Kündigung - Quotenklausel gültig?

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem:
    Ich habe eine Wohnung gekündigt die folgende Klauseln enthält
    a) Schönheitsreparaturen, so formuliert dass keine Starren Fristen drin sind, also erstmal gültig
    b) Endrenovierung, so formuliert, dass sie prinzipiell stattfinden muss, also ungültig, da starr ("Die Wohnung wird renoviert wieder zurückgenommen".)
    c) Quotenklausel, so formuliert, dass doe Klausen keine Starren Fristen enthält, folgich also erstmal gültig.

    sind die Klauseln in der Kombi überhaupt gültig, bzw. eine davon?

    Mein Kenntnisstand ist der:
    1. a) und b) schließen sich aus, auch wenn a) korrekt formuliert ist. Das heißt keine der Klauseln greift, obwohl a) für sich alleine, wäre b) im Mietvertrag nicht enthalten, greifen würde. Stimmt das?

    2. Ich habe gehört, dass c) nur gilt, wenn a) korrekt formuliert und gültig auf den Mieter übertragen wurde. Theoretisch ist a) korrekt formuliert und somit gültig, doch durch b) (siehe Frage 1) gilt a) ja nicht. Heißt das, dass auch c) ungültig und somit keine der KLauseln gültig ist? Oder gilt c) unabhängig von a)????

    Ich wäre sehr froh, wenn jemand schnell und kompenet antwortet und auch dazuschreibt, ob er das sicher weiß oder ob er seinen Standpunkt eher vermutet.

    mfG, danke im Voraus, Masch

  • Hierzu gab es eine Entscheidung des BGH vom 14. 5. 2003 unter dem AZ: VIII ZR 308/ 02. Kernpunkt des Urteils ist, dass sich regelmäßige Schönheitsreparaturen und die Endrenovierung nicht miteinander vereinbaren lassen. Dies gilt auch, wenn zwar die Vereinbarung über die laufenden Schönheitsreparaturen wirksam ist, sich jedoch in der Summierung mit der unwirksamen Klausel über die Endrenovierung unangemessene Nachteile für den Vermieter ergeben.

    Unwirksam wird die Klausel der Endrenovierung, wenn nicht darauf verwiesen ist, dass die Endrenovierung nur unter Beachtung der tatsächlichen Abnutzung zu erfolgen hat.

    Durch Zusammenspiel aus a) und b) und der daraus resultierenden Nichtigkeit der gesamten Schönheitsreparaturklausel wird automatisch auch c) ungültig, da sie ja Bestandteil der gesamten ungültigen Klausel über die Schönheitsreparaturen ist.

    c) bezieht sich ja direkt auf a), und diese sind eben im Gesamten für ungültig zu betrachten.