Kündigung Staffelmietvertrag nicht vor Ablauf von vier Jahren

  • Hallo und erstmal vielen Dank für die Möglichkeit, hier eine Frage beantwortet zu bekommen.


    Ich habe folgendes Problem:

    Ich möchte meine Wohnung frühstmöglichst kündigen. Allerdings habe ich in meinem Mietvertrag folgendes gefunden:

    Zitat von Mietvertrag

    Bei Vereinbarung einer Staffelmiete nach § 7 Ziff. 3 kann das Kündigungsrecht des Mieters für höchstens 4 Jahre seit Abschluß der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraumes unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich (§ 557a Abs. 3 BGB).


    Eine Staffelmiete habe ich, in der jedes Jahr/jedes zweite Jahr die Miete steigt.

    Mein Mietbeginn war der 01.02.2020.

    Jetzt frag ich mich, was genau damit gemeint ist. Darf ich beispielsweise *jetzt* kündigen und dann zum 01.02.2024 raus oder darf ich erst ab dem 01.02.2024 kündigen und dann nach der 3 Monate Kündigungsfrist raus? (Also zum 01.04.2024)

    Und ist das überhaupt gültig wenn da *kann* steht und das nirgends weiter im Vertrag beschrieben ist?


    Vielen Dank im Voraus

    LG Dennis

  • Soweit wie ich das dem Zitat schlau werde hört sich das für mich so an als "kann" das Kündigungsrecht des Mieters für höchsten 4 Jahre seid Abschluss des MV ausgeschlossen werden.... ( was ja wohl auch stimmt)

    Insofern stellt sich für mich die frage "ist" das Kündigungsrecht ausgeschlossen.... Aus der obigen Formulierung geht das, meiner Meinung, so nicht hervor....?