Kauf Grundstück Doppelhaushälften - Kündigung Eigenbedarf - Sperrfrist bei Realteilung

  • Hallo,

    ich habe vor mit einem Freund zusammen zwei aktuell vermietete Doppelhaushälften zu kaufen.
    Diese befinden sich auf einem Grundstück und gehören aktuell einem einzigen Eigentümer.

    Das Problem ist, dass wenn wir diese zwei Häuser kaufen und vermietet in eine WEG oder Realteilung überführen, dass es eine 3 Jährige Sperrfrist gibt und wir in diesen 3 Jahren den jetzigen Mietern nicht wegen Eigenbedarf kündigen dürfen.

    Unsere Idee war nun die Häuser gemeinsam zu kaufen, so dass wir gemeinsam im Grundbuch und Kaufvertrag stehen.
    Könnten wir anschließend beiden Mietern wegen Eigenbedarf kündigen?

    Sobald das erledigt ist und wir eingezogen sind könnten wir die Realteilung machen und wären somit um die Sperrfrist herumgekommen.


    Hat zufällig jemand von euch schonmal etwas ähnliches erlebt, davon gehört oder weiß ob das möglich ist?


    Viele Grüße

    Michael

  • Natürlich ist das möglich.

    Eine Realteilung ist in keinem Fall nötig - man kann auch weiterhin alles gemeinsam (rechtlich dann wohl als GbR) führen.

  • Hi beppi ,

    vielen Dank für deine Antwort.
    Du meinst also auf diese Weise kann man die dreijährige Sperrfrist sicher umgehen?
    Darf ich fragen woher du das weißt?

    Also den Umweg über die GBR würden wir uns natürlich gerne sparen. Das führt ja nur zu unnötigem Mehraufwand in diesem Fall.

    Ich verstehe um ehrlich zu sein auch den Zweck dieser Sperrfrist nicht ganz - aber diese so einfach umgehen zu können wäre doch irgendwie zu einfach.


    Und ja teilen wollen wir es definitiv. Einfach für den Fall, dass man sich verstreitet, im Todesfall, oder einer umziehen möchte und sein Haus verkaufen/vermieten möchte.
    Das wäre nach der Teilung einfach unkomplizierter.

  • Die dreijährige Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen gilt meines Wissens nur, wenn ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umgewandelt wird. Das tritt doch erst ein, wenn Ihr diese "Realteilung" durchführt!

    Eine GbR entsteht automatisch, wenn Ihr gemeinsam das Eigentum am Haus erworben habt. Sie braucht nicht registriert werden o.ä., es entsteht kein Mehraufwand und die Rechtslage erlaubt im Wesentlichen, dass Ihr alles machen könnt auf das Ihr Euch gemeinsam einigen könnt. Daher auch keine Einschränkungen im Erbfall oder beim Verkauf des jeweiligen Anteils.

    Nach der Teilung tritt stattdessen das striktere WEG-Recht ein und Ihr müsst einige Formalien erfüllen.

    Einigen muss man sich in beiden Fällen, daher wäre ein Streit immer ziemlich doof.

    Aber frag lieber einen versierten Anwalt - ich bin nur Laie!

  • mit einem Freund zusammen zwei aktuell vermietete Doppelhaushälften zu kaufen

    Habt ihr denn auch in Erwägung gezogen, ein Objekt zu kaufen, das aktuell nicht vermietet ist?

    Ich meine, es redet sich schnell daher, dass man eben dem Mieter kündigt, wenn man selbst einziehen will. Aber man sollte denke ich nicht so kalt und berechnend sein, sich nicht auch in die Lage des Mieters zu versetzen. Sein Zuhause aufgeben zu müssen ist nicht so einfach, selbst wenn die Mieter etwas Gleichwertiges finden würden. Wie würde es euch in der Situation gehen, wenn ihr diese Mieter wärt?

  • beppi Vielen Dank, das bestätigt ungefähr das, was ich mir auch überlegt und zusammen gegooglet habe.
    Das mit der Gbr war früher so, ab dem 1.1. gibt es dazu neue Regelungen, die ich mir aber auch noch nicht genauer angeschaut habe.

    Fruggel Ja mir tuen die Mieter auch leid. Aber die Häuser werden vom jetzigen Besitzer verkauft. Tuen wir es nicht tut es jemand anderes und die Mieter haben ein Vorkaufsrecht, von dem sie kein gebrauch machen wollen.

    Und nicht vermietete Objekte sind in der Regel auch aus gutem Grund nicht vermietet.

  • Ihr würdet in diesem Fall gar keine GbR bilden, sondern eine Bruchteilsgemeinschaft nach §741 BGB. Das ist juristisch etwas anderes. Eine Gesellschaft ist zwar auch möglich, aber für den Zweck nicht typisch.

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