Entlastung Erdgas-Wärme-Soforthilfe und Berechnung

  • Wie kann ich die Entlastung §5 EWSG Soforthilfe ermitteln?

    Ich habe als Bezugspunkte die Menge in kWh und den Geldbetrag.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Die Entlastung hat der Energielieferant zu emitteln. Man sieht den Betrag in der Rechnung. Als Mieter kann man also die Belege beim Vermieter einsehen, ob der Betrag lauf Abrechnung stimmt.

  • Die Entlastung hat der Energielieferant zu emitteln.

    Wie macht er das?

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  • Vielen Dank für die Information.

    Bei meinem Energielieferanten wurde bei mir in der Jahresabrechnung nicht der Dezemberabschlag erlassen.

    Ich habe einen prognostizierten Verbrauch von 3.156 kWh, Arbeitspreis im Dezember 2022 Betrug brutto 31,87 Cent pro Kilowattstunde und der Grundpreis war 109,56 €.

    Da hätte die Entlastung 92,95 € betragen müssen lt. Rechner, die ich nicht erhalten habe.

    Mir wurde mit der Jahresabrechnung für den Zeitraum 09.06.2022-30.05.2023 die Preisbremsenentlastung für den Zeitraum vom 01.01.23 bis 30.05.23 mit 187,87 € gutgeschrieben.

    Rechnungsgrundlage ist, Entlastungsbetrag = Arbeitspreis Brutto 57,86 Cent pro Kilowattstunde - gedeckelter Preis 40,00 Cent pro Kilowattstunde * 80 % * Verbrauchsprognose 3.156 kWh.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Mir wurde mit der Jahresabrechnung für den Zeitraum 09.06.2022-30.05.2023 die Preisbremsenentlastung für den Zeitraum vom 01.01.23 bis 30.05.23 mit 187,87 € gutgeschrieben.

    Somit ist alles in Ordnung, da du die Entlastung erhalten hast, sogar mehr als du selbst ausgerechnet hast, ist doch prima.

  • Somit ist alles in Ordnung, da du die Entlastung erhalten hast

    Ist das denn das gleiche, ob die Entlastung mit dem Dezemberabschlag abgerechnet wird oder über den Zeitraum vom 01.01.23 bis 30.05.23?

    Wird der Entlastungsbetrag über den 30. Mai 2023 hinaus bei dem nächsten Abrechnungszeitraum berücksichtigt?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Das hilft mir nicht wirklich weiter. Zusätzlich hätte ich auch noch

    eine Folgefrage zu diesem Thema. Daher wäre es für mich hilfreich,

    wenn mir noch jemand etwas zu meinem letzten Post mitteilen

    könnte.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Ist das denn das gleiche, ob die Entlastung mit dem Dezemberabschlag abgerechnet wird oder über den Zeitraum vom 01.01.23 bis 30.05.23?

    Keiner einen Tipp?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Gilt das auch für die Entlastung Soforthilfe bei der Nebenkostenabrechnung?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Das hat er auch gemacht in der Nebenkostenabrechnung.

    Nur kann ich nicht prüfen ob der angegeben Betrag stimmt.

    Gibt es eine Formel um den Betrag zu ermitteln?

    Die Höhe der Brennstoffkosten und die Menge in kWh sind in der Nebenkostenabrechnung angegeben.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Nur kann ich nicht prüfen ob der angegeben Betrag stimmt.

    Und was lässt dich an der Korrektheit des Betrags zweifeln? Warum sollte der Versorger hier einen Fehler gemacht haben?

    Aber davon abgesehen, mit der Betriebskostenabrechnung kann der Vermieter die Kosten umlegen, die ihm tatsächlich entstanden sind. Mit anderen Worten ist es völlig egal, ob der Betrag der Entlastung stimmt oder nicht. Für die Abrechnung ist nur maßgeblich, was auf der Rechnung steht. Das kann der Vermieter einsetzen. Sollte der Betrag falsch sein, betrifft das den Mieter nicht. Er kann die Abrechnung nicht beanstanden wegen Fehler in der Rechnung des Versorgers. Man kann es sich daher sparen, dies genauer zu prüfen. Es ändert nichts. Die Mühe ist vergebens.

  • Und was lässt dich an der Korrektheit des Betrags zweifeln?

    Weil die Nebenkostenabrechnung seit Jahren immer mit Abrechnungsfehler behaftet sind.

    Warum sollte der Versorger hier einen Fehler gemacht haben?

    Habe ich nicht behauptet.

    Aber davon abgesehen, mit der Betriebskostenabrechnung kann der Vermieter die Kosten umlegen, die ihm tatsächlich entstanden sind.

    Das soll er auch.

    Mir ist aber aufgefallen, das in der Verganenheit identische Kosten umgelegt worden sind.

    Beispiele sind die Kaltwasserverbräuche, Wartung Heizung, Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung.

    Für die Abrechnung ist nur maßgeblich, was auf der Rechnung steht.

    Das ist nicht ganz Korrekt.

    Sollte der Betrag falsch sein, betrifft das den Mieter nicht.

    Wenn auf dem Rechnungsbetrag ein falscher Geldbetrag steht, kann es unter Umständen zu meinem Nachteil auswirken.

    Er kann die Abrechnung nicht beanstanden wegen Fehler in der Rechnung des Versorgers.

    Und wie kann ich das Überprüfen?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Und wie kann ich das Überprüfen?

    Sich real an einen Anwalt für Mietrecht, den Mieterbund, oder einen

    Dienstleister für Nebenkostenabrechnungen wenden und dort

    die Nebenkostenabrechnungen zur Prüfung vorlegen.

    Ein Forum kann das nicht leisten, sondern nur erste Einschätzungen

    geben. Das wurde hier im Thema erledigt und damit das Thema

    ausreichend beantwortet.

    Gruß



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