass oben im Treppenhaus ein Rauchabzug hinkommt. Aprops, wre das wirklich meine Aufgabe als Vermieter im Altbau einen Rauchabzug zu installieren?

    Auf solche Diskussionen will ich mich nicht mehr einlassen.

    Hat damit gar nix zu tun, mit Thema Wohlwollen sehr wohl: Seit 20 Jahren wurde die Miete nicht erhöht, riesiger Garten in bester Lage dabei. Sie können seit 20 Jahren schalten und walten wie sie wollen, meinen Eltern war das egal, da sie nicht im selben Haus waren...

    Wie bewertet hr dies vor diesem Hintergrund. Wie gesagt, am liebsten hätte ich alles einvernehmlich, weil sie wirklich angenehme Mieter sind und sich um viel kümmern. Jetzt wollen sie einen Sachverständigen aus dem Bekanntenkreis kommen lassen.

    Empfehlung? Erstmal nix tun und im Zweifelsfall Schrank stehen lassen? Dann ist halt auch irgendwann Ende mit gleichbleibender Miete...

  • Nichts machen ist nicht gut. Denn dann tanzen dir die Mieter auf der Nase herum, weil sie wissen, du nicht auf die Dinge bestehst.

    Dass du andererseits aber auch ein gutes Verhältnis aufrecht erhalten möchtest, ist nachvollziehbar und lobenswert. Und im Prinzip hast du es hier schon erklärt, wie du mit ihnen reden kannst, um für Verständnis zu werben. Die Qualmentwicklung durch brennende Möbel ist schon schlimm genug. Aber wenn der Durchgang eingeengt ist, ist es nochmal schlimmer. Das geht gar nicht.

    Im Mietrecht gibt es kein Gewohnheitsrecht. Die Mieter können sich nicht auf eine Absprache von vor 20 Jahren berufen. Für den Bereich im Flur haben die Mieter keinen Anspruch, denn die Mietsache beginnt hinter deren Tür.

    Natürlich haben die Mieter jetzt ein Problem, weil sie nicht wissen, wohin mit dem Sachen. Dafür kannst du Verständnis zeigen. Gib ihnen ausreichend Zeit. Oder vielleicht gibt es im Keller eine gute Möglicheit, wo du ihnen anbieten kannst, einen Schrank aufzustellen.

    Und nein, einen Rauchabzug musst du nicht installieren. Dafür gibt es im Privathaus keine Vorschriften. Das ist nur ein Versuch der Ablenkung von den Mietern. Lass dich da auf keine Diskussion ein.

    Jetzt wollen sie einen Sachverständigen aus dem Bekanntenkreis kommen lassen.

    Spricht ja nichts dagegen. Es steht jedem frei, sich Informationen einzuholen oder von Fachleuten beraten zu lassen. Davon musst du dich nicht verunsichern lassen.

  • Hallo!

    Sie können seit 20 Jahren schalten und walten wie sie wollen, meinen Eltern war das egal, da sie nicht im selben Haus waren...

    Haben anscheinend vergessen, wie man sich als Mieter verhält.

    Dann wäre es jetzt an der Zeit, dass sie es möglichst zeitnah

    begreifen.

    Dann ist halt auch irgendwann Ende mit gleichbleibender Miete...

    Es steht dem Vermieter frei die Miete zu erhöhen und das jederzeit,

    wenn die Miete 20 Jahre gleichbleibend war. Keine Scheu davor die

    Miete jetzt anzuheben: Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

    Was auch dringend zu empfehlen wäre bei den heutigen Kosten für

    ein Haus. Weitere wichtige Themen als Neu-Vermieter.

    Empfehlenswert, auch die Mitgliedschaft im Vermieter-Verband,

    der für seinen Mitglieder jederzeit eine kostenlose Rechtsberatung

    anbietet.

    In puncto Mietrecht sind Vermieter ständig mit Änderungen der Rechtslage konfrontiert. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Neuregelungen zumeist auch auf bestehende Mietverhältnisse auswirken. Selbst erfahrene Vermieter können angesichts der Flut an neuen Verordnungen und Gesetzen die Orientierung verlieren. Die Mietrechtsexperten der Vermietervereine unterstützen ihre Mitglieder daher bei allen Fragen zu Mietvertrag, Mietrückstand, Mietminderung und -erhöhung, Kaution, Eigenbedarfskündigung, Betriebskostenabrechnung und Schönheitsreparaturen.

    Gruß



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