Behalten des Mietverhältnisses trotz Abmeldung nach Umzug in eine andere Stadt

  • Hallo zusammen,

    ich habe Fragen zu der folgenden Situation.

    Ich miete eine Wohnung 1 (Mietvertrag, ohne Rückstände) in einer schönen großen Stadt und da ich aktuell vorübergehend in eine andere Stadt aus beruflichen Gründen gezogen bin, habe ich mich in der neuen Stadt in einer anderen Wohnung 2 offiziell angemeldet (und in der alten Wohnung automatisch abgemeldet).

    Das Mietverhältnis (d.h. der Mietvertrag) mit der alten Wohnung ist geblieben – für den Fall, dass ich dann in diese Stadt zurückkehre - dann habe ich eine Wohnung.

    Überdies wohnt bei mir in der alten Wohnung 1 eine Untermieterin. Eine offizielle Erlaubnis des Vermieters liegt vor.

    Fragen:

    • Darf ich bzgl. Umzug so machen – dass ich mich eigentlich in der alten Wohnung 1 abgemeldet habe und die Wohnung 1 für eine Rückkehr behalte (d.h. Mietverhältnis besteht und ich bin abgemeldet)?
    • Wie versichere ich am Besten die Wohnung gegen Schäden bzgl. Untermieterin. Ich habe auf meinen Namen eine Hausratversicherung für diese alte Wohnung 1 am Laufen. Braucht die Untermieterin zusätzlich eine? Oder eine Haftpflichtversicherung?
    • Was passiert im Schadensfall in der alten Wohnung 1 – zahlt dann die Versicherung? (d.h. wenn ich das Mietverhältnis für die alte Wohnung 1 weiterhin habe und dennoch in dieser Wohnung nicht gemeldet bin.

    Danke für eure Rückmeldung!

    LG, Alex :)

  • Es gibt keine Begrenzung, wie viele Wohnungen man anmieten darf. Gemeldet sein muss und darf man aber nur in den Wohnungen, die man auch selbst nutzt.

    Eine Hausratversicherung kann für Schäden in der Wohnung aufkommen, denn in dieser ist man nicht als Person versichert, sondern die Wohnung ist versichert mit einem gewissen Wert. Allerdings gilt das nicht für alle Beschädigungen. Für manches, je nachdem wie es zur Beschädigung kam, muss der Untermieter aufkommen oder dessen Haftpflichtversicherung, sofern er eine hat.

    Zudem sollte man als Vermieter auch eine Kaution nehmen, um eine finanzielle Absicherung für Schäden zu haben. Ein Restrisiko bleibt aber immer, dass man auf Kosten sitzen bleiben könnte. Dessen sollte man sich als Vermieter bewusst sein.

  • Hallo Fruggel, hallo zusammen,

    herzlichen Dank für Deine Rückmeldung.

    D.h. Ich darf die Wohnung, die ich anmiete, erlaubt untervermieten, obwohl ich da nicht wohne?

    Eine Frage ist mir tatsächlich eingefallen.

    Die Hausrat ist auf mich als Hautmieter angemeldet. Ich habe ja ganz normal den Mietvertrag.

    Kann die Hausrat Versicherung mir eine Deckung absagen, wenn ich in der Wohnung NICHT gemeldet bin? Wie sieht es damit aus?

    Die Haftpflicht mit Übernahme der Mietschäden wird die Untermieterin auf sich abschließen.

    Ich freue mich über eure Rückmeldungen.

    LG, Alex

  • Das Bundesmeldegesetz BMG ist eine Vorschrift, die dem Verwaltungsrecht angehört. Ein Vertrag hingegen gehört dem Zivilrecht. Es sind also völlig unterschiedliche Rechtsgebiete. Das bedeutet, es gibt auch keine Vermischung, der eine Bereich hat keine Konsequnz für den anderen. Das bezieht sich sowohl auf den Mietvertrag als auch auf den Versicherungsvertrag. Für Letzteres gilt also einzig und allein, was laut Versicherungspolice zum versicherten Umfang gehört.

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