Türcode - Schloss und Zutritt zur Wohnung

  • Guten Tag und schon einmal vielen Dank für Eure Zeit!

    Wir haben gestern ein Reihenhaus zur Miete übernommen und es sind mir einige Dinge sauer aufgestoßen.

    Das Haus hat eine gemeinsame Haustür mit einem vermieteten Apartment im 1. Stock. Hinter der Haustür geht es in unseren Bereich und die Treppe hoch zum Apartment und einem weiteren Zugang zu unserem Bereich.

    Zumindest unsere Türen haben nur "normale" Zimmerschlüssel, was uns bei der Besichtigung nicht aufgefallen ist (weil es einfach so absurd ist). Sowohl an der Außentür vom Garten, an der Garage mit Zugang in unseren Bereich als auch an unserer "Wohnungstür" sind Tastaturen für Codes.

    Gestern bei der Hausübergabe wurde uns gesagt, dass der Schlüssel zur oberen Tür, gegenüber der Apartmenttür, immer auf der Außenseite auf dem Türrahmen zu liegen hat weil das Apartment an unserem Strom hängt. Und wenn Stromausfall ist und wir nicht da sind, soll die Mieterin dann bei uns in den Keller gehen können um die Sicherung wieder reinzumachen. Das ist auch bereits einmal vorgekommen. Aufgrund des Schnittes des Hauses muss man von besagter Tür durch das Wohnzimmer laufen, wir können also nicht vorab im Urlaub Türen so versperren dass keine wesentlichen Wohnungsteile betreten werden können. Sie arbeitet auch in einem möglicherweise etwas zwielichtigen Bereich und könnte ggf auch z.B. erpressbar werden und sich dann zu Dingen hinreißen lassen die für uns nicht ganz so schön sind.

    Außerdem wird von uns wohl erwartet, dass die Türcodes (Garage mit direktem Wohnungszugang, Wohnungstür und Außentür vom Garten) gleich bleiben. Der Sohn des Vermieters wohnt im gleichen Reihenhauskomplex (3 Reihenhauseinheiten mit mindestens zwei Einliegerwohnungen) und wir wissen nicht, wer alles die Codes hat.

    Bei der Hausbesichtigung wurde gesagt dass die Mieterin des Apartments mit am WLAN hängt und das gegen eine kleine monatliche Zahlung gerne beibehalten werden soll. Nach der Vertragsunterzeichnung hieß es, dass sie nur über unseren Anschluss versorgt werden kann und wir sie quasi übernehmen "müssen" weil es keinen eigenen Anschluss für das Apartment gibt. Finde ich rechtlich schwierig, falls sie oder ein Nachmieter Straftaten im Netz begeht. Außerdem reicht uns ein kleinerer Anschluss, sie streamt aber und wegen allgemeiner Netzüberlastung wurde uns vom Vermieter eine 300er Leitung nahegelegt. Uns reicht aber 100 locker (bisher mit 50 nie Probleme gehabt), so dass es hier auch noch zu Konflikten kommen kann. Zur Not müsste sie die Preisdifferenz zahlen.

    Ist das zulässig?

    Haben wir einen Anspruch auf ordentliche Zylinderschlösser in Außentüren?

    Müssen wir es dulden dass die Nachbarin die Möglichkeit hat, jederzeit durch unser Wohnzimmer zu laufen?

    Müssen wir es dulden dass eine uns unbekannte Zahl an Personen die Codes hat und sich jederzeit Zutritt zu unserer Wohnung verschaffen kann?

    Müssen wir es dulden dass die Nachbarin über unser Netz mitsurft?

    Besten Dank für Eure Kommentare.

    Viele Grüße

    Napali

  • Müssen wir es dulden dass die Nachbarin die Möglichkeit hat, jederzeit durch unser Wohnzimmer zu laufen?

    Müssen wir es dulden dass eine uns unbekannte Zahl an Personen die Codes hat und sich jederzeit Zutritt zu unserer Wohnung verschaffen kann?

    Müssen wir es dulden dass die Nachbarin über unser Netz mitsurft?

    Ihr habt die Räume exklusiv gemietet und müsst niemandem jederzeit, auch in eurer Abwesenheit, Zutritt gewähren. Dementgegen steht jedoch der Anspruch der anderen Mietpartei, jederzeit Zugang zum Sicherungskasten zu haben. Wie dies der Vermieter löst? Zunächst einmal sein Problem.

    Selbstverständlich dürft ihr die Codes ändern, genau wie ein Mieter den Schließzylinder tauschen darf. Das würde ich auch umgehend tun, genau wie es sich empfiehlt, Schließzylinder bei Einzug zu tauschen, da man keinerlei Kontrolle darüber hat, wer noch Schlüssel besitzt.

    Wenn es im Mietvertrag keine Vereinbarung gibt, dass ihr für die Nachbarin Internet bereitstellen müsst, müsst ihr das nicht dulden. Selbst wenn, zweifle ich an der Gültigkeit einer solchen Klausel. Auch hier, vermutlich ist der Vermieter dazu verpflichtet, der anderen Mietpartei einen solchen Internetzugang zu verschaffen, aber auch das ist sein Problem und nicht eures. Heute ist ja über mobiles Internet auch bereits viel möglich.

    Was heißt, die Stromversorgung des Apartments hängt an eurem Strom? Sollt ihr auch die andere Partei mit Strom versorgen und darüber in Vorkasse gehen? Auch das wäre nicht zulässig. Habt ihr das geprüft, ob das Apartment einen eigenen Stromzähler und nicht nur einen Unterzähler hat?

    Zusammenfassend muss man hier jedoch sagen: eine einfache Durchsetzung eurer Rechte gibt es hier aus meiner Sicht nicht, denn dazu sind umfangreiche Umbaumaßnahmen erforderlich, die kaum im bewohnten Räumen stattfinden können. Wenn ihr also etwas Zeit habt, solltet ihr hier dringend mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und keine Zeit verstreichen lassen. Die Elektroinstallation baut man nicht einfach so um, zumal man dann auch die neuen Vorschriften einhalten muss und dies möglicherweise große Umbaumaßnahmen an der Elektrik nach sich zieht. Selbst dann ist in einem eigentlichen EFH nicht gesagt, dass das machbar ist. Der neue Zählerschrank darf weder in Wohnräumen, noch einfach so im Treppenhaus (da wird eine Nische benötigt), noch Rettungswege verengen... Wir hatten selbst auch dieses Problem, dass es keinen Kompromiss zwischen Mietrecht (Mieter muss Zugang haben) und Baurecht (Zählerschrank möglichst nah am Hausanschluss und natürlich innerhalb des Gebäudes) gab, der einzige Weg zum Zählerschrank im Keller führt durch unser Treppenhaus, welches aber natürlich Zugang zu allen Wohnräumen bietet.

    Ähnlich sieht das mit dem Internetzugang aus, wobei es hier dann nur um ein Kabel geht, um das sich vermutlich sogar der Anbieter kümmern würde.

    Natürlich könnt ihr auf eure Rechte bestehen, aber das bedeutet zwangsläufig (erheblichen) Ärger mit dem Vermieter und der anderen Mietpartei.

  • Schweinchenfan

    Herzlichen Dank für Deine Antwort! Die andere Mieterin hat einen separaten Zähler mit separatem Anschluss, der in unserem Keller hängt. Wie der abgelesen wird, weiß ich nicht. Wahrscheinlich meldet sie sich dann. Aber wir müssen nichts vorschießen.

    Der Zugang bezieht sich nur auf Stromausfall falls der FI-Schalter auslöst bzw der sonstwie am Hauptsicherungskasten behebbar wäre. Die Haupt-Wohnungstür und das Garagentor sind mit Codetastatur zu öffnen, und die gehen dann natürlich auch nicht.

    Von der Garage kommt man über eine Tür zum Kellerabgang und weiter durch eine Tür ins Wohnzimmer. Aber auch alles wieder nur normale Innentüren mit Buntbartschlüssel.

    Das Stromproblem wurde weder bei den beiden Besichtigungen noch bei der Vertragsunterzeichnung gesagt, obwohl das ja deutlich von üblichen Gepflogenheiten abweicht. Auf den Wunsch (Besichtigung) bzw die von ihm gefühlte Notwendigkeit (Vertragsunterzeichnung), die Nachbarin mit WLAN zu versorgen, weil nicht mal ein Netzkabel dorthin verlegt wurde, hat er ja wenn auch zögerlich hingewiesen.

    Eine eigene Internetleitung ins Apartment geht angeblich laut Vermieter nicht. Insofern bliebe wahrscheinlich nur eine mobile Versorgung.

    Schweinchenfan

    Nachtrag: Umbau geht nicht mehr. Einzug ist in vier Tagen. Eigentlich war uns ja auch mündlich versprochen dass wir am 20.1. reinkönnen, jetzt war gestern das Wohnzimmerparkett noch nicht mal voll belastbar weil er es zu kurzfristig hat wachsen lassen...

  • Zumindest das (aus meiner Sicht) drängendste Problem, dass Fremde in Eure Wohnung können, kann man einfach lösen:

    Buntbartschlösser kann man einfach und kostengünstig (aus dem Baumarkt) durch Schließzylinder-Schlösser ersetzen, den Zahlencode könnt Ihr ändern und es niemandem sagen.

    Beim Strom geht es wohl nur darum, dass die andere Mieterin ab und zu a den Sicherungskasten muss. Da muss sie sich halt entsprechend anmelden und Ihr ermöglicht das dann so bald es geht. Wenn Ihr gerade drei Tage weg seid, hat sie halt Pech gehabt (bzw. muss ich an ihren Vermieter wenden).

    Das WLAN-Passwort würde ich auch ändern und dann den Vertrag abschließen, den Ihr möchtet. Das wird für Ärger sorgen, aber rechtlich kann meines Erachtens nichts passieren. (Oder Ihr macht gar keinen DSL-Vertrag und nutzt selber mobile Lösungen - dann ist der Vermieter gegenüber der anderen Mieterin im Zugzwang).

  • beppi

    Vielen Dank für den Hinweis mit dem Austausch der Buntbartschlösser. Ich hatte gelesen dass man dazu den ganzen "Schlosskasten" (also das Ding was in der Tür steckt) tauschen muss und dann die Maße unterschiedlich sind.

    Als zusätzliches Problem kam jetzt noch dazu dass die Hausratversicherung wohl eine Wohnungsaußentür mit bündig eingebautem Zylinderschloss voraussetzt damit bei Diebstahl gezahlt wird.

    Was den Stromkasten angeht - da geht es nicht um geplante Besuche der Mieterin. Das kann sie nach Voranmeldung gerne tun. Da können wir sie dann auch durch die Garage reinlassen damit sie nicht durch unsere Wohnung stiefelte.

    Sondern es geht um den Fall eines Stromausfalls. Ohne Strom funktionieren die Türcodes an Wohnungs- und Garagentür nicht, und wir kommen nur über die obere Tür in die Wohnung. Und wenn wir nicht da sind, soll sie den auf der oberen Tür liegenden Schlüssel nehmen, ohne uns durch unsere Wohnung (Galerie und Wohnzimmer) in den Keller laufen und dort den Strom zu ihrer Wohnung wieder einschalten eben der Hauptschalter der gesamten Stromversorgung, an der auch ihre Wohnung hängt, in unserem Keller ist.

    Und auch wenn sie sich an den Vermieter wendet - der muss ja dann genauso in unserer Abwesenheit durch unsere Wohnung.

    Das Haus ist völlig bescheuert gebaut, nur wurde uns das erst zur Übergabe gesagt. Hätten wir das bei der Besichtigung oder zur Vertragsunterzeichnung erfahren, hätten wir das Haus niemals gemietet, da insbesondere mir sehr wichtig ist, dass in meiner Abwesenheit keiner durch meine Wohnung läuft.

  • an den Vermieter wendet - der muss ja dann genauso in unserer Abwesenheit durch unsere Wohnung

    ... was aber das Problem des Vermieters ist, wenn er es versäumt hat, vor Vertragsabschluss darauf hinzuweisen und sich im Vertrag ein Recht zum Betreten der Wohnung offen gehalten hat. Letzteres fehlt, was bedeutet, dass man niemandem Zugang ohne vorherige Ankündigung gewähren muss. Da muss sich nun der Vermieter eine Lösung einfallen lassen. Als Mieter hat man ein Recht auf Unversehrtheit der Wohnung.

  • Als zusätzliches Problem kam jetzt noch dazu dass die Hausratversicherung wohl eine Wohnungsaußentür mit bündig eingebautem Zylinderschloss voraussetzt damit bei Diebstahl gezahlt wird.

    Die bekommt man in allen Größen und Längen zu kaufen.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Die bekommt man in allen Größen und Längen zu kaufen.

    Danke für den Hinweis! Wie oben bereits geschrieben, habe ich gelesen dass die "Schlosskästen" für Buntbart- und Zylinderschlösser unterschiedlich und nicht so leicht auszutauschen sind.

    Wenn das aber nicht stimmt, und man ein Buntbartschloss einfach durch ein Zylinderschloss ersetzen kann, wäre das natürlich gut.

    Da muss sich nun der Vermieter eine Lösung einfallen lassen. Als Mieter hat man ein Recht auf Unversehrtheit der Wohnung.

    vielen Dank für die Info! Gut zu wissen dass anscheinend unser Recht auf Unversehrtheit der Wohnung stärker wiegt als das Recht der Nachbarin auf Strom.

    Wir haben uns schon erkundigt und würden ggf sogar einer Hinterlegung des Schlüssels bei einem Sicherheitsdienst zustimmen, der dann ggf mit Schlüssel käme und den Strom wieder anschaltet. Kosten wären natürlich vom Vermieter zu tragen. Dazu müssen wir aber erstmal die Sicherheitsfirma erreichen. Schlüsseldepot und -bringdienst bieten sie auf jeden Fall an. Idealerweise halt auch das Wiederanschalten des Stroms.

  • Hinterlegung des Schlüssels bei einem Sicherheitsdienst zustimmen

    Einfacher wäre es, wenn man einem Freund oder jemandem aus der Familie einen Schlüssel hinterlässt. Denn man hat auch während einer längeren Abwesenheit wie z.b. Urlaub eine Obhutspflicht für die Wohnung. Wenn man jemandem im Urlaub einen Schlüssel gibt, dann meistens zum Versorgen der Pflanzen, Tiere etc. Es geht aber auch um die Pflicht, allgemein zu schauen, ob alles in Ordnung ist. Es könnte ja wo Wasser austreten oder ähnliches, was Schaden verursachen würde.

  • Einfacher wäre es, wenn man einem Freund oder jemandem aus der Familie einen Schlüssel hinterlässt. Denn man hat auch während einer längeren Abwesenheit wie z.b. Urlaub eine Obhutspflicht für die Wohnung.

    Klar, so jemanden wird es geben. Diese Personen sind im Zweifel aber nicht so dauerhaft verfügbar wie ein Sicherheitsdienst sondern ihrerseits vielleicht auch mal weg. Weder Pflanzen noch Tiere brauchen bei uns derzeit eine tägliche Versorgung. Da reicht es wenn alle paar Tage jemand vorbeischaut, und dazwischen kann derjenige gerne kurz wegfahren.

    Wenn was ganz Dringendes ist wie Feuer wird ja eh nicht auf den Schlüssel gewartet, falls den dann anwesenden Personen überhaupt bekannt wäre wo der ist.

    Wobei ich ehrlich gesagt bei den meisten Urlaubsvertretungen bisher nie die ganze Wohnung durchgeschaut habe bzw habe durchschauen lassen ob irgendwo ein Schaden aufgetreten ist.

    Selbst während ich wo wohne, und sicher jetzt erst recht im großen Haus, bin ich nicht zwingend täglich in jedem Raum. Im Haus möglicherweise nicht mal in jeder Etage.

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