Folgende Situation: Nach erfolglosen Versuchen, eine Mieterhöhung einseitig zu erklären, kam nun ein Mieterhöhungsersuchen vom Anwalt. Es sind vier Vergleichsmieten genannt, alle im selben Haus, eine aktuell unbewohnt, zwei deutlich kleiner als meine Wohnung (ca. 50% der Wohnfläche). Nur eine passt größenmäßig.
Ich zahle einen Mietpreis, der schätzungsweise etwa 30% unterhalb der Durchschnittsmiete liegt. Dennoch bin ich grundsätzlich nicht gewillt, auf die Vermieterin zuzugehen, da sie keine Tricks bei Schäden und Nebenkosten liegenlässt, diese auf ihre Mieter abzuwälzen. Auf ausgleichender und menschlicher Ebene kann man ihr leider nicht begegnen. Sie hat z. B. schonmal unter Körpereinsatz versucht, sich unangemeldet Zugang zu meiner Wohnung zu verschaffen.
Worauf muss ich mich in einem Gerichtsverfahren einstellen? Was folgt, wenn der Richter feststellt, dass die Begründung der Mieterhöhung nicht passt, weil keine passenden Vergleichsmieten genannt sind? Aktuell gibt es noch keinen qualifizierten Mietspiegel in meiner Stadt, den wird es aber voraussichtlich zu einem etwaigen Gerichtstermin geben (wird gerade angefertigt). Kann der dann irgendeine Rolle spielen?
Danke für eure Antworten!