Vier Kautionen zurückfordern und mit Miete verrechnen?

  • Liebes Forum,

    Ich ziehe zu Ende Januar aus meiner Wohnung, Vertrag ist Ordnungsgemäß gekündigt. Es bauen sich aber viele Spannungen mit dem Vermieter auf...

    Ich habe, da ich für ein halbes Jahr einen Untermieter aufgenommen habe, meinem Vermieter vor einem Jahr eine 4. Kaution überwiesen, wohl wissend das das nicht in Ordnung ist. Mir war die Genehmigung des Untermietverhältnis und die gute Beziehung zum Vermieter damals wichtiger als auf mein Recht zu bestehen.

    Da jetzt alles auf Ärger hinaus läuft möchte ich zumindest schonmal die 4 Kaution zurückfordern um das Geld auf das er Zugriff hat zu minimieren.

    Regelungen des § 551 BGB legen zum Schutz des Mieters fest, dass eine Kaution nicht höher sein darf als drei Monatsnettokaltmieten. Ich möchte Ihn daher bitten, die Überzahlung von 1050 Euro innerhalb von 5 Werktagen nach § 812 BGB zurück zu überweisen.

    Nun meine Frage:

    Ist es gestattet, die 4. Kaution, wenn er nicht überweist, mit der Januarmiete zu verrechnen? Es handelt sich ja um kein Abwohnen wie das sonst oft verbotenerweise mit Kaution gemacht wird, sondern um ein Aufrechnen zweier legitimen Forderungen.

    Oder schieße ich mich damit rechtlich ins aus? Sind 5 Werktage Frist eine angemessene Zeit? Anders schaffe ich es nicht, die Januarmiete zurückzuhalten.

    Ich finde die Frage grundsätzlich interessant und habe dazu noch garnichts im Netz gefunden...nur zum normalen "Abwohnen", was natürlich nicht statthaft ist....

    Vielen Dank für Eure Gedanken!

  • Ist es gestattet, die 4. Kaution, wenn er nicht überweist, mit der Januarmiete zu verrechnen?

    Sagen wir so, die Regelungen des § 387 BGB - Voraussetzungen, wo es um die Aufrechnung geht, wurden richtig verstanden. Allerdings muss das gemäß § 556b Abs. 2 BGB - Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht einen Monat vorher angekündigt werden. Für Januar ist also zu knapp.

    Da jetzt alles auf Ärger hinaus läuft

    Worin wird denn der Ärger bestehen?

  • zu Punkt 2: ich wollte den Post nicht überfrachtet. Offensichtliche falsche Überzeugungen. Vorgabe die komplette Wohnung weiß zu streichen, weil die Nachmieter die gedeckten Farben nicht mögen, obwohl ich diese vor einem Jahr so vol Vermieter selbst übernommen habe.

    Forderung in der ganzen Wohnung neuwertiges Laminat zu legen, obwohl lediglich in einem Zimmer ein Kratzer entstanden ist (der auch von meiner Versicherung reguliert wird.). Die Pubkte müssen hier nicht diskutiert werden, ich kenne da meine Rechte. Ich werde nur sehr sicher die 4 Kautionen ohne Rechtsanwalt nicht wieder sehen und wollte so bei Kaution 4 meine Chance nutzen auf das Geld zuzugreifen...


    Danke für Deine Einschätzung!

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