Mieterhöhung mit Begründung Instandhaltung

  • Guten Tag,


    nehmen wir mal an, ein Mieter erhielt heute post vom Vermieter, dass die Miete erhöht werden solle. Begründung „Instandhaltung und Modernisierung „.
    Das Gebäude ist 100 Jahre alt. Weder wird und wurde was modernisiert, noch etwas instand gehalten. Also es kann versichert werden, dass diese Begründung hier nicht gegeben ist. Müsste man trotzdem in diesem Fall unterschreiben und zustimmen? P.s. kein Rechtsschutz .


    Würde mich auf Rückmeldungen freuen


    Viele Grüße

  • Wenn sonst in der Mieterhöhung nichts weiter steht, ist das nicht ausreichend. Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Höhe muss mit dem Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder einem Gutachten begründet werden.

  • Ich muss sagen, dass AUCH das, was du mit dem Mietspiegel erwähntest, drinnen stand. Ortsüblicher mietspiegel etc. Also wäre das so richtig, obwohl die erste Begründung nicht zutrifft?

  • Auf der ersten Seite steht als Hauptbegründung bzw. ganzes schreiben Zitat:

    Als Mitglied unserer Wohnungsgenossenschaft kennen Sie unser Ziel und unsere Verpflichtung. Wir sorgen für hochwertigen Wohnraum zu erschwinglichen Preisen. Im April werden wir die Mieten anheben. Um ihre finanzielle Mehrbelastung in einer moderaten Rahmen zu halten, werden wir die Kappungsgrenze von 20 % nicht ausschöpfen, sondern die Mieterhöhung auf maximal 10 % begrenzen. Die Mehreinnahmen verwenden wir für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. So stellen wir sicher, dass die Mietanpassung im Interesse aller Mitglieder und mit Mieter sind.

    Weiter auf Seite zwei …:

    Rechtlicher Hinweis: Grundlage für unsere Anpassung ist der aktuelle Leverkusener Mietspiegel von Dezember 2023. Darin lässt sich ihre Wohnung wie folgt zuordnen:

    Dann kommt halt eine Tabelle.

    Was denn nun. Auf der einen Seite eine Begrünung und auf der anderen

    Seite eine Andere.

    Bin verwirrt

  • Das auf der ersten Seite ist rechtlich nicht relevant, das ist nur eine Art Vorwort. Es ist auch völlig egal, wofür die höhere Miete verwendet wird.

    Wichtig ist dann die Einstufung in den Mietspiegel, ob diese korrekt ist. Hier kommt es auf Baujahr, Wohnungsgröße, Stadtteil und andere Faktoren an. Das müsste überprüft werden.

    Aber duch die Nennung des Mietspiegels und Erläuterung wie der Vermieter die Wohnung eingruppiert hat, ist die Mieterhöhung erst mal korrekt begründet. Der Rest ist dann die Prüfung der Höhe.

    Diese zusätzlichen Informationen hätten im ersten Beitrag schon genannt werden müssen. Alles ist wichtig.

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