Hallo und erstmal vielen Dank für die Möglichkeit, hier eine Frage beantwortet zu bekommen.
Ich habe folgendes Problem:
Ich möchte meine Wohnung frühstmöglichst kündigen. Allerdings habe ich in meinem Mietvertrag folgendes gefunden:
Zitat von MietvertragBei Vereinbarung einer Staffelmiete nach § 7 Ziff. 3 kann das Kündigungsrecht des Mieters für höchstens 4 Jahre seit Abschluß der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraumes unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich (§ 557a Abs. 3 BGB).
Eine Staffelmiete habe ich, in der jedes Jahr/jedes zweite Jahr die Miete steigt.
Mein Mietbeginn war der 01.02.2020.
Jetzt frag ich mich, was genau damit gemeint ist. Darf ich beispielsweise *jetzt* kündigen und dann zum 01.02.2024 raus oder darf ich erst ab dem 01.02.2024 kündigen und dann nach der 3 Monate Kündigungsfrist raus? (Also zum 01.04.2024)
Und ist das überhaupt gültig wenn da *kann* steht und das nirgends weiter im Vertrag beschrieben ist?
Vielen Dank im Voraus
LG Dennis