Hallo liebe Community,
ich habe vor ein paar Tagen meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 erhalten und im Ergebnis bekomme ich 359,32 Euro zurückgezahlt, weil meine Vorauszahlung zu hoch war. Ich zahle monatlich insgesamt 114 Euro an Nebenkostenvorauszahlung für eine laut Mietvertrag 50 m² große Wohnung. Das schlüsselt sich laut Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung auf in 69 Euro Betriebskosten und 45 Euro Heizkostenvorauszahlung. Ich habe in jedem Jahr seit Einzug im Jahr 2019 eine Rückzahlung bekommen. Für 2022 habe ich umgerechnet monatlich 29,94 Euro mehr vorausgezahlt als verbraucht.
Und im selben Schreiben behauptet die Hausverwaltung, dass meine Vorauszahlung angehoben werden muss, aufgrund erheblich gestiegener Betriebs- und Heizkosten gegenüber 2022, ohne diese gestiegenen Kosten näher zu erläutern. Sie wollen jetzt 85,00 Euro Betriebskostenvorauszahlung und 50,00 Euro Heizkostenvorauszahlung, also insgesamt 135 Euro Nebenkostenvorauszahlung im Monat und damit 21 Euro mehr als bisher.
Kann man mich dazu zwingen, meine Vorauszahlung zu erhöhen? Kann ich nicht im Gegenteil sogar die Abrechnung nutzen, um eine Senkung der Vorauszahlung zu verlangen? Wenn möglich, würde ich das nämlich gerne tun. Ich will dem Vermieter keinen zinslosen Kredit durch zu hohe Vorauszahlungen geben. Hohe Nachzahlungen wären für mich von der Liquidität her kein Problem und bei Nachzahlung bin ich als Mieter tendenziell im Vorteil, was fehlerhafte oder ausbleibende Nebenkostenabrechnungen angeht, wenn ich das richtig verstanden habe.
Ich habe das Schreiben von der Hausverwaltung angehängt, sowie die ganze Abrechnung geschwärzt / anonymisiert angehängt.
Vielleicht noch direkt diese Folgefrage: Falls ich jetzt irgendwie schriftlich eine Absenkung der Vorauszahlung verlange, verliere ich dann damit mein Recht darauf, die Nebenkostenabrechnung auf Fehler zu prüfen und diese zu rügen? Also wenn ich z.B. mit der Abrechnung begründe, dass ich eine Absenkung der Vorauszahlung in Höhe XY verlange, die sich aus der Abrechnung ergibt? Inhaltlich habe ich die Abrechnung selber nämlich noch nicht groß geprüft. Dafür habe ich ja normalerweise bis zu ein Jahr Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
MieterMitFragen