Korrekte Nebenkostenabrechnung und Schönheitsreparaturen

  • Ich hoffe mir kann hier jemand mit meinem Anliegen helfen und habe folgendes Problem mit meinem Vermieter. Ich werde zum 29.02.2024 ausziehen.

    Das Haus, in dem ich die Wohnung gemietet habe, ist ein Haus (BJ 2018) mit 3 Wohnungen. 2 davon sind fremd vermietet und in der 3. wohnt der Eigentümer des Hauses (mein Vermieter mit Frau). Geheizt wird mit Fußbodenheizung (Strom), es ist eine Wärmepumpe und PV am Haus vorhanden. Als ich im Mai 2022 eingezogen bin, hat mein Vermieter Zählerstände abgelesen und diese auch dokumentiert.

    Zu dem Stromvertrag, den normalerweise jeder Mieter für sich selbst abschließt, meinte er nur, ich solle 30.- extra zur Warmmiete bezahlen, und er rechne mir den Strom dann ab. (ist auch so im Mietvertrag geschrieben: 750.- Kaltmiete, 120.- Nebenkosten, 50.- Küche, 30.- Stromvorauszahlung) Meine Nebenkostenabrechnung von 2022 habe ich bis heute von meinem Vermieter nicht erhalten.

    Als es nun kurz vor dem Auszug stand, schrieb mir mein Vermieter über Whatsapp, dass ich für 2022 150.- zurückbekomme und für 2023 u. 2024 350.- nachzahlen müsse.

    Ich habe ihm dann geantwortet, mit der bitte eine ordentliche Nebenkostenabrechnung zu erstellen mit allen Zählerständen und dazugehörigen Rechnungen, damit ich dies gegenprüfen könne. Er schickte mir dann Fotos der aktuellen Zählerständen.

    Ich habe diese dann mit den Zählerständen vom Einzug gegenübergestellt und bemerkt, dass dies viel zu hohe Verbräuche sind und das Gesamtzähler sein müssen. Bis auf einen Zwischenzähler für Wohnungsstrom (bei dem der Verbrauch hinkommen könne) hatte er Heizung- und Warmwasserzähler(kWh) und Wasserzähler (m3) nur gesamt und will mir diesen Wert jetzt auf qm umrechnen.

    Ich habe Ihm gesagt, dass ich kaum zuhause war und nach dem Prinzip ja nun die Kosten von den anderen im Hause mittragen müsse. Daraufhin meinte er, andersrum müsse er ja auch meine tragen, wenn ich im Unverstand heizen würde. Deswegen hätte er mir beim Einzug auch nicht gesagt, dass die Wohnung keine eigenen Zähler hätte. Er sagt mir dann auch, dass die Nachzahlung über 300.- nur ein Grob hochgerechneter Betrag sei, da er die Rechnungen für 23 erst Ende 24 erhalten würde und für 24 erst Ende 25.

    Meine Frage nun, ist dieses Vorgehen von ihm Rechtens? Darf er wie er sagt keine eigenen Zähler per Wohnung haben?

    Als ich letztes Wochenende die Wohnung ausräumte und Löcher zumachte, klingelte mein Vermieter und wollte die Wohnung inspizieren. Er bemängelte die zugemachten Löcher und sagte er beauftrage einen Maler und ziehe mir dies von der Kaution ab.

    Zudem warf er mir vor, dass das Treppenhaus wegen mir fleckig sei und er dies auch nachbessern lassen müsse. (flecken sind nicht von mir) Ich musste ihn 5-mal bitten, die Wohnung zu verlassen, bis er dann endlich abzischte. 5 Minuten später klingelte es wieder er hätte sein Handy vergessen und fing auf einmal an die frisch zugemachten Löcher zu Filmen.

    Ich wies ihn nochmals sehr höflich darauf hin, dass er kein Recht hätte hier in der Wohnung zu sein und Ihn doch bitte die Wohnung zu verlassen, damit wir hier weiter arbeiten können. Er fing wieder an mit einem Maler, den er mir in Rechnung stellen wolle. Ich sagte ihm dann, dass ich die bereits weißen Wände selbst weiß, überstreichen werde und ich noch einen dreiviertel Monat Zeit habe.

    Muss ich die Wände komplett Streichen, wenn ich beim Einzug keine Änderungen an der Farbe vorgenommen habe?Ich habe bisher nur die Bohrlöcher mit grobkörnigem Acryl geschlossen und über diese mit weißer Farbe gestrichen. (man erkennt einen ganz leichten Farbunterschied)

  • ist dieses Vorgehen von ihm Rechtens? Darf er wie er sagt keine eigenen Zähler per Wohnung haben?

    Zuerst muss der Vermieter die Abrechnungen der jeweiligen Jahre vorlegen. Vorher kann man gar nichts weiter sagen. Die Foto von des Zählern helfen im Moment nichts. Die Zählerstände sagen ja nichts darüber, wie die Beträge zustande kommen.

    Ich habe bisher nur die Bohrlöcher mit grobkörnigem Acryl geschlossen und über diese mit weißer Farbe gestrichen.

    Das war möglicherweise ein Fehler. Denn zuerst stellt sich die Frage, ob man denn überhaupt zu den Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. Und wenn nein, dann braucht man auch keine Bohrlöcher verschließen. Da das nun gemacht wurde, kann das je nach Zustand wie eine Beschädigung gewertet werden und dann muss deswegen gestrichen werden.

  • Darf er wie er sagt keine eigenen Zähler per Wohnung haben?

    Wenn dies im Mietvertrag so vereinbart ist, ja. Die Beheizung mit einer Wärmepumpe bedingt eine Ausnahme von der Heizkostenverordnung und es müssen keine Zähler eingesetzt werden. Eine Abrechnung nach m² ist zulässig, wenn dies so vereinbart wurde.

    Eine korrekte Abrechnung muss er dennoch erstellen. Er hat jedoch insofern recht, dass er die Abrechnung für 2023 erst bis Ende 2024, die für 2024 erst bis Ende 2025 zustellen muss.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!