Schönheitsreparaturen

  • Hallo,

    in meinem Vertrag steht
    "Die Schönheitsreparaturen übernimmt derm Mieter auf eigene Kosten" ......
    und weiter
    "Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen.
    Als angemessene Zeiträume für Schönheitsreparaturen gelten: in Küchen, Bädern und Duschen alls 3 Jahre, - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre , - in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre"

    Da ja einige Klausel nicht rechtskräfig sind, ist nun die Frage, ob die oben genannte mich zur Renovierung zwingt oder nicht?

    Schöe Grüße

    Townshend

  • Zitat

    Da ja einige Klausel nicht rechtskräfig sind, ist nun die Frage, ob die oben genannte mich zur Renovierung zwingt oder nicht?

    Wenn Sie das doch schon wissen, dann müsste Ihnen der Unterschied zwischen einer starren und weichen Klausel auch bekannt sein, richtig?

    Und einmal nur den Begriff "starre Renovierungsklausel" bei google eingegeben und es regnet Antworten:

    Google

  • Danke für den Hinweis.
    Ich habe eine Seite gefunden, in der exakt die Formulierung meines MIetvertrages erscheint und ein Jurist darauf antwortet und diese Formulierung als nicht rechtskräftig, da starr, ansieht.

    Schöne Grüße

    Townshend