Unzulässiges Tierhaltungsverbot - wie vorgehen?

  • Hallo,

    bei folgendem Fall interessiert mich, wie ihr vorgehen würdet, um euer Recht durchzusetzen:

    Der Mieter eines Neubaus fragt gemäß Mietvertrag, in dem geregelt ist

    Zitat

    dass die Haustierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen nicht erlaubt ist und der schriftlichen Erlaubnis des Vermieters bedarf. Der Vermieter wird die Erlaubnis zur Tierhaltung von Katzen und Hunden erteilen, wenn Störungen der Hausbewohner und Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind. Er kann die Erlaubnis nur aus wichtigem Grund verweigern

    schriftlich um Erlaubnis, eine reine Wohnungskatze zu halten. Er versichert, die Belästigung der Nachbarn zu verhindern, eventuell durch das Tier entstandene Schäden bei Auszug auf eigene Kosten zu beseitigen und im Falle des Todes des Tieres eine weitere Erlaubnis bei Neuanschaffung einzuholen.

    Der Vermieter erteilt daraufhin eine eindeutige Ablehnung aus folgenden Gründen:

    • Eindeutiger Hinweis auf Tierhaltungsverbot an die Vermieter vor Vertragsabschluss
    • Beschluss der Eigentümer vor Hausbau, um die Materialien und die anderen Mieter zu schützen
    • Viele Mieter seien aufgrund des zugesagten Tierhaltungsverbot eingezogen (Ausschlusskriterium für diese Mieter)

    Fraglich ist,

    • ob ein Hinweis vor Vertragsabschluss gegenüber den Regelungen im Mietvertrag rechtswirksam ist,
    • die Gründe (Schutz der Materialien und Mieter sowie der Zusicherung an die anderen Mieter) aus rechtlicher Sicht wichtige Gründe darstellen

    Wir würdet ihr gegen den Vermieter vorgehen?

    Ich würde in einem zweiten Anlauf, auf den Widerspruch seiner Ablehnung hinsichtlich des Mietvertrags und das Nichtvorhandensein wichtiger Gründe hinweisen.

    Was, wenn - wovon auszugehen ist - eine erneute Ablehnung seitens des Vermieters erfolgt?

    Würdet ihr das Risiko einer Zustimmungsklage eingehen?

    Ich freue mich über eure Meinungen.

    LG

    summer23

  • Ich würde in einem zweiten Anlauf, auf den Widerspruch seiner Ablehnung hinsichtlich des Mietvertrags und das Nichtvorhandensein wichtiger Gründe hinweisen.

    Das ist eine gute Idee. Wenn man eine Sache ohne ein Gericht regeln kann ist das immer gut. Die Gründe, die der Vermieter anführt, sind keinefalls sachbezogen und hätten vor einem Richter keinen Wert. Was irgend wem anderen zugesagt wurde, hat für Dich keine Bedeutung. Die Erlaubnis zur Tierhaltung ist eine Einzelfallentscheidung auf den betreffenden Mieter bezogen.

  • Leider hat der Vermieter nicht geantwortet - ich habe eine Frist von drei Wochen gesetzt. Ich würde jetzt noch mal eine Woche abwarten und dann stellt sich mir die Frage:

    - noch mal nachfragen? (es ist zu befürchten, dass er wieder nicht antwortet oder erneut ablehnt)

    - an einen Anwalt wenden

    - etc.

  • Wenn der Vermieter die Genehmigung ohne wichtige Gründe nicht erteilt, dann muss man diese einklagen.

    Anschaffung eines Tieres ohne die Genehmigung ist aber vermutlich keine gute Idee, da möglicher Kündigungsgrund.

  • Leider hat der Vermieter nicht geantwortet

    Vielleicht glaubt der Vermieter, es einfach aussitzen zu können und dann erledigt es sich von selbst. Eventuell liegt das daran, dass ihm nicht unmissverständlich dazu geschrieben wurde, dass man die Erlaubnis gerichtlich einklagen würde. Vielleicht sollte man das in einem weiteren Schreiben nachholen. Manchmal kann auch ein Telefonat mit dem Vermieter zur Klärung verhelfen, warum er nicht sachbezogen antwortet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!