Forderungen vom Vermieter nach Auszug

  • Hallo!

    Die Wohnung meiner Tochter war möbliert, mit alten Möbeln. Nun ist sie im April ausgezogen und der Vermieter hat die Möbel, Schrank und Couch, entsorgt. Abgenutzt,Tochter hat es der Versicherung gemeldet

    Dann geht es um einen Schlüssel. Sie soll angeblich laut Mietvertrag gehabt haben,war nie der Fall. Nun möchte er eine neue Schließanlage, da es Sicherheitsschlüssel für seine und die Mietwohnung ist. Wurde auch abgelehnt die Kostenübernahme.

    Neue Türen weil oben Wasserschäden waren. Man muss wissen, es ist seit Mai eine neue Mieterin drin und es wurde nichts verändert. Da die Versicherung alles ablehnt wüssten wir gerne, wie hoch die Kosten sein dürfen, die er verlangt und was davon wir zahlen müssen. Er hat die Wohnung danach unmöbliert vermietet.

    Der fehlende Schlüssel wurde nicht verloren, weil wir keinen hatten. Im Gegenteil, er hat einen einbehalten, falls niemand da ist und er rein müsste

    bei Gefahr.

    Vielen Dank für alle Antworten

  • Da die Versicherung alles ablehnt wüssten wir gerne, wie hoch die Kosten sein dürfen, die er verlangt und was davon wir zahlen müssen

    Vermutlich eher nichts. Denn wenn die Versicherung nicht zahlt, dann deutet das schon sehr stark darauf hin, dass der Vermieter wahrscheinlich keinen Anspruch hat, vom Mieter Kosten zu verlangen. Hätte er, müsste die Versicherung nämlich aufkommen. Dafür ist die Versicherung ja da.

    Als Mieter muss man grundsätzlich nur für fahrlässig verursachte Schäden aufkommen, nicht aber für Abnutzung und Verschlechterungen, die durch normalen Gebrauch kommen.

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