Meine Frage wäre es, ob diese Eigenbedarfskündigung rechtens ist. Und zwar leben wir in einem Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen, dieses wurde aufgekauft von einer Privatperson, welche mehrere andere Wohnungen/Häuser besitzt (mindestens 3 Wohneinheiten zusätzlich zu diesem Haus). Wir haben einen befristeten Zeitmietvertrag, welcher so genommen eigentlich auch nicht rechtsgültig ist, da kein Grund festzuhalten ist, somit haben wir glaube ich einen unbefristeten Mietvertrag. Der neue Vermieter hat uns nicht schriftlich, nur mündlich die Kündigung ausgesprochen, wegen Eigenbedarfs. Zwei der Mieter sind schon weg, jedoch haben wir aktuelle Schwierigkeiten durch Wohnungsknappheit. Der Vermieter hat auch vor kurzem verlangt, dass wir unseren Keller ausräumen sollen, so dass er Wärmepumpen installieren kann, jedoch ist der Keller auch teil unseres Mietvertrags. Er sagte uns noch dazu, dass wir unsere Sachen aus dem Keller, nicht anders wo im Keller lagern dürfte und er Fotos gemacht hätte. Hier wäre zusätzlich meine Frage, was unsere Rechten und Pflichten sind und ob diese Kündigung, falls diese dann schriftlich folgen sollte, rechtens ist, da ich von einer Sperrfrist von drei Jahren in Bezug auf Eigentumswohnungen gehört habe, jedoch nicht weiß, ob es sich auf ein Mehrfamilienhaus beziehen kann. Da die Wohnungssuche mich sehr belastet und ich Existenzängste habe dadurch, auch durch wöchentliche Besuche vom Vermieter, durch eben solche Kelleranordnungen oder handwerklichen Besuch seines seitens, wäre ich für jeden Rat dankbar, den rechtlichen Schritt wollen wir vermeiden, nur notgedrungen bei erfolgsloser bleibenden Wohnungssuche und weiterer Androhungen des Vermieters.
Eigenbedarfskündigung nach Eigentümerwechsler von Mietshaus
- Cerem97
- Erledigt
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hat uns nicht schriftlich, nur mündlich die Kündigung ausgesprochen
Das genügt nicht. Nach dem Gesetz muss eine Kündigung schriftlich erfolgen.
dass wir unseren Keller ausräumen sollen, so dass er Wärmepumpen installieren kann
Eine Teilkündigung, also für die Kellerräume, ist nach dem Gesetz nur für den Fall vorgesehen, wenn dafür neuer Wohnraum geschaffen werden soll, nicht aber wegen technischer Anlagen.
von einer Sperrfrist von drei Jahren in Bezug auf Eigentumswohnungen gehört habe
Die Sperrfrist gilt nur, wenn das Haus während der Mietzeit von einem Mietshaus in eine Eigentümergemeinschaft umgewandelt wurde.
ich Existenzängste habe dadurch, auch durch wöchentliche Besuche vom Vermieter
Inwiefern gefährden Besuche des Vermieters die Existenz? Droht er mit Mord oder ähnlichem?
Sprechen muss man mit dem Vermieter nicht laufend. Wenn er wirklich etwas fordern will, muss er das schriftlich erklären, sodass man diese Forderung rechtlich prüfen lassen kann. Bis jetzt hat er nach der Beschreibung nur heiße Luft um nichts gemacht.