Nebenmieter zahlt die Miete nicht - bitte um Hinweise

  • hallo zusammen,
    ich möchte in aller kürze ff. problem darlegen und hoffe, dass jmd. eine nützliche antwort parat hat.
    - ich wohne in einer zweier-wg und habe mit einem kommilitonen vor einigen jahren einen mietvertrag unterschrieben. seit einigen monaten ist für ihn, da er temporär nicht mehr in der wg wohnt, ein zwischenmieter bei uns eingezogen, zwar in gemeinsamer absprache mit mir als mitbewohner und auch dem vermieter, ein zwischenmietvertrag wurde aber nicht aufgesetzt,
    d.h. das der zwischenmieter nur durch wohlwollende absprache bei mir wohnt. nun ist der zwischenmieter leider seit monaten nicht in der lage miete und nebenkosten zu zahlen, was mir als hauptmieter und verantwortlicher für die miete gehörig auf den geist geht. kann ich bez. mein vermieter den zwischenmieter deswegen vor die tür setzen bzw. welche möglichkeiten gibt es, dem zwischenmieter druck zu machen, dass er sein geld überweisen soll?
    über hilfreiche antworten wäre ich sehr dankbar.
    vg

  • Hallo jojo1892,

    "ich wohne in einer zweier-wg und habe mit einem kommilitonen vor einigen jahren einen mietvertrag unterschrieben.
    Da der MV bis jetzt nicht geändert wurde, schuldet Ihr beide jeder die volle Miete.

    "seit einigen monaten ist für ihn, da er temporär nicht mehr in der wg wohnt, ein zwischenmieter bei uns eingezogen, zwar in gemeinsamer absprache mit mir als mitbewohner und auch dem vermieter, ein zwischenmietvertrag wurde aber nicht aufgesetzt,"
    Also hat sich rechtlich nichts geändert.

    "nun ist der zwischenmieter leider seit monaten nicht in der lage miete und nebenkosten zu zahlen, was mir als hauptmieter und verantwortlicher für die miete gehörig auf den geist geht."
    Auf den Geist macht nichts, auf Dein Potemonnaie wäre treffender... Aber nix für ungut.

    "kann ich bez. mein vermieter den zwischenmieter deswegen vor die tür setzen"
    Du ja.

    "bzw. welche möglichkeiten gibt es, dem zwischenmieter druck zu machen, dass er sein geld überweisen soll?"
    Juristisch keine.

  • hallo bernie,
    vielen dank für die rückmeldung und die info.
    der springende punkt ist für mich das

    "kann ich bez. mein vermieter den zwischenmieter
    deswegen vor die tür setzen".

    ich bin kein jurist aber ich deute das so, wenn einer
    ohne mietvertrag zur zwischenmiete wohnt und seinen
    meitverpflichtungen nicht nachkommt, hat er keine
    rechtliche absicherung und man kann ihn einfach
    vor die tür setzen, richtig?
    vielen dank für die antwort

  • jojo:

    "kann ich bez. mein vermieter den zwischenmieter
    deswegen vor die tür setzen".
    Dein VM kann Deinen Besucher nicht vor die Tür setzen, jedoch Du.

    "ich deute das so, wenn einer ohne mietvertrag zur zwischenmiete wohnt und seinen meitverpflichtungen nicht nachkommt, hat er keine
    rechtliche absicherung und man kann ihn einfach vor die tür setzen, richtig?"
    Jein. Wenn er beweisen kann, dass er mit Dir einen mündlichen MV abgeschlossen hat (ständiges Thema hier...), und der VM explizit und beweisbar Dir die UNTERvermietung erlaubt hat, sieht es anders aus. Hier jedoch scheint er jedoch eher Mitmieter zu sein, obwohl Dein Noch-MM keine Genehmigung gegeben hat...
    Die DamenHerren in schwarz reiben sich schon jetzt die Hände...

  • Hallo jojo1892,
    so geseehen ist aus einer 2er WG eine 3er WG geworden. Und alle "Mieter" haften gesamtschuldnerisch gegenueber den Vermieter( Paragraf 421 BGB ).
    Wenn Sie die Miete nicht zahlen, dann hat der Vermieter die Moeglichkeit sich die Miete von den Mieter zu holen der am zahlungsfaehigsten ist. Beachten sollten Sie aber, das der Vermieter bei nicht Zahlung der kompletten Miete Kuendigungsmoeglichkeiten hat. Genaue Darstellung unter Paragraf 543 BGB

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (28. Juli 2011 um 20:54)

  • Zitat

    so geseehen ist aus einer 2er WG eine 3er WG geworden

    Wie kommst du darauf? Im Mietvertrag sind nur zwei Mieter aufgeführt. Und genau diese beiden haften dem Vermieter gegenüber für die komplette Miete.

    Auch wenn jetzt mit dem Einverständnis des Vermieters eine dritte Person eingezogen ist, so hat der Vermieter gegen diese Person keine rechtlichen und erst Recht keine finanziellen Ansprüche. Denn diese wurde nicht in den Mietvertrag aufgenommen.

    Ob die Aufnahme der dritten Person jetzt als geduldete Untervermietung gewertet werden kann, müßte im Streitfall geprüft werden.

    Da würde ich schon eher Berny zustimmen und zunächst versuchen, die zahlungsunwillige Person vor die Tür zu setzen.

  • Wie kommst du darauf? Im Mietvertrag sind nur zwei Mieter aufgeführt. Und genau diese beiden haften dem Vermieter gegenüber für die komplette Miete.

    Auch wenn jetzt mit dem Einverständnis des Vermieters eine dritte Person eingezogen ist, so hat der Vermieter gegen diese Person keine rechtlichen und erst Recht keine finanziellen Ansprüche. Denn diese wurde nicht in den Mietvertrag aufgenommen.


    Richtig, Gruwo. Es wurde ja mit der dritten Person noch nicht mal ein mündlicher MV geschlossen. Ausserdem hätte da die zweite Person (die, die im MV aufgeführt ist) mit einvestanden sein müssen.
    Toll, diese mündlichen Absprachen, dienen sie doch hauptsächlich dazu, dass es unseren DamenHerren in Schwarz immer besser geht...:mad:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!