Hallo,
in meinem Vertrag steht
"Die Schönheitsreparaturen übernimmt derm Mieter auf eigene Kosten" ......
und weiter
"Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen.
Als angemessene Zeiträume für Schönheitsreparaturen gelten: in Küchen, Bädern und Duschen alls 3 Jahre, - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre , - in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre"
Da ja einige Klausel nicht rechtskräfig sind, ist nun die Frage, ob die oben genannte mich zur Renovierung zwingt oder nicht?
Schöe Grüße
Townshend