Betriebskostenabrechnung - Wasserverbrauch nach Quadratmetern

  • Hallo,

    ich habe ne Frage. Wir sind Mehrfamilienhaus mit insgesamt 6 Wohnungen. In jeder Wohnung wohnt nur 1 Personen, nur in 2 Stock wohnt ein Pärchen zur Zweit (ohne Kinder). Alle Wohnungen sind gleich, außer zwei Dachgeschosswohnungen, die sind bisschen kleiner.

    Leider gibt es keine Wasserzähler im ganzen Haus, das Wasser wird nach Quadratmeter berechnet. d.h. die oben zahlen weniger als Erdgeschoss und 1 Stock, was voll komm im Ordnung ist.

    Jetzt habe ich erfahren, das die Nebenkostenabrechnung nur nach Quadratmeter gerechnet wird und nicht wie viele Personen in der Wohnung leben. Das Pärchen zahlt, auch wenn die viel mehr verbrauchen, nur für 1 Person. Ist es zulässig?

    Wir alle zahlen für die Person mit (das Wasserverbrauch ist auch entsprechend hoch). Kann man zwei Vorteile haben? Also nach Quadratmeter weniger Wasser zahlen und 1 Person lebt da quasi (was sich Wasser betrifft) um sonst?

    Ich bin erst letztes Jahr eingezogen, sowas wurde mit gar nicht mitgeteilt, finde es sehr unfair, da mein Geld für die Person jedes Mal "geschenkt wir von mir und meinen Nachbarn". Das Problem ist auch, dass das Pärchen 6-7 Waschladungen pro Woche hat, wir alle sind bei 1 manchmal bei 2 Waschladungen dabei. Im Jahr ist es heftiges Wasserverbrauch.

    Wie ist es geregelt wenn ein Besuch kommt und mehr als 6-9 Wochen da ist, da zahlt man auch dazu. Gibt es hier eventuell andere Regelung wenn keine Wasserzähler im Haus sind?

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten

    Lucy :)

  • Hallo!

    Der Gesetzgeber hat die flächenabhängige Umlage als zulässig erachtet:

    (1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

    Wenn in der Mietwohnung Warm- und Kaltwasserzähler vorhanden wären und damit der gesamte Wasserverbrauch in der Wohnung durch Wasserzähler erfasst würde, dürften nur die auf den Mieter entfallenden Wasserkosten nach dem jeweiligen, durch die Wasserzähler ermittelten Verbrauch umgelegt werden.

    Gruß



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