Guten Morgen liebe Community,
kurze Frage in die Runde:
Gemäß Mietvertrag gilt folgender Passus vereinbart: "Erhöhung oder Neueinführung von Betriebskosten sind nicht nach Maßgabe des § 560 BGB umlegbar."
Interpretiere ich diesen Passus dahingehend richtig, dass Erhöhungen oder Neueinführungen von Betriebskosten im Zeitraum des Mietvertragsverhältnisses grundsätzlich ausgeschlossen werden und dass der Vermieter hier überhaupt keine rechtliche Grundlage hat, solche Kosten auf den Mieter umzulegen?
Bietet der Passus dem Mieter tatsächlich Schutz vor etwaigen Betriebskostenerhöhungen, selbst wenn sich die Betriebskosten (wie beispielsweise die Grundsteuer) im Lauf der Jahre erhöhen?
Sollte gemäß Mietvertrag bei Vertragsschluss ein bestimmter Betrag als monatliche Nebenkostenvorauszahlung vereinbart worden sein, ist dieser dann gültig und unantastbar bis Mietvertragsende?
Danke vorab für Eure Meinungen.
Viele Grüße,
MarioKart