Nebenkostenvorauszahlung rückwirkend erhöhen

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe von meinem Vermieter jetzt (November 2023) die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 endlich erhalten.

    Aus dieser Abrechnung geht ein Fehlbetrag hervor, sodass ich eine Nachzahlung leisten muss.

    Diesen Fehlbetrag stellt mir der Vermieter jedoch doppelt (!!) in Rechnung. Die Begründung von meinem Vermieter ist, dass zu erwarten ist, dass meine NK-Vorauszahlung für das Jahr 2023 sehr wahrscheinlich in einem ähnlichen Maße zu niedrig ausfallen wird und der Vermieter erhöht die Vorauszahlung somit für das gesamte Jahr 2023 rückwirkend und verlangt, dass ich den sich daraus ergebenen Fehlbetrag (12* NK-Erhöhung) mit einer Zahlung begleiche.

    Nach meinem Verständnis ist dies widerrechtlich und NK-Vorauzahlungserhöhungen dürfen nicht rückwirkend, sondern nur in die Zukunft gerichtet erhöht werden.

    Liege ich hier richtig?

    Danke vorab!

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