Wegfall des Kündigungsgrundes Eigenbedarf

  • Liebe Forenmitglieder,

    Ich habe folgendes Anliegen: Ich bin ganz neu im Immobiliensektor und habe mir im letzten Mai eine 2,5- Zimmerwohnung gekauft, die ich gerne selber nutzen wollte, daher habe ich den aktuellen Mietern zum Ende diesen Jahres gekündigt (ich wohne aktuell in einer 1-Zimmerwohnung und wollte mich dem entsprechend schon lange räumlich vergrößern).

    Die aktuellen Mieter haben nun ab Dezember eine neue Wohnung gefunden und im Januar sollte die Schlüsselübergabe stattfinden. Nun hat mein Chef mir letzte Woche (für mich wirklich aus heiterem Himmel) ab Mai eine Beförderung in Aussicht gestellt. Was aber ein Umzug zu einem anderen Standort bedeuten würde, der 600km weit von meiner jetzigen Stadt entfernt liegt (hier habe ich 5 Jahre lang studiert und nun 3 Jahre gearbeitet).

    Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich diese Stelle überhaupt antreten will und werde, habe aber falls ja bezüglich der Wohnung jetzt schon Bauchschmerzen. Es würde sich wirklich nicht "lohnen" einen Umzug zu stemmen, um dann nur 4 Monate in der Wohnung zu leben.

    Da ich in meiner 1-Zimmerwohnung seit inzwischen 8 Jahren lebe und die Vermieterin kenne (wohnt ebenfalls im Haus) sehe ich gute Chancen, dass ich trotz der bereits erfolgten Kündigung meiner Wohnung noch länger darin wohnen darf.

    Allerdings habe ich natürlich echt Panik, dass es für die bisherigen Mieter dann (nachvollziehbar) so aussehen würde als hätte ich das alles nur inszeniert, um teurer weitervermieten zu können (wie gesagt, das würde ich als Mieter sicherlich auch denken, ich wäre vermutlich auch stinksauer).

    Wäre es anzuraten dennoch für die wenigen Monate noch in meine Eigentumswohnung zu ziehen, um keine Konflikte zu bekommen? Oder wäre der Arbeitsvertrag, ggf auch die Aussage meines Chefs genug Beweis dafür, dass ich den Eigenbedarf nicht vorgetäuscht habe?

    Wie gesagt ich wäre selber echt überhaupt nicht stolz darauf die Mieter unnötig raus geworfen zu haben und verstehe jeden, der sich da denkt "stinkt doch bis zum Himmel " aber ich bin davon wirklich selber komplett überrascht worden.

  • In bisherigen Urteilen wird durchaus auch Vermietern zugestanden, dass sich das Leben spontan ändern kann. Es ist, wenn es vor Gericht geht, alles davon abhängig, wen der Richter am Ende überzeugender findet. Wenn du nachweisen kannst, dass zum Zeitpunkt der Kündigung dieses Angebot/Versetzung noch nicht bestand, dann sind die Chancen nicht so schlecht. Der AG wird das ja auch bezeugen können, wann er das Angebot gemacht hat.

    Was man in jedem Fall tun muss, ist den Mieter über den Wegfall des Eigenbedarfs in Kenntnis zu setzen und ihm die Chance zu geben, in der Wohnung zu bleiben, wenn die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Wenn du dich also noch im November oder Dezember dazu entscheidest, nicht einzuziehen, dann musst du das den Mietern mitteilen, ggf. wollen sie dann ja bleiben/wieder zurück.

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