Berücksichtigung eines Wasserschadens in Nebenkostenabrechnung

  • Sehr geehrte Community,


    in unserem imaginären Szenario ereignet sich ein Wasserschaden in einem Mietobjekt mit 10 Wohnungen. Die Ursache ist ein geplatzter Wasserhahn in der Küche in einer unbewohnten Wohnung. Dabei werden große Mengen Heiß- und Kaltwasser freigesetzt, erst einige Stunden später, als das Wasser durch die Wohnungstür in das Treppenhaus dringt, wird der Schaden entdeckt. Die betroffenen Wohnung (ca. 60m²) steht zu dem Zeitpunkt mehrere Zentimeter unter Wasser


    Die Wohnungen besitzen einen Warmwasserzähler an jedem Wasserhahn.
    Kaltwasser wird mit Hilfe eines Hauptzähler auf die Wohnfläche umgerechnet.
    In der Nebenkostenabrechnung werden Heizungs- und Warmwasserkosten jeweils mit 30/70 in Grund- und Verbrauchskosten aufgeteilt.

    Die für die Trocknung im Treppenhaus aufgestellten Lüfter wurden an den Hausstrom mit separatem Zähler angeschlossen, der Verbrauch wurde vom Hausstrom jedoch nicht subtrahiert.


    Darf der Vermieter den durch den Schaden entstandenen Anstieg der Nebenkosten (Kaltwasser, Anteilig Warmwasser in Grundkosten, Hausstrom) auf die allgemeine Nebenkostenrechnung umlegen?

    Was ist die Auswirkung auf die Nebenkostenabrechnung im Allgemeinen? Handelt es es sich hierbei um einen inhaltlichen oder formellen Fehler?

    Danke für eure Einschätzung

  • Die Kosten durch einen Wasserschaden müssen abgezogen werden, denn die hat der Vermieter zu tragen, sofern es nicht die Gebäudeversicherung übernimmt. Das betrifft den Strom und das Wasser. Als Mieter zahlt man nur das, was man selbst veranlasst verbraucht hat.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!