Haus unbewohnbar - Evakuierung der Mieter und Rechtslage

  • Hallo zusammen!

    Dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum und bitte nicht gleich hauen nur weil ich vielleicht im falschen Themenbereich meine Frage eingetragen haben.

    In einem aktuellen Fall benötige ich mal einen Rat was zu beachten ist.

    Vor ein paar Tagen wurden einige Mieter aus einem einsturzgefährdeten Gebäude evakuiert. Einige sind bei Freunden,Verwandten oder Bekannten untergekommen.

    Es hat sich ergeben, als im Jahr 2023 Kernbohrungen am Haus vorgenommen wurden, um die Stabilität /Statik zu prüfen, inwiefern das Gebäude noch sicher sei. Dabei Stellte man fest das die Laubengänge nicht mehr die Stabilität aufwiesen und gestützt werden mussten. Das Ergebnis ist das man Metallstützen in den Laubengängen aufgestellt hat.

    Später stellte man fest das im Keller einige Mängel vorhanden sind uns räumte den gesamten Kellerbereich des Gebäudes. Man stellte dort auch Stützen auf. Das Ergebnis war das man nun keinen Keller mehr hatte, wo man seine Sachen unterbringen konnte. Die wichtigen Sachen wurden von einer Spedition abgeholt und eingelagert.

    Im Januar 2024 wurden Schreiben an 15 Mieter des Gebäudes geschickt und gebeten, dass Notwendigste schnell zusammenzupacken und bereitzustellen, damit man die Mieter, die nicht unterkommen können ins Hotel verfrachtet werden.

    Man hat also alles getan und gemacht. Notwendige Sachen gepackt, was man braucht. Die Sachen wurden ins Hotel gebracht und die Mieter wurden per Taxi in das Hotel transportiert. Diese Aktion fand am 17.01.2024 statt. Natürlich wurden wir alle auch telefonisch kontaktiert, bevor die Aktion gemacht wurde. Auch die Presse berichtete darüber.

    Wir sind nun im Hotel seit dem 17.01.2024 und müssen uns zurechtfinden(nicht alle 15 Mieter ein Teil davon). Da stellen sich auch Frage was Recht was Pflicht ist.

    Jedenfalls stellt sich unsere Situation auch so da, dass das Hotel in dem wir untergebracht sind in Ordnung ist. Am Wochenende fahren bei uns zumindest keine Busse in der Nähe vom Hotel zum Bahnhof. Man muss hier ca. 15-30 Minuten Fußweg einplanen, wenn man zum ortsnahen Bahnhof kommen möchte.

    1.Verpflegung

    Inwiefern muss hier der Vermieter Sorge dafür tragen wenn man sich nicht selbst im Hotelzimmer Verpflegen kann da z.B. Küche oder Kochnische nicht in den Zimmern vorhanden ist. Die Zimmer sind mit Frühstück und dies bekommen wir auch täglich ohne Zusatzkosten. Anfangs hieß es Halbpension wurde danach aber korrigiert auf nur Frühstück.

    2. Zusätzliche Fahrtkosten

    Mir wurde Telefonisch zugesichert das die zusätzlichen Fahrtkosten zur Arbeit erstattet werden. Da ich nur für meine Region ein Öffentliches Fahrticket (Monatskarte ) habe. Habe die Quittung für die Mehrkosten bereits bei dem Vermieter eingereicht (Anschlußfahrkarte Monatlich für eine Weitere Tarifzone in der das Hotel steht),warte also auf die Erstattung. Wie sieht dies generell aus?

    3.Reinigung Wäsche

    Da man ja lebt und auch Wäsche zum Leben braucht, im Hotel aber keine Möglichkeit gibt Wäsche zu waschen, habe ich mir selbst eine Reinigunsmöglichkeit organisiert, die ich zur Zeit auch nutze

    Doch wie sieht es damit aus ?

    4. Wie geht es weiter ?

    Nachdem man sich ein wenig mit der neuen Umgebung angefreundet hat, weiß man gar nicht was man machen soll. Da gibt es so viele die dies und jenes empfehlen. Man ist total durcheinander, weil es so viele unterschiedliche Informationen dazu gibt. Das Gebiet das es Betrifft ist das Gebiet Raum Rhein-Main. Man möchte auch niemanden durch seine Aktivität verärgern, oder was Falsches machen, denn wenn man das macht wäre der nächste Schritt die Obdachlosigkeit.

    5. Eigentum

    Da wir jetzt in einem Hotel wohnen (Vorrübergehend), stellt sich auch die Frage, was mit dem Eigentum passiert? Wenn man es verliert wie geht man dann vor, wen muss man dann in Kenntnis setzen, wer kommt für den Schaden auf?

    Ich weiß, viele Fragen in einen Thread zusammengefasst und sehr umfangreich. Aber lieber sich vorerst Informationen einholen, bevor man reagiert.

    Danke für alle vorab die Antworten werden.

    Flips100

  • Schadenersatz kann vom Vermieter verlangt werden nach dem Gesetz. Allerdings wirklich nur für einen Schaden, den man hat. Verpflegung muss man sich in seiner eigenen Wohnung ja auch selber kaufen. Das ist also kein Schaden.

    Man sollte sich so schnell wie möglich nach einer neuen Wohnung umschauen. Es ist nicht zu erwarten, dass sich die Probleme mit dem Gebäude in absehbarer Zeit beseitgen lassen. So lang möchte man nicht der Situation im Hotel ausgesetz sein.

  • Laut Gesetz ist der Vermieter verpflichtet eine Ersatzwohnung zu stellen. Auch wenn das länger andauern sollte. Es ist ein Versäumnis des Vermieters und auch eine Verletzung des Mietvertrages wenn der Vermieter nachweislich diesen Auflagen nicht nachgekommen ist und das Gebäude regelmäßig überprüft hat. Strafbar für den Vermieter sofern er ( siehe Text weiter oben) dies gemacht hat. § 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    In der heutigen Zeit eine Mietwohnung zu bezahlbaren Preisen zu finden ist unmöglich. Die Ausgliederung aus dem Mietbereich in ein Hotel schränkt die Freiheiten die man in einer Mietsache hatte erheblich ein ( daher meine Fragen dazu).

    Der Vermieter ist somit verpflichtet eine gleichbleibende oder bessere Lösung vorübergehend bis zur neuen Wohnung anzubieten. Ebenso ist er auch für den Umzug der Wohnsachen des Mieters in die neue Wohnung ebenfalls verpflichtet. Er muss dazu die Kosten tragen. Viele glauben das wenn man in ein Hotel geworfen wird die Mietsache erledigt ist.

    Das stimmt leider nicht. Wie ich auch im ersten Text beschrieben habe wäre ( sofern die Leistungen nicht erbracht werden) es eine Verschlechterung der Mietsache, wenn man vorübergehend in einem Hotel untergebracht wurde.

    Wozu hat dann der Vermieter eigentlich eine Gebäude Haftpflicht Versicherung ? Durch die Evakuierung durch Statische Probleme greift auch hier §535 BGB

    Natürlich kann der Vermieter anbieten, dass man kündigt. Dann wäre der Vermieter fein aus der Sache. Aber wer Schaden verursacht (siehe Vermieter) muss auch für seine Konsequenzen geradestehen.

    Bettlägerige Bewohner wurden schon in andere Mietobjekte untergebracht.

    Textteile entfernt. Bitte auf sachliche Ausdrucksweise achten!

  • Laut Gesetz ist der Vermieter Verpflichtet eine Ersatzwohnung zu stellen

    Nein, nicht zwingend. Alternativ ist es auch möglich, dass die Miete um 100% gemindert ist, man also keine Miete bezahlt, und man sich für dieses Geld dann selbst eine Ersatzunterkunft suchen kann.

    Ausgliederung aus dem Mietbereich in ein Hotel schränkt die Freiheiten die man in einer Mietsache hatte erheblich ein

    Ja, das lässt sich aber nicht vermeiden, das ist nun mal die Situation. Ein Hotel ist keine Wohnung. Aber man kann wohnen und so die Zeit überbrücken.

    Wozu hat dann der Vermieter eigentlich eine Gebäude Haftpflicht Versicherung ?

    Die Gebäude Haftpflicht zahlt nicht dafür. Das ist Sache der Gebäudesachversicherung.

    Natürlich kann der Vermieter anbieten, dass man kündigt.

    Das war nicht das, was ich in meinem vorherigen Beitrag meinte. Sondern ich meinte, dass man als Mieter vielleicht selbst den Wunsch hat, sich anderswo eine neue Wohnung zu suchen, um den naturgemäß einhergehenden Einschränkungen im Hotel schnellstmöglich zu entkommen. Aber das muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden.

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