Hallo, ich habe folgendes Problem: Meine Gastherme funktioniert seit Mittwoch nicht mehr. Sie springt überhaupt nicht an. Nun versuche ich seit Mittwoch ständig, den Vermieter telefonisch zu erreichen, aber er geht nicht ran. Hab auch schon zwei mal auf den AB gesprochen.
Somit kann ich nicht warm duschen und muss mir permanent wasser aufkochen. Die Gastherme wurde im Januar gewartet und somit ist mein Soll doch erfüllt oder?
Mein Handwerker des Vertrauens meinte, ich soll dem Vermieter ein Einschreiben schicken, in dem ich dem Vermieter eine Frist setze. Wie lange muss diese Frist sein? Was tue ich wenn die Frist nicht eingehalten wird? Die Reparaturkosten von der nächten Mietüberweisung abziehen? Muss ich sonst noch auf etwas achten? Kann ich noch mit Mietminderung drohen?
Ich wäre sehr dankbar für hilfreiche Antworten!
Ich habe jetzt eien Brief aufgesetzt und würde diesen heute als Einwurf-Einschreiben verschicken, wenn alles so ok ist:
Defekt an der Gastherme / Fristsetzung
Sehr geehrter Herr XXX,
seit Mittwoch, dem 20.07.2011 funktioniert die Gastherme in der o.g. Wohnung nicht mehr.
Da Sie seit Mittwoch durchgehend nicht telefonisch erreichbar sind sowie nicht auf unsere Anfragen auf Ihrem Anrufbeantworter nicht reagieren, sehen wir uns nun gezwungen, Ihnen eine schriftliche Frist für die Behebung des Defektes zuzusenden.
Da am 26.01.2011 eine Wartung über den Mieter erfolgte, ist der Vermieter verpflichtet, für die jetzigen Reparaturkosten aufzukommen.
Somit setzen wir Ihnen eine einwöchige Frist bis Mittwoch, den 03.08.2011, sich mit uns in Kontakt zu setzen und den Defekt zu beheben.
Falls bis zum Ablauf der Frist der Mangel nicht behoben ist, lehnen wir die Behebung durch Sie ab, werden den Mangel selbst beheben lassen und die Kosten mit einer der nächsten Mietzahlungen verrechnen
Mit freundlichen Grüßen