Hallo,
im Jahr 2016 zog ich in eine neue Wohnung und baute dort eine Einbauküche ein, da gar keine Küche vorhanden war.
Vor ca. 4 Jahren gab es eine Mieterhöhung, der ich zugestimmt hatte.
Nun soll die Miete wieder erhöht werden und ich wollte wissen, ob man die fehlende Küche beim damaligen Einzug nun als Mietmindernd geltend machen könnte?
Vielen Dank im Voraus!
hat die berechnete ortsübliche Vergleichsmiete überhaupt rechtliche Auswirkungen oder muss ein Mieter die Miete aktzeptieren, die im Mietspiegelfeld liegt, welcher seinem Wohnraum zugeordnet ist. Denn in meinem Fall liegt die Mietspiegeldfeldspanne liegt bei 5,63 - 7,55 EURO und nun möchte der Vermieter eine Nettokaltmiete von 6,69 EURO/m2 haben aber die berechnete ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei nur 6,09 EURO/m2.
Wie ist Eure Ansicht dazu?