Nebenkosten-Abrechnung 2022 erhalten

  • Guten Abend,


    Ich habe die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 erhalten und da sich für mich nun seit einigen Jahren Fragen ergeben, die mir weder die Vermieterin, noch die Hausverwaltung erteilen kann, würde ich gerne hier um Rat fragen.


    Zur Erklärung:

    Wir (Partner und ich) wohnen seit 10 Jahren in einem denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus. Nachdem wir zunächst immer ein Guthaben erhalten haben, müssen wir seit etlichen Jahren nachzahlen und die Nachzahlungen fallen, überwiegend nur durch die Berechnung des Preises für den Kubikmeter Wasser durch den Messdienstleister, immer höher aus, obwohl wir jedes Jahr weniger Wasser verbrauchen und weniger heizen.

    Im Erdgeschoss befindet sich eine Arztpraxis, im 1. Stock wohnt eine Person, im Obergeschoss wohnen wir. Neben unserer Wohnung befinden sich noch zwei miteinander verbundene Räume, die bis August letzten Jahres als Büro (Räumlichkeiten haben weder Küchenzugänge noch sanitäre Anlagen) genutzt wurden und seither leer stehen. Im angrenzenden Bungalow hinter dem Mehrfamilienhaus wohnt die Vermieterin.

    Sie ist sehr alt und kennt sich mit Mietangelegenheiten wenig aus, da sich ihr Ehemann vor seinem Tod um all diese Belange gekümmert hat - schlechte Voraussetzungen… Dementsprechend beinhaltet der Punkt 7 (Aufteilung der Gesamtkosten) den Fehler, dass für das gesamte Jahr 2022 die Kosten für Gartenpflege/Winter sowie für Kabelfernsehen auf 6 und nicht für Januar-August auf 7 und von September-Dezember auf 6 Personen berechnet wird.


    In den einzelnen Wohneinheiten befinden sich eigene Wasserzähler und die Heizungen sind mit Ablesegeräten ausgestattet. Unsere Ablesewerte für den Warm- und den Kaltwasserzähler sind korrekt, die habe ich genau so abgelesen. Die Werte der Heizkostenverteiler habe ich nicht abgelesen.


    Meine Fragen:

    1. Diese Frage bezieht sich auf Punkt 7 der Nebenkostenabrechnung (Aufteilung der Gesamtkosten). Mir ist nicht klar, woher die Werte für die Berechnung von Kalt- und Abwasser zustande kommen? Für mich ergibt sich aus der Berechnung des Wasserverbrauchs ein Gesamtbetrag von 605,76€ anstatt der aufgeführten 1465,24€ sowie ein Gesamteinheit des Wasserverbrauchs in Höhe von 220 Kubikmeter anstatt der aufgeführten 200,51 Kubikmeter.

    Dies würde den Betrag pro Kubikmeter auf die tatsächlichen Preis von 2,75€ statt den veranschlagten 7,30€ für den Kubikmeter Kalt- und Abwasser der Stadt senken. Mein Gedanke dazu war, dass die Differenz in Höhe von 4,55€ pro Kubikmeter von ist für den Messservice erhoben wird. Ist dies aber nicht viel zu hoch?

    Ich habe gelesen, dass die Kosten für das Ablesen und den Betrieb der Messgeräte nicht 15% der Heizkosten (das wären die unter Punkt 5 angegebenen 9208,69€, richtig?) überschreiten sollten, da dies für den Mieter nicht wirtschaftlich wäre. Stimmt das so? Wie sieht das rein rechtlich aus? Dürfte ich meinen Anteil nach den Maßgaben neu berechnen?

    2. Diese Frage bezieht sich auf Punkt 4 der Nebenkostenabrechnung (Aufstellung der Gesamtkosten). Im Internet habe ich gelesen, dass der Betriebsstrom (831,39€) für die Heizanlage möglichst nicht 5% der Brennstoffkosten (9025,77€) überschreiten sollten.

    Entsprechend wären die Kosten, die die Vermieterin auf die Mieter umlegen sollte 380,11€ zu viel. Habe die Berechnung auf dieser Grundlage noch einmal neu durchgeführt und für die Brennstoffkosten eben nur jene 5% = 451,28€ berechnet, sodass ich auf einen Heiz- und Warmwasseranteil für mich von insgesamt etwa 30€ weniger komme.

    Wegen 30€ möchte ich nun kein Fass aufmachen…aber wäre es rein rechtlich grundsätzlich möglich, dass ich es derart neu berechne?

    1. Die Arztpraxis wird laut Abrechnung mit 2 Personen berechnet. In der Tat arbeiten dort täglich 2 Personen, je ein Arzt sowie je eine weitere angestellte Person. Ist die Berechnung dementsprechend korrekt oder gibt es dafür andere Maßstäbe?

    2. Gibt es sonst noch irgendwelche Auffälligkeiten bzw. Ungereimtheiten auf der Abrechnung, die mir aus Laie nicht auffallen?

    Bereits vor zwei Jahren war unsere Nachzahlung sehr hoch. Wir haben damals bereits dir Vermieterin gefragt, wodurch dieser hohe Preis pro Kubikmeter zustande kommt. Sie ist davon ja ebenso betroffen wie wir, da sie direkt hinten dran wohnt. Jedoch konnte sie keine Antwort darauf geben, da sie keinen Überblick hat. Ich habe sodann die Hausverwaltung kontaktiert und gefragt, wurde jedoch an den Messdienstleister ist verwiesen. Dort habe ich angerufen aber mir wurde keine Auskunft erteilt, da diese nur die Vermieterin erhalten würde.

    Sorry für die Länge des Beitrags!

    Dateianhänge wegen fehlender Anonymisierung gelöscht

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  • Diese Frage bezieht sich auf Punkt 7 der Nebenkostenabrechnung (Aufteilung der Gesamtkosten). Mir ist nicht klar, woher die Werte für die Berechnung von Kalt- und Abwasser zustande kommen? Für mich ergibt sich aus der Berechnung des Wasserverbrauchs ein Gesamtbetrag von 605,76€ anstatt der aufgeführten 1465,24€ sowie ein Gesamteinheit des Wasserverbrauchs in Höhe von 220 Kubikmeter anstatt der aufgeführten 200,51 Kubikmeter.

    Leider kann man das Dokument sehr schlecht lesen, aber ich finde darin Frischwasserkosten von ca. 500-600 € (je nach Jahr) und Abwasserkosten von ca. 800 € (erste Seite- Entwässerung)?

    Ich habe gelesen, dass die Kosten für das Ablesen und den Betrieb der Messgeräte nicht 15% der Heizkosten (das wären die unter Punkt 5 angegebenen 9208,69€, richtig?) überschreiten sollten, da dies für den Mieter nicht wirtschaftlich wäre. Stimmt das so? Wie sieht das rein rechtlich aus? Dürfte ich meinen Anteil nach den Maßgaben neu berechnen?

    In der Heizkostenverordnung gibt es keine klare Grenze, ab welchem Punkt die Verbrauchserfassung und -abrechnung als unwirtschaftlich gelten. Mit den Neuerungen zu den fernauslesbaren Geräten und monatlichen Verbrauchsinformationen wird das sicherlich nicht billiger werden. Bisher schätzt man die Einsparung durch Verbrauchserfassung auf ca. 15%, evtl. könnte das in Zukunft auch mehr werden, sonst würde die zusätzliche Pflicht zur Verbrauchsinformation keinen Sinn machen.

    Nach der eingestellten Abrechnung liegen die Kosten ja genau in diesem Bereich, d.h. man kann hier m.M.n nicht von einer groben Unwirtschaftlichkeit ausgehen. Es kann im Prinzip in jedem Jahr knapp drüber und knapp drunter liegen. Ich sehe hier die Pflicht zur Verbrauchserfassung und damit auch kein Kürzungsrecht.

    Diese Frage bezieht sich auf Punkt 4 der Nebenkostenabrechnung (Aufstellung der Gesamtkosten). Im Internet habe ich gelesen, dass der Betriebsstrom (831,39€) für die Heizanlage möglichst nicht 5% der Brennstoffkosten (9025,77€) überschreiten sollten.


    Entsprechend wären die Kosten, die die Vermieterin auf die Mieter umlegen sollte 380,11€ zu viel. Habe die Berechnung auf dieser Grundlage noch einmal neu durchgeführt und für die Brennstoffkosten eben nur jene 5% = 451,28€ berechnet, sodass ich auf einen Heiz- und Warmwasseranteil für mich von insgesamt etwa 30€ weniger komme.

    Wenn die Stromkosten nicht als Betriebsstrom für die Heizung abgerechnet werden, werden sie es als Allgemeinstrom. Es findet also i.d.R. höchstens eine Verschiebung statt, sodass die Kosten dann mit anderem Verteilungsschlüssel umlegt werden. Man sollte aber nachfragen, warum mehr als die üblichen 5% als Betriebsstrom angenommen werden. Da es keinen Posten Allgemeinstrom gibt, könnte es sein, dass einfach die gesamte Rechnung für den Allgemeinstrom als Betriebsstrom abgerechnet wird, weil so ein bisschen Treppenhausbeleuchtung (bei LED-Lampen) und Klingel kein großer Posten ist. Das kann man in einer Belegeinsicht prüfen und dann überlegen, ob es den Aufwand wert ist. Die Heizung wird schon den Löwenanteil des Postens ausmachen, wenn man sich den Energieverbrauch anschaut.

    1. Die Arztpraxis wird laut Abrechnung mit 2 Personen berechnet. In der Tat arbeiten dort täglich 2 Personen, je ein Arzt sowie je eine weitere angestellte Person. Ist die Berechnung dementsprechend korrekt oder gibt es dafür andere Maßstäbe?

    Warum ausgerechnet Gartenpflege und Winterdienst nach Personen abgerechnet wird, erschließt sich mir nicht, aber das dürfte kein ganz grober Nachteil sein. Beim Müll finde ich es schwer zu beurteilen, hängt auch von der Praxis ab. Ggf. produziert eine Arztpraxis wesentlich mehr Restmüll (Handschuhe, Reste von Medikamenten usw.) als ein Privathaushalt. Da müsste man auch schauen, wie von Seiten der Stadt der Müll abgerechnet wird. Bei uns geht es nach Tonnengröße (die sich nach der Personenzahl richtet) und Anzahl von Leerungen, woanders aber findet z.B. gar keine Erfassung der Leerungen statt und es wird eine Pauschalsumme für eine bestimmte Tonne fällig.

  • Danke für deine ausführliche Antwort! Die hat mir schon sehr geholfen. :)

    Musste leider die Qualität sowie die Helligkeit heruntersetzen, damit das Dokument die vorgegebene Größe nicht überschreitet.

    Laut dem Bescheid über den Wasserverbrauch wurden in 2022 220 Kubikmeter verbraucht die insgesamt 605,76 gekostet haben. Von 500-600€ und circa 800€ lese ich nirgends etwas? Auf der ersten Seite sind Abwassergebühren in Höhe von 499€ und abgeleitetes Schmutzwasser in Höhe von 360€ angeführt.


    Ich habe über den DMB auch mal interessehalber den BetriebskostenCheck durchgeführt und finde das Ergebnis schon recht besorgend...

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