Guthaben bei Betriebs- und Heizkostenabrechnung und Erhöhung der Vorauszahlung

  • Hallo liebe Community,

    ich habe vor ein paar Tagen meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 erhalten und im Ergebnis bekomme ich 359,32 Euro zurückgezahlt, weil meine Vorauszahlung zu hoch war. Ich zahle monatlich insgesamt 114 Euro an Nebenkostenvorauszahlung für eine laut Mietvertrag 50 m² große Wohnung. Das schlüsselt sich laut Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung auf in 69 Euro Betriebskosten und 45 Euro Heizkostenvorauszahlung. Ich habe in jedem Jahr seit Einzug im Jahr 2019 eine Rückzahlung bekommen. Für 2022 habe ich umgerechnet monatlich 29,94 Euro mehr vorausgezahlt als verbraucht.

    Und im selben Schreiben behauptet die Hausverwaltung, dass meine Vorauszahlung angehoben werden muss, aufgrund erheblich gestiegener Betriebs- und Heizkosten gegenüber 2022, ohne diese gestiegenen Kosten näher zu erläutern. Sie wollen jetzt 85,00 Euro Betriebskostenvorauszahlung und 50,00 Euro Heizkostenvorauszahlung, also insgesamt 135 Euro Nebenkostenvorauszahlung im Monat und damit 21 Euro mehr als bisher.

    Kann man mich dazu zwingen, meine Vorauszahlung zu erhöhen? Kann ich nicht im Gegenteil sogar die Abrechnung nutzen, um eine Senkung der Vorauszahlung zu verlangen? Wenn möglich, würde ich das nämlich gerne tun. Ich will dem Vermieter keinen zinslosen Kredit durch zu hohe Vorauszahlungen geben. Hohe Nachzahlungen wären für mich von der Liquidität her kein Problem und bei Nachzahlung bin ich als Mieter tendenziell im Vorteil, was fehlerhafte oder ausbleibende Nebenkostenabrechnungen angeht, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Ich habe das Schreiben von der Hausverwaltung angehängt, sowie die ganze Abrechnung geschwärzt / anonymisiert angehängt.

    Vielleicht noch direkt diese Folgefrage: Falls ich jetzt irgendwie schriftlich eine Absenkung der Vorauszahlung verlange, verliere ich dann damit mein Recht darauf, die Nebenkostenabrechnung auf Fehler zu prüfen und diese zu rügen? Also wenn ich z.B. mit der Abrechnung begründe, dass ich eine Absenkung der Vorauszahlung in Höhe XY verlange, die sich aus der Abrechnung ergibt? Inhaltlich habe ich die Abrechnung selber nämlich noch nicht groß geprüft. Dafür habe ich ja normalerweise bis zu ein Jahr Zeit.

    Mit freundlichen Grüßen

    MieterMitFragen

  • behauptet die Hausverwaltung, dass meine Vorauszahlung angehoben werden muss, aufgrund erheblich gestiegener Betriebs- und Heizkosten gegenüber 2022

    Es ist nach der Rechtsprechung möglich, eine Erhöhung der Vorauszahlung aufgrund aktuell gestiegener Preise zu verlangen. Allerdings geht das nicht so allgemein daher gesagt, sondern das muss mit Zahlen belegt werden. Man muss also konkret schreiben, der Preis pro kWh ist um x€ gestiegen, und so kann man die Kosten quasi simulieren. Das fehlt in diesem Schreiben.

  • Danke für die Info. Was wäre hier die beste Vorgehensweise meinerseits? Soll ich die Hausverwaltung darauf hinweisen, dass sie das nur so machen könnte? Ist ja eigentlich nicht meine Aufgabe, denen zu erklären, wie sie mir eine höhere Vorauszahlung vorschreiben können. Ignorieren? Selber eine Absenkung fordern?

  • Ist ja eigentlich nicht meine Aufgabe, denen zu erklären, wie sie mir eine höhere Vorauszahlung vorschreiben können

    Richtig, das ist nicht die Aufgabe eines Mieters. Der Vermieter kann sich selbst juristischen Rat einholen. Aber wenn man der Meinung ist, dass die Erhöhung nicht berechtigt ist, kann man allgemein mitteilen, dass man diese nicht leisten wird.

    Selber eine Absenkung fordern?

    Ist theoretisch möglich bei einem Guthaben, aber eventuell dieses Jahr noch nicht sinnvoll, da man ja noch nicht so genau weiß, wie sich die Energiepreise weiterhin entwickeln werden.

  • Vielen Dank schon mal für die schnelle Hilfe. Ich setze gerade das Schreiben für eine Senkung der Vorauszahlung auf und wollte noch mal wissen, ob ich, wenn ich diese Senkung mit der Höhe der Abrechnung begründe, damit automatisch auch der Abrechnung inhaltlich zustimme. Also ob ich damit mein Recht verwirke, mögliche Fehler in der Abrechnung noch korrigieren zu lassen. Ich würde in mein Schreiben aufnehmen, dass ich das vorbehaltlich einer noch vorzunehmenden inhatllichen Prüfung der Betriebskostenabrechnung tue und mir die Belegeinsicht und Prüfung der einzelnen Positionen weiter offen halte, für die ich ja ein Jahr Zeit habe.

    Passt das dann?

  • Ich habe in der Zwischenzeit meiner Hausverwaltung geschrieben und anhand der Abrechnung eine Anpassung der Vorauszahlung berechnet und die geringere Vorauszahlung für den Folgemonat, also Dezember, angekündigt. Ich habe außerdem geschrieben, dass ich, um Klarheit zu schaffen, was meine Zahlungen angeht, die Kaltmiete und die Betriebskostenvorauszahlung in zwei getrennten Überweisungen überweisen werde. Ich würde das deshalb gerne machen, weil ich es gleichzeitig mit einer strittigen Modernisierungsumlage zu tun habe und so immer klar ausdrücken kann, welche Zahlungen ich für was leiste.

    Jetzt hatte ich heute ein Antwortschreiben vom Vermieter im Briefkasten, das im Ton und teilweise inhaltlich schon harter Tobak ist, obwohl ich selber immer sachlich geblieben bin. Das Schreiben befindet sich anonymisiert im Anhang.

    Die Hausverwaltung führt für einige Posten die allgemeinen Preissteigerungen in Prozent auf. Es wird aber nicht direkt dargelegt, mit welchen Kosten das für meinen abgerechneten Verbrauch verbunden wäre. Im übrigen wird auch nicht berücksichtigt, dass eine Modernisierung der Heizung stattgefunden hat und diese laut Energieberater 18 % weniger verbrauchen soll. Ich könnte das jetzt selber versuchen, alles nachzurechnen. Die Frage ist, ob die nachgelieferte Begründung der Hausverwaltung, so wie im Anhang ausreicht, damit ich die erhöhte Vorauszahlung zahlen muss. Oder ob ich weiterhin meine niedrigere Vorauszahlung leisten kann oder ggf. anhand der genannten Preissteigerungen selber eine andere Höhe aus dem tatsächlichen Verbrauch berechnen sollte.

    Es wird auch mit einem unmittelbaren gerichtlichen Mahnverfahren gedroht, sollte ich die Vorauszahlung so, wie von mir angekündigt, zahlen.

    Darüber hinaus heißt es, es sei nicht gestattet, die Mietzahlungen in mehrere Teilzahlungen aufzusplitten und man fordert mich auf, die Mietzahlung in einer einzelnen Mietzahlung zu leisten. Muss ich dem Folge leisten oder darf ich die Kaltmiete und die Betriebskostenvorauszahlung auch getrennt überweisen?

    Eine Absenkung der Heizkostenvorauszahlung komme laut Hausverwaltung nicht in Frage, da mit diesem Niveau angeblich keine vertragsgemäße Beheizung und Lüftung möglich sei.

    Mir wird auch nahegelegt, mich nach anderem Wohnraum umzusehen und es wird direkt eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung beigelegt, um dies tun zu können…

    • Offizieller Beitrag

    Das Thema entwicklt sich in eine individuelle Beurteilung einer persönlichen Situation. Bekanntlich ist aber eine Rechtsberatung im Forum nicht möglich. Hier können Fragen nur allgemeingültig beantwortet werden. Deshalb wurde der Dateianhang gelöscht.

    Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, um das Problem zu erörtern.

    Im Übrigen ist es richtig, dass man verpflichtet ist, ausreichend zu heizen, um die Bildung von Schimmel zu vermeiden. Man könnte sonst für Beschädigungen schadenersatzpflichtig werden.

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