Hallo,
bei folgendem Fall interessiert mich, wie ihr vorgehen würdet, um euer Recht durchzusetzen:
Der Mieter eines Neubaus fragt gemäß Mietvertrag, in dem geregelt ist
Zitatdass die Haustierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen nicht erlaubt ist und der schriftlichen Erlaubnis des Vermieters bedarf. Der Vermieter wird die Erlaubnis zur Tierhaltung von Katzen und Hunden erteilen, wenn Störungen der Hausbewohner und Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind. Er kann die Erlaubnis nur aus wichtigem Grund verweigern
schriftlich um Erlaubnis, eine reine Wohnungskatze zu halten. Er versichert, die Belästigung der Nachbarn zu verhindern, eventuell durch das Tier entstandene Schäden bei Auszug auf eigene Kosten zu beseitigen und im Falle des Todes des Tieres eine weitere Erlaubnis bei Neuanschaffung einzuholen.
Der Vermieter erteilt daraufhin eine eindeutige Ablehnung aus folgenden Gründen:
- Eindeutiger Hinweis auf Tierhaltungsverbot an die Vermieter vor Vertragsabschluss
- Beschluss der Eigentümer vor Hausbau, um die Materialien und die anderen Mieter zu schützen
- Viele Mieter seien aufgrund des zugesagten Tierhaltungsverbot eingezogen (Ausschlusskriterium für diese Mieter)
Fraglich ist,
- ob ein Hinweis vor Vertragsabschluss gegenüber den Regelungen im Mietvertrag rechtswirksam ist,
- die Gründe (Schutz der Materialien und Mieter sowie der Zusicherung an die anderen Mieter) aus rechtlicher Sicht wichtige Gründe darstellen
Wir würdet ihr gegen den Vermieter vorgehen?
Ich würde in einem zweiten Anlauf, auf den Widerspruch seiner Ablehnung hinsichtlich des Mietvertrags und das Nichtvorhandensein wichtiger Gründe hinweisen.
Was, wenn - wovon auszugehen ist - eine erneute Ablehnung seitens des Vermieters erfolgt?
Würdet ihr das Risiko einer Zustimmungsklage eingehen?
Ich freue mich über eure Meinungen.
LG
summer23