Notfall-Nummer im Hausflur aushängen und Rechtslage

  • Wir haben einen neuen Vermieter. Leider haben wir weder einen Treppenhausreinigungsplan, noch eine Notfall-Telefonnummer unseres Vermieters bzw. eines Hausmeisterdienstes in unserem Haus hängen.

    Zuvor haben wir uns immer unter einander darum gekümmert (es sind nur 3 Mietparteien jedoch in einer Wohnung mit ständig wechselnden Handwerkern - vom Vermieter rein gesetzt). Wenn etwas kaputt geht oder ein Notfall eintritt (z.B. Wasserrohrbruch, Heizung defekt etc.) können wir nicht mal den Vermieter anrufen um ihm Bescheid zu sagen.

    Ebenfalls nutzt er die allgemeine Waschküche die im Keller immer für alle zugänglich war, nun als private Waschküche für seine Handwerker abgeschlossen, obwohl wir unsere Gartenmöbel und -Geräte dort unter gebracht haben. Bei allen Fragen muss ich umständlich einen Brief schreiben mich ins Auto setzen und ihm in den Briefkasten werfen.

    Unsere Frage dazu besteht eine Pflicht für den Vermieter, eine Notfall-Reparatur-Telefonnummer sowie einen Haus- und Hofreinigungskalender auszuhängen?

  • Es gibt dafür keine Pflicht oder ein Gesetz, das vorschreibt, dass Notfall Nummern ausgehängt werden müssen. Normalerweise sollte es im Interesse des Eigentümers sein, wenn man sich schnell um sein Eigentum kümmern kann bei Schäden. Aber wenn er das nicht will, dann bleibt eben nur der klassische Brief. Allerdings kann ich mir nicht so recht vorstellen, dass der Vermieter keine Telefonnummer von sich nennt, wenn auch nur auf Nachfrage.

    Zur Waschküche: Wenn eine solche zugesichert wurde und eine Mitbenutzung dieser vereinbart ist, dann muss der Vermieter diese auch anbieten und er kann den Raum nicht so einfach anderweitig nutzen. Man kann die Zurverfügungstellung einfordern.

  • Hallo Fruggel, danke für die Antworten. Ja wir hätten uns das auch nicht vorstellen können (vor dem Verkauf des Hauses), dass wir mal keine Telefonnummer des Vermieters haben. Mit dem vorherigen Vermieter gab es nie Probleme, dass war damals noch in einer Familie. Leider hatte die Enkelin keinen Bezug zum Haus und hat deshalb verkauft. Jetzt kommt weiterhin dazu, dass die neue Vermieterin, mittlerweile mindestens 4 Häuser in unserer Straße besitzt und keiner der alten Mieter hat eine Telefonnummer für Notfälle. Alleine ihre Handwerker (die in den leeren Wohnungen nun wohnen) haben eine Nummer, die sie aber, wenn sie denn deutsch sprechen, uns nicht weitergeben. Das ist sehr ärgerlich. Über uns ist die WC-Spülung defekt, das Wasser rauscht durch, und trotzdem wir schon einen Brief geschrieben haben, kümmert sich niemand darum. Ich denke, wir werden wegen der Umlagenrechnung vor Gericht gehen müssen. Wie ich so etwas hasse.

    Aber danke für die Beantwortung. :(

  • wir werden wegen der Umlagenrechnung vor Gericht gehen müssen

    Das läuft anders herum. Man schreibt dem Vermieter seine Einwände gegen die Abrechnung und rechnet dabei dann selbst den Betrag aus, den man unter Berücksichtigung der Fehler schuldet. Nur diese Nachzahlung leistet man, mehr nicht. Es liegt dann am Vermieter, sich damit auseinander zu setzen, wenn er anderer Ansicht ist.

    Ansonsten muss man eben bei Mängeln die eigene Wohnung betreffend alle Möglichkeiten des Gesetzes ausschöpfen, um der Vermieterin zu signalisieren, dass sie Pflichten hat.

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