Neuvermietung nach verbilligter Vermietung - Miethöhe?

  • Eine Wohnung wurde bisher verbilligt an einen Mieter überlassen, da er bis zum Hausfertigstellung noch in der Wohnung bleiben möchte. Nun zieht der Mieter aus und es soll neu vermietet werden. Wir hoch darf die Miete dabei angesetzt werden. Darf eine ortsübliche Miete angesetzt werden, obwohl die Mietpreiserhöhung zum alten verbilligten Mietvertrag über 40 % entspricht ?

    LG Oli

  • Dazu habe ich auch eine Frage. Wir haben im Prinzip den selben Fall. Die Miete ist aktuell sehr günstig mit 40% unter dem Mietspiegel und es steht ein Mieterwechsel an. Wir würden die Miete gerne mehr als 20% erhöhen, aber nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete.

    Das ist dann trotz Kappungsgrenze (liegt hier bei 15%) erlaubt richtig? Aus welchem Grund ist man denn als Vermieter verpflichtet, über die Miethöhe des Vormieters zu informieren? Wo kann ich denn nachlesen, dass die Kappungsgrenze nur bei bestehendem Mietverhältnis gilt?

    Danke :)
    LG

  • Aus welchem Grund ist man denn als Vermieter verpflichtet, über die Miethöhe des Vormieters zu informieren?

    Das ist eine Sache, welche die Regelungen zur Mietpreisbremse betrifft. Das hat nichts mit einer Mieterhöhung während des Mietverhältnisses zu tun. Die zugrunde liegenden Gesetze sind jeweils andere.

    Ansonsten bitte für eigene Fragen ein neues Thema eröffnen und nicht in fremden Themen posten. Jede Problematik ist ein wenig anders.

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