Mietvertrag kostenloser Stellplatz - Kein Übergabeprotokoll

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich habe zwei verschiedene Fragen die sich mehr oder weniger beide auf meinen Mietvertrag beziehen.

    Nummer 1: In meinem Mietvertrag ist ein kostenloser Stellplatz festgehalten, Zitat: " Der Mieter und seine Besuchen dürfen die nach Maßgabe von §1 Absatz 5 dieses Mietvertrages die zur Verfügung stehenden Stellplätze zum Parken von PKW nutzen."

    Niemand im Haus musste bisher für einen dieser Stellplätze zahlen. Nun haben wir ein Schreiben bekommen, bei dem wir einen Mietvertrag für einen Stellplatz unterschreiben sollen und ab sofort eine monatliche Gebühr zahlen. Ist das so rechtens? Ich habe bisher nichts unterschrieben und sehe es eigentlich nicht ein, da bei Einzug und im Mietvertrag ein kostenloser Stellplatz festgehalten ist.


    Nummer 2: Bei Einzug in diese Wohnung wurde weder eine Festhaltung der Mängel vom Vermieter dokumentiert, noch ein Übergabeprotokoll gemacht. Mich selbst stören die Mängel vom Vormieter bzw der Wohnung nicht gravierend, allerdings hatte ich damals darauf bestanden, dass das noch gemacht wird, damit mir bei eventuellem Auszug nichts vorgeworfen werden kann. Dies kann ich auch in einer E-Mail belegen, in der ich um Nachholung des Übergabeprotokolls mit Mängeldokumentierung bestanden habe. Leider wurde darauf nicht reagiert und es hat nie stattgefunden. Auch im mir vorliegenden Mietvertrag fehlt die Anlage "Übergabeprotokoll" einfach gänzlich.

    Wenn ich nun einmal ausziehe, darf mir doch rechtlich nichts vorgeworfen werden, dass irgendwelche Mängel hier durch mich verursacht wurden, oder?

    Immerhin habe ich darauf bestanden die bestehenden Mängel festzuhalten und dieser Bitte wurde nicht nachgekommen.

    Schönen Sonntag! danke im Vorraus!

  • bei dem wir einen Mietvertrag für einen Stellplatz unterschreiben sollen und ab sofort eine monatliche Gebühr zahlen

    Das ist lediglich ein Angebot des Vermieters, das man annehmen kann wenn man will, muss man aber nicht.

    darf mir doch rechtlich nichts vorgeworfen werden, dass irgendwelche Mängel hier durch mich verursacht wurden, oder?

    Vorwerfen darf der Vermieter einem alles mögliche. Aber wenn man durch den Schriftverkehr oder anderer Belege nachweisen kann, dass die Mängel schon beim Einzug bestanden, kommt der Vermieter mit dem Vorwurf nicht weiter. Ein Übergabeprotokoll ist nicht unbedingt nötig, wenn man den Zustand beim Einzug anderweitig belegen kann.

    Bei Einzug in diese Wohnung wurde weder eine Festhaltung der Mängel vom Vermieter dokumentiert, noch ein Übergabeprotokoll gemacht

    Man darf sich als Mieter auch selber auf die Wohnungsübergabe vorbereiten, indem man Papier mitnimmt und ggf. selbst die Sachen aufschreibt (wenn es der Vermieter nicht macht) und den Vermieter bittet, das zu unterscheiben. Ein Protokoll zu erstellen ist nicht die Aufgabe oder Pflicht des Vermieters. Denn daran hat man als Mieter ja ein Interesse.

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