Mieterhöhung nach Modernisierung

  • Guten Abend , ich hätte eine Frage bezüglich einer Mieterhöhung.

    Folgendes steht zur Sache .

    Bei der jetzigen Wohnung wird pro qm 6€ bezahlt . Der ortsübliche Vergleich liegt bei ca. 8,30€ . Das Haus wurde jetzt Modernisiert KFW 70 .

    Wie hoch darf man jetzt die Miete erhöhen pro qm ?

    Auf einer Seite steht Kappungsgrenze 20% auf 3 Jahre . Auf einer anderen steht , nach einer Modernisierung darf die Miete um 3€ pro qm erhöht werden und bei einem Preis von unter 7€ pro qm nur um 2€ auf 6 Jahre . Auf noch einer anderen Seite steht das man beides kombinieren kann . Ich Blick da leider nicht so durch . Kann da jemand helfen ?

  • Das liegt ganz beim Vermieter, wie er vorgehen möchte. Da gibt es nicht den einen richtigen Weg. Es ist eine Erhöhung auf die ortsübliche Höhe nach § 558 BGB - Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich, bei der dann die Kappungsgrenze gilt. Es ist eine Erhöhung wegen Modernisierung nach § 559 BGB - Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen möglich und auch eine Kombination. Egal wofür sich der Vermieter entscheidet, die Mieterhöhung muss korrekt im Sinne der Gesetze begründet werden. Wenn er damit unsicher ist, sollte er sich an einen Anwalt oder Vermieterverein wenden.

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