Liebe Experten, ich bin kürzlich durch Erlöschen von Nießbrauch In eine Vermieterposition gekommen. Leider ohne geordnete Übergabe.
Folgende Situation, die Mieter m 1. Stock haben einen riesigen Holzschrank stehe und Schuhregale / Schirmständer. Ich habe Ihnen gesagt, dass ich möchte, dass er dort wegkommt. Im Mietvertrag von damals ist nichts geregelt.
1.Sie meinten nun, dass meine Eltern es damals mündlich zugesichert hätten, dass es ok für sie ist und dass da nach 20 Jahren so oder so in Ordnung ist.
Noch nie gehört. Gibt es solche Regelungen? Im Mietvertrag steht in der Tat nix drinnen, so gesehen habe ich wohl s eine schlechte Grundlage, , wenn sie sich sperren, oder?
2.Der andere Ansatz wären Brandlasten im Treppenhaus und ggfs. eine Brandschutzverordnung. Könnte ich mich im Falle der Fälle darauf beziehen, auch wenn im Mietvertrag explizit nichts geregelt ist.
Grundsätzlich möchte ich das Ganze einvernehmlich regeln, weil es sehr angenehme Mieter sind, was man nicht immer findet.
Ich würde mich über eure Einschätzung freuen.
Danke