Hauptmieterin zieht aus und räumt die ganze Bude leer

  • Hallo zusammen, mir ist etwas echt schräges passiert.

    Ich bewohne mit der Hauptmieterin und einem anderen Untermieter eine 5-Zimmer Wohnung. Mein Zimmer ist möbiliert Vermietet und laut Vertrag darf ich Wohnzimmer und Küche mitbenutzen.

    Am 31.10.23 teilte mir die Hauptmieterin mit, dass sie ihren Mietvertrag zum 31.01.24 gekündigt hat und drückt mir die Kündigung zum selben Datum in die Hand. Während ich übers Wochenende Weg war, ist sie dann komplett ausgezogen, ohne es vorher anzukündigen. Dabei hat sie auch die Küche, die Waschmaschine, den Kühlschrank mitgenommen, auch den Esstisch usw.

    Ich habe nicht mal mehr Besteck.

    Das sind natürlich ihre Sachen, aber ich darf sie ja laut Mietvertrag mitbenutzen. Weiterhin hat sie auch, die an mich ausdrücklich vermieteten Möbel mitgenommen. Nur noch das Bett und ein kleines Regal sind da. Vor allem dass sie den Schreibtisch mitgenommen hat finde ich richtig schlimm weil ich jetzt nicht mal mehr am Tisch sitzen kann und in einer normalen Sitzposition Essen und Arbeiten.

    Ich kopiere hier mal die genauen Zeilen aus dem Mietvertrag rein:

    § 1 Mietobjekt/Mietgegenstand

    (...) ein separates abgeschlossenes komplett möbliertes Schlafzimmer (ca. 25 m²). Dazu kommen gemeinsam genutzte Räume Wohnzimmer 25 m², Flur/Küche/Bad/WC ca. 50 m². Die Wohnung hat insgesamt 5 Zimmern mit Küche, Bad und WC ca. 140m².

    Die ganze Wohnung ist möbliert. Das Wohnzimmer, Küche, Bad, WC, Keller und Garten können alle Bewohner zusammen nutzen.

    § 3 Einrichtung/Gebrauchsüberlassung

    Mitvermietet sind folgende Einrichtungsgegenstände: Bett, Kleiderschrank, Tisch, Stuhl und kleines Regal

    Ich weiß grade garnicht so richtig wie ich damit umgehen soll und erhoffe mir von euch Impulse zu meinem weiteren vorgehen zu bekommen.

    Fühle mich grade wie in einer Schockstarre…

    Ist ihr verhalten Strafrechtlich relevant? Sie kann doch nicht einfach mein halbes Zimmer leerräumen? Soll ich zur Polizei gehen?

    Inwieweit ist sie vertraglich dazu verpflichtet eine funktionierende Küche zur Verfügung zu stellen?

    Ich bin grade am überlegen ob ich Ordentlich zum 15.12 Kündigen sollte oder fristlos. Ich bin grade beim Jobcenter und müsste eine ordentliche Kündigung mit denen abklären. Aber so genau kenne ich mich da nicht aus.

    Vielen Dank für eure Beiträge

  • Hallo!

    Ist ihr verhalten Strafrechtlich relevant? Sie kann doch nicht einfach mein halbes Zimmer leerräumen? Soll ich zur Polizei gehen?

    Randbemerkung, im Normalfall sind die Zimmer der Untermieter

    bei einer Wohngemeinschaft eigentlich abgeschlossen. Sollten sie

    sein, wenn der Untermieter das Haus verlässt. Fehlen persönliche

    Sachen?

    Was sagt den der Vermieter zu der ganzen Angelegenheit? Wurde

    der Vermieter umgehend benachrichtigt?

    und einem anderen Untermieter

    Hat es schon ein Gespräch mit dem anderen Untermieter gegeben?

    Gruß



  • Warum sollte ich ihren Vermieter benachrichtigen? ich habe mit dem nichts zu tun.

    Die Hauptmieterin hat das Zimmer ja an mich untervermietet. Die Hauptmieterin ist sozusagen meine Vermieterin.

    Nein, persönliche Sachen fehlen nicht. Sie hat halt sie Möbel aus dem Zimmer genommen die sie an mich vermietet hat und noch kleinigkeiten wie z.b. einen Mehrfachstecker den sie mir ausgeliehen hat.

  • Warum sollte ich ihren Vermieter benachrichtigen? ich habe mit dem nichts zu tun.

    Mit dem Eigentümer besteht kein Vertragsverhältnis. Soweit schon richtig. Aber dieser könnte eventuell zu einer Lösung beitragen, indem er vielleicht bereit ist, mit den Untermietern direkt einen neuen Vertag abzuchließen über die einzelnen Zimmer. Fragen schadet jedenfalls nicht.

    Ist ihr verhalten Strafrechtlich relevant?

    Das ist es, hilft aber nicht weiter, um an Möbel zu kommen.

    Inwieweit ist sie vertraglich dazu verpflichtet eine funktionierende Küche zur Verfügung zu stellen?

    Da es im Vertrag vereinbart ist, ist sie sicherlich verpflichtet. Und die Miete ist jetzt gemindert. Man könnte auf Vertragserfüllung klagen. Aber da ja bereits eine alternative Unterkunft gefunden ist, ist das vielleicht gar nicht mehr das Ziel.

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