Hallo,
ich bin neu hier und habe folgendes Anliegen, da ich online keine passende Antwort auf meine Situation finden kann, hoffe ich nun hier auf Hilfe und wäre dankbar, um jeden Beitrag.
Und zwar:
Ich bin Anfang Oktober in eine neue Wohnung gezogen. Der Mietvertrag läuft über meinen Vater und wurde zum 01.10.2023 geschlossen. Da es der Vormieterin aber nicht möglich war vorher aus der Wohnung auszuziehen, haben wir uns darauf geeinigt, dass sie erst eine Woche später also am 08.10.2023 auszieht.
Mir für die Zeit einfach die anteilige Miete von 290€ überweist. Meine Vormieterin wollte, dass ich Ihre eingebaute Küche übernehme. Hat zwecks Übernahme mit mir per Whatsapp bereits vor Einzug kommuniziert.
Wir haben uns geeinigt, dass die Küche für 400€ abzulösen ist und die Forderungen aufrechnen. Von ihr nur eine Endforderung von 110€ an Sie zu zahlen wären. Es wurde jedoch kein schriftlicher Kaufvertrag dazu geschlossen, sondern eben nur der per Whatsapp bestätigt, dass ich die Küche übernehmen wollen würde und wir eben die anteilige Miete damit verrechnen.
Es wurden aber keine Mängel oder Schäden an der Küche kommuniziert und ich hatte auch nicht die Möglichkeit die Küche vorab auf Schäden zu prüfen.
Nachdem ich aber die Schlüssel für die Wohnung bekommen hatte, ging ich in die Wohnung und musste feststellen, dass die Armatur in der Küche lose ist und einem bei Benutzung der Wasserhahn entgegenkommt.
Ebenfalls lief Wasser aus dem einen Rohr in den Schrank unter der Spüle. Ich kommunizierte die Mängel direkt mit meiner Vormieterin und diese sagte auch einer Reparatur zu. Ein Freund von ihr kam also ein paar Tage später vorbei und versuchte das Problem mit Klebstoff zu lösen.
Seither läuft kein Wasser mehr aus dem Rohr in den Schrank unter der Spüle und zunächst war der Wasserhahn auch fest. Aber dadurch, dass der Wasserhahn eben nur geklebt wurde und nicht das grundlegende Problem behoben wurden ist, hat sich der Wasserhahn nun nach 3 Wochen wieder gelöst.
Ich kommunizierte diesen Mangel direkt wieder an meine Vormieterin und bat darum eine Reparatur zu veranlassen, bzw. bot an einen Handwerker zu beauftragen, der den Mangel beseitigt.
Die Kosten für den Handwerker wollte ich mit der noch offenen Forderung von 110€ verrechnen und gab das so an die Vormieterin weiter. Gestern Abend traf nun eine Mail bei mir ein, die offensichtlich von Ihrem Vater ist. Darin behauptete er der Eigentümer der Küche zu sein und forderte die 400€ mit einer Frist ein.
Ich erklärte ihm, dass die Küche noch Mängel aufweist, die vorher nicht kommuniziert wurden sind und ich erst zu einem Kauf bereit sei, wenn die Mängel behoben worden sind. Des weiteren versuchte ich ihm zu erklären, dass es sich bei der Forderung nur noch um die 110€ handelt, da die Forderungen auf Wunsch der Vormieterin (seiner Tochter) aufgewogen werden sollte.
Außerdem machte ich deutlich, dass ich keine Absprache über einen Kauf mit ihm sondern mit seiner Tochter getroffen habe und daher Sie und nicht er mein Vertragspartner ist.
Er droht mir jetzt mit dem Ausbau der Küche und möchte eine Nutzungsentschädigung für die Zeit vom 08.10 bis jetzt haben. Wichtig ist auch noch zu sagen, dass ich nie die Möglichkeit hatte, dass Geld an ihn zu überweisen, da mir die Tochter nie die Bankverbindung genannt hat sondern erst der Vater in seiner drohenden Mail.
Er beharrt wie es aussieht auch weiterhin auf die 400€ und nicht 110€. Jetzt wäre meine Frage inwiefern ich was zu befürchten habe? Muss ich ihm Zutritt gewähren um seine Küche auszubauen? Muss ich an Ihn eine Nutzungsentschädigung zahlen?
Es liegt ja kein Vertrag zwischen ihm und mir vor, weder über einen Kauf noch über eine Nutzungserlaubnis. Ich bin der Auffassung, dass er bereits vor dem Auszug seiner Tochter die Möglichkeit gehabt hätte die Küche auszubauen, oder mit mir einen Kaufvertrag abzuschließen. Aber da beides nicht der Fall war bin ich mir unsicher über die Rechtslage.
Ich danke für jeden, der mir irgendwie weiterhelfen kann!