Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe eine Wohnung gekündigt die folgende Klauseln enthält
a) Schönheitsreparaturen, so formuliert dass keine Starren Fristen drin sind, also erstmal gültig
b) Endrenovierung, so formuliert, dass sie prinzipiell stattfinden muss, also ungültig, da starr ("Die Wohnung wird renoviert wieder zurückgenommen".)
c) Quotenklausel, so formuliert, dass doe Klausen keine Starren Fristen enthält, folgich also erstmal gültig.
sind die Klauseln in der Kombi überhaupt gültig, bzw. eine davon?
Mein Kenntnisstand ist der:
1. a) und b) schließen sich aus, auch wenn a) korrekt formuliert ist. Das heißt keine der Klauseln greift, obwohl a) für sich alleine, wäre b) im Mietvertrag nicht enthalten, greifen würde. Stimmt das?
2. Ich habe gehört, dass c) nur gilt, wenn a) korrekt formuliert und gültig auf den Mieter übertragen wurde. Theoretisch ist a) korrekt formuliert und somit gültig, doch durch b) (siehe Frage 1) gilt a) ja nicht. Heißt das, dass auch c) ungültig und somit keine der KLauseln gültig ist? Oder gilt c) unabhängig von a)????
Ich wäre sehr froh, wenn jemand schnell und kompenet antwortet und auch dazuschreibt, ob er das sicher weiß oder ob er seinen Standpunkt eher vermutet.
mfG, danke im Voraus, Masch