Eine Wohnung wurde bisher verbilligt an einen Mieter überlassen, da er bis zum Hausfertigstellung noch in der Wohnung bleiben möchte. Nun zieht der Mieter aus und es soll neu vermietet werden. Wir hoch darf die Miete dabei angesetzt werden. Darf eine ortsübliche Miete angesetzt werden, obwohl die Mietpreiserhöhung zum alten verbilligten Mietvertrag über 40 % entspricht ?
LG Oli