Ersetzen der alten Einbauküche - Instandsetzung oder Modernisierung?

  • Guten Tag,


    wir wohnen seit 2,5 Jahren in einer Mietswohnung. Diese wurde von Anfang an mit im Mietvertrag erwähnter Einbauküche vermietet.


    Die Küche die beim Einzug vorhanden war war bereits alt aber noch verwendbar. Allerdings in keinem guten Zustand (Arbeitsplatte teilweise aufgequollen, Herd hat manchmal die Sicherung geschmissen).


    Bereits beim Einzug hatte die Vermieterin unverbindlich darüber gesprochen, dass die Küche renoviert/ eine neue Küche eingebaut werden soll. Das wurde nun letztes Jahr in die Tat umgesetzt. Im gleichen Rahmen wurde auch der Boden erneuert. Die neu eingebaute Küche war allerdings bereits vom Mann der Vermieterin in einer eigenen Wohnung verwendet worden (Ich weiß nicht ob das eine Rolle spielt).


    Der Einbau ging recht schnell von statten, wir haben die Miete während der Zeit nicht gemindert. Nun hat die Vermieterin in einem Telefonat angekündigt demnächst die Miete im Rahmen der gesetzlich zulässigen Umlage von Modernisierungskosten zu erhöhen. Die konkrete Ankündigung kam noch nicht, daher kann ich noch keine Zahlen nennen.


    Die Frage ist aber nun ob es sich überhaupt um eine Modernisierung handelt die umlagefähig ist oder um eine Instandsetzung. Meine Recherchen hierzu waren leider nicht eindeutig.


    Danke und viele Grüße

    Tobias

  • Die Frage ist aber nun ob es sich überhaupt um eine Modernisierung handelt

    Vermutlich eher nicht. Denn nach dem Gesetz ist eine Modernisierung eine Maßnahme, bei der entweder der Wohnkomfort verbessert wird oder die laufenden Kosten gesenkt werden können. Hat also beispielsweise der Kühlschrank jetzt eine sehr gute Energieeffizienz, kann man es für diesen vielleicht begründen. Aber nur der Austauch alter Gegenstände ist keine Modernisierung. Der Austausch defekter Teile ist so oder so immer eine Instandsetzung.