Nebenkostenabrechnung und Vorgehen bei Belegeinsicht

  • Liebe Community,

    ich weiß, es gibt schon sehr viele Beiträge. Aber ich habe nach wie vor einige Fragezeichen im Kopf und frage mich, wie ich am besten vorgehen soll.

    Wir wohnen in einer großen Wohnanlage mit mehr als 100 WE und haben am 01.12. unsere Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 erhalten.

    Trotz eines sehr niedrigen Verbrauchs unsererseits (bzgl. Warmwasser, Wasser, Heizung - insgesamt 62 % unter dem Gebäudedurchschnitt), sollen wir eine Nachzahlung von rd, 400 EUR leisten und das, obwohl wir schon jeden Monat zu zweit rd. 300 EUR Abschlag zahlen.

    Nach genauer Auseinandersetzung mit der Abrechnung sind so einige Punkte, die man wohl hinterfragen kann, u.a. der "Allgemeinstrom", der für unsere Wohnung einen Betrag von 634 EURO ausmacht.

    Also zahlen wir zu zweit 50 EUR im Monat für den Allgemeinstrom. Eine nähere Aufschlüsselung, was der Allgemeinstrom alles umfasst, findet man in der Abrechnung nicht.

    Weitere Punkte sind, dass wir einen Hausmeisterservice haben, der eigentlich alles macht (Garten, Winterdienst, Reinigung, Mülltonnen rausstellen etc.) und trotzdem neben dem Kostenpunkt "Hausmeister" in der Abrechnung die Kostenpunkte Reinigung, Winterdienst, Gartenpflege, Abfallkosten enthalten sind. Das ist m.E. auch nicht schlüssig....

    Mein erster Gedanke: Belegeinsicht fordern. Dies wird aber bei der großen Wohnanlage wohl mehr als kompliziert und außerdem möchte ich keine Kosten für Kopien etc. tragen.

    Klingt es sinnvoll, hinsichtlich des Allgemeinstroms eine Belegeinsicht zu fordern und für die anderen Punkte eine Erklärung der Abrechnung? Die Belege könnte ich sicher auch per E-Mail anfordern, um Kopierkosten zu vermeiden, oder?

    Wie würdet ihr das mit der Nachzahlung halten: überweisen oder zurückhalten?

    Danke euch vorab für eure Expertise!

    LG

    :)

  • Mein erster Gedanke: Belegeinsicht fordern.

    Und dieser Gedanke ist auch vollkommen richtig. Vorausgesetzt, die Abrechnung ist grundsätzlich formell in Ordnung, dann ist der erste Schritt, die Beträge in den Belegen zu prüfen. Ohne dem kommt man meistens nicht weiter.

    Die Belege per E-Mail zu bekommen ist sicherlich eine Option und das wird auch oft so gemacht. Bei der persönlichen Belegeinsicht besteht hingegen die Möglichkeit, Fragen zu bestimmten Sachverhalten zu stellen. Wenn man die Belege per E-Mail bekommt, werden sich sicherlich noch Nachfragen ergeben, die man dann auch wieder per E-Mail stellen müsste. Ist sicher auch kein Problem, verzögert die Sache lediglich etwas, um auf Antworten zu warten.

    Die Kopierkosten bei der persönlichen Belegeinsicht kann man dadurch vermeiden, indem man die Belege selber abfotografiert.

  • Danke für deine Antwort. Die Verwaltung hat ihren Sitz in Hamburg und wir wohnen in Freiburg. Also recht weit weg, sodass eine persönliche Einsicht in absehbarer Zeit wohl eher nicht möglich ist...

    Die Frage, ob die Abrechnung formell korrekt ist, habe ich mich auch schon gefragt. Insbesondere, weil die Verteilerschlüssel nicht erklärt sind und für Laien nicht gut nachvollziehbar sind. Da steht z.B. "Alle ohne 901". Und niemand weiß, was die 901 bedeutet. Aber ob so etwas schon als formell fehlerhaft bezeichnet werden kann, kann ich nicht einschätzen.

    Ich würde jetzt erst einmal darauf abstellen, dass es inhaltliche Fehler gibt, da u.a. der Allgemeinstrom beispielsweise nicht aufgeschlüsselt wurde.

  • Allgemeinstrom muss nicht aufgeschlüsselt werden. Dazu besteht keine Notwendigkeit. Denn der Begriff ist nur ein Synonym für "Kosten der Beleuchtung", wie es in der Betriebskostenverordnung genannt wird. Andere Verbrauchsquellen sollen da nicht dabei sein.

    Der Betrag ist zugegeben sehr hoch. Man könnte nun den Vermieter nach einer Erklärung fragen. Oder manchmal kann man Dinge erkennen, wenn man sich im Haus aufmerksam umschaut. Dann findet sich schon mal ein Gerät, z.b. ein Gefrierschrank, der nicht am Allgemeinstrom angeschlossen sein sollte.

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