Wie kann ich die Entlastung §5 EWSG Soforthilfe ermitteln?
Ich habe als Bezugspunkte die Menge in kWh und den Geldbetrag.
Wie kann ich die Entlastung §5 EWSG Soforthilfe ermitteln?
Ich habe als Bezugspunkte die Menge in kWh und den Geldbetrag.
Die Entlastung hat der Energielieferant zu emitteln. Man sieht den Betrag in der Rechnung. Als Mieter kann man also die Belege beim Vermieter einsehen, ob der Betrag lauf Abrechnung stimmt.
Die Entlastung hat der Energielieferant zu emitteln.
Wie macht er das?
Siehe dazu diese Seite, dort ist die Formel und ein Online Rechner vorhanden:
Vielen Dank für die Information.
Bei meinem Energielieferanten wurde bei mir in der Jahresabrechnung nicht der Dezemberabschlag erlassen.
Ich habe einen prognostizierten Verbrauch von 3.156 kWh, Arbeitspreis im Dezember 2022 Betrug brutto 31,87 Cent pro Kilowattstunde und der Grundpreis war 109,56 €.
Da hätte die Entlastung 92,95 € betragen müssen lt. Rechner, die ich nicht erhalten habe.
Mir wurde mit der Jahresabrechnung für den Zeitraum 09.06.2022-30.05.2023 die Preisbremsenentlastung für den Zeitraum vom 01.01.23 bis 30.05.23 mit 187,87 € gutgeschrieben.
Rechnungsgrundlage ist, Entlastungsbetrag = Arbeitspreis Brutto 57,86 Cent pro Kilowattstunde - gedeckelter Preis 40,00 Cent pro Kilowattstunde * 80 % * Verbrauchsprognose 3.156 kWh.
Mir wurde mit der Jahresabrechnung für den Zeitraum 09.06.2022-30.05.2023 die Preisbremsenentlastung für den Zeitraum vom 01.01.23 bis 30.05.23 mit 187,87 € gutgeschrieben.
Somit ist alles in Ordnung, da du die Entlastung erhalten hast, sogar mehr als du selbst ausgerechnet hast, ist doch prima.
Somit ist alles in Ordnung, da du die Entlastung erhalten hast
Ist das denn das gleiche, ob die Entlastung mit dem Dezemberabschlag abgerechnet wird oder über den Zeitraum vom 01.01.23 bis 30.05.23?
Wird der Entlastungsbetrag über den 30. Mai 2023 hinaus bei dem nächsten Abrechnungszeitraum berücksichtigt?
Hallo!
Ergänzende Informationen zum Thema und Lesen empfohlen:
Energie-Rabatt für Haushalte und Unternehmen
FAQ Liste - Dezember-Soforthilfe im Gas und Wärmebereich
Dezember-Abschlag für Gas und Wärme - Informationen für Mieterinnen und Mieter
Abschließend sich das
Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme
komplett und gründlich ansehen.
Gruß
Das hilft mir nicht wirklich weiter. Zusätzlich hätte ich auch noch
eine Folgefrage zu diesem Thema. Daher wäre es für mich hilfreich,
wenn mir noch jemand etwas zu meinem letzten Post mitteilen
könnte.
Wende dich dazu bitte an den Energieversorger. Dieser kann das beantworten. Wir hier können nicht wissen, wie er vorgehen wird.
Ist das denn das gleiche, ob die Entlastung mit dem Dezemberabschlag abgerechnet wird oder über den Zeitraum vom 01.01.23 bis 30.05.23?
Keiner einen Tipp?
Wende dich dazu bitte an den Energieversorger. Dieser kann das beantworten.
Gilt das auch für die Entlastung Soforthilfe bei der Nebenkostenabrechnung?
Ja. Der Vermieter muss die Entlastung an die Mieter weitergeben. Verlange im Zweifel die Einsicht in die Belege, um das zu prüfen.
Das hat er auch gemacht in der Nebenkostenabrechnung.
Nur kann ich nicht prüfen ob der angegeben Betrag stimmt.
Gibt es eine Formel um den Betrag zu ermitteln?
Die Höhe der Brennstoffkosten und die Menge in kWh sind in der Nebenkostenabrechnung angegeben.
Hallo!
Ergänzende Informationen:
Gas- und Stromkostenrechner - Berechnen Sie Ihre Kosten mit und ohne Preisbremse
Gruß
Nur kann ich nicht prüfen ob der angegeben Betrag stimmt.
Und was lässt dich an der Korrektheit des Betrags zweifeln? Warum sollte der Versorger hier einen Fehler gemacht haben?
Aber davon abgesehen, mit der Betriebskostenabrechnung kann der Vermieter die Kosten umlegen, die ihm tatsächlich entstanden sind. Mit anderen Worten ist es völlig egal, ob der Betrag der Entlastung stimmt oder nicht. Für die Abrechnung ist nur maßgeblich, was auf der Rechnung steht. Das kann der Vermieter einsetzen. Sollte der Betrag falsch sein, betrifft das den Mieter nicht. Er kann die Abrechnung nicht beanstanden wegen Fehler in der Rechnung des Versorgers. Man kann es sich daher sparen, dies genauer zu prüfen. Es ändert nichts. Die Mühe ist vergebens.
Und was lässt dich an der Korrektheit des Betrags zweifeln?
Weil die Nebenkostenabrechnung seit Jahren immer mit Abrechnungsfehler behaftet sind.
Warum sollte der Versorger hier einen Fehler gemacht haben?
Habe ich nicht behauptet.
Aber davon abgesehen, mit der Betriebskostenabrechnung kann der Vermieter die Kosten umlegen, die ihm tatsächlich entstanden sind.
Das soll er auch.
Mir ist aber aufgefallen, das in der Verganenheit identische Kosten umgelegt worden sind.
Beispiele sind die Kaltwasserverbräuche, Wartung Heizung, Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung.
Für die Abrechnung ist nur maßgeblich, was auf der Rechnung steht.
Das ist nicht ganz Korrekt.
Sollte der Betrag falsch sein, betrifft das den Mieter nicht.
Wenn auf dem Rechnungsbetrag ein falscher Geldbetrag steht, kann es unter Umständen zu meinem Nachteil auswirken.
Er kann die Abrechnung nicht beanstanden wegen Fehler in der Rechnung des Versorgers.
Und wie kann ich das Überprüfen?
Hallo!
Und wie kann ich das Überprüfen?
Sich real an einen Anwalt für Mietrecht, den Mieterbund, oder einen
Dienstleister für Nebenkostenabrechnungen wenden und dort
die Nebenkostenabrechnungen zur Prüfung vorlegen.
Ein Forum kann das nicht leisten, sondern nur erste Einschätzungen
geben. Das wurde hier im Thema erledigt und damit das Thema
ausreichend beantwortet.
Gruß
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