Diverse Schäden und keiner tut was :(

  • Hallo!
    Ich weiß nicht mehr weiter, darum ende ich mich jetzt an euch.
    Ich bin im Oktober 2009 zu meinem Freund nach Hagen gezogen, wir haben die wohnung seiner eltern übernommen.
    Vorher haben wir mit dem vermieter (ein freund der familie) über die mängel gesprochen und er versicherte uns (leider nur mündlich) alle zu beheben.
    Doch bis heute ist nichts passiert.
    Das haus gehört einer Insolvenzverwaltung, und der besagte freund ist der hausverwalter, wir sind die einzigen im haus die an ihn die miete zahlen. Und mein Freund bekommt immer erst zum 6. gehalt, worüber wir mit dem vermieter schon gesprochen haben, dennoch kommt jeden monat am 2. eine unhöfliche sms wo die miete bleibt, daher überlegen wir, die insolvenzverwaltung anzurufen und zu bitten das wir an die zahlen. ist das so klug?

    Nun zu den Mängeln.

    • Im Bad sind die Amaturen Undicht, und es läuft eine rotbraune flüssigkeit heraus die sich rundherum absetzt. Der Duschschlau ist an manchen stellen aufgerissen und die höhenverstellung ist mit 2 Wäscheklammern befestigt.
    • Die Badewanne ist stark aufgeraut, und hat keinen revisionsschacht, dazu kommt das der abfluss ständig verstopft ist da die leitung sehr klein und flach ist.
    • Auf dem Balkon steht das wasser bei regen bis an die tür und kann nicht ablaufen.
    • Die Stromleitungen sind eine Katastrophe, in die wohnung laufen nur 4 statt 5 adern.
    • Im wohnzimmer sind 2 Anschlüsse für lampen, aber nur eine ist benutzbar, bei der anderen weiß niemand wo sie hinführt. dazu sind dort "Dekortaions"Steckdosen (unter dem Lichtschalter ist ein loch in der wand mit einer aufgeklebten steckdose).
    • In der ganzen wohnung sind kaputte, teilweise nur noch halb vorhandene Lichtschalter.
    • Das Fenster im Arbeitzimmer ist undicht.
    • Wir haben für eine 80m² wohnung nur 2 Sicherungen.
    • Im Hausflur ist kein Licht, also kann man nur bei Tageslicht in den Keller gehen.

    Das war es erstmal. Was davon sind nun wirkliche Mängel, und was tu ich am besten dagegen?

  • Hallo Lena,

    eine Frage habe ich vorab: macht die Insolvenzverwaktung die Hausverwaltung für das Haus oder ist sie als Insolvenzverwalter tätig? Wenn dies nämlich so ist, dürft ihr die Miete nicht an den Freund zahlen sondern direkt an die Insolvenzverwalter.

    Zu deinen Mängel würde ich sagen, dass alle Mängel für eine gerechtfertigte Mängelrüge sind. Bei den zwei Sicherungen für eine ganze Wohnung bin ich mir nicht ganz sicher, hierzu solltet ihr mal mit einem Elektriker sprechen. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass hier eine Sicherheitsgefährdung vorliegt oder regelmäßig die Sicherungen "raushauen".

    Eine Mietminderung würde ich beispielsweise in folgender Höhe vornehmen, da es auch hierzu bereits Verfahren gab, die ich auf die Schnelle gefunden habe:

    Rostiges Trinkwasser: 20%
    Die rauhe Badewanne könnte mit 3% die Miete mindern.
    Für den unbenutzbaren Balkon können 3-15% veranschlagt werden.
    Fenster undicht: 5%

    Durch das Fehlen im Hausflur liegt eine erhebliche Sicherheitsgefährdung vor. Hier könntest Du den Vermieter anweisen, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Sollte er dies nicht tun, einen Elektriker beauftragen, für dessen Kosten der Vermieter aufkommen muss. Vorher aber mit dem Vermieter unbedingt absprechen.

    Ganz wichtig ist, dass du die Mängel schriftlich anzeigst und dem Vermieter eine Frist zu deren Beseitigung setzt, beispielsweise 2 Wochen. Gleichzeitig schreibst Du, dass du auf vorgenannten Gründen eine Mietminderung vornehmen wird.

  • Also die insolvenzverwaltung ist als insolvenzverwaltung tätig.
    Der Freund bekommt die Miete weil er gern das Haus kaufen möchte und hier schon eine Menge geld hinein gesteckt hat.

    Ist die sache mit den steckdosen auch sache des vermieters?

  • Hallo,

    Grundsätzlich betreffen auch Steckdosen die Zuständigkeit des Vermieters.

    Zum Thema Insolvenzverwalter:

    Wenn das Haus, das vollständig einem in Insolvenz befindlichen Vermieter gehört, nun vom Insolvenzverwalter verwaltet wird, ist dringend dazu zu raten, zu prüfen, wem gegenüber man zur Zahlung der Miete verpflichtet ist.

    Geht die Miete an den "Falschen", wird durch die Zahlung die vertraglich geschuldete Gegenleistung (also die Zahlung der Miete) nicht wirksam erbracht.

    Wenn also eigentlich der Insolvenzverwalter die Miete bekommen müsste, kann es sein, dass - sobald es ihm auffällt - er die Miete nochmal fordert. Darüber hinaus könnte aus so entstehenden Mietrückständen auch Kündigungsgründe erwachsen...

    Diese Frage ist zumdem auch wichtig um zu klären, an wen Aufforderungen zur Beseitigung der Schäden zu richten sind.

    Gruß

    Philipp