Preisexplosion Strom für Luftwärmepumpe

  • Guten Tag zusammen,

    gleich mehrere Fragen für Euch und vorweg lieben Dank für Eure Antworten.

    Unser Mietsgebäude (4 Parteien insgesamt, alle Mieter) wird mit einer Luftwärmepumpe beheizt. Die Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 wurden mit 32 Cent/KWH berechnet.

    Die Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 wurden mit 49 Cent/KWH berechnet. Ergebnis 1004 Euro nachzahlen. 2023 galt die Strompreisbremse von 40 Cent! Wie kann der Vermieter mit 49 Cent berechnen?

    Ebenfalls habe ich den Vermieter Ende 2022 auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit hingewiesen und gebeten, einen günstigen Tarif für 2023 für die 4 Parteien herauszusuchen. Dieser Bitte kam der Vermieter offensichtlich nicht nach. Was kann ich jetzt tun? Ist dies ein Fall für die Rechtsschutzversicherung?

    Während meiner Internetrecherche stieß ich auf günstige Strom-Verträge für Luftwärmepumpen. Ist der Vermieter im Rahmen der Pflicht zum Grundsatz der Wirtschaftlichkeit angehalten einen solchen Vertrag für uns Mieter abzuschließen?

    Danke und liebe Grüße, Smi.

  • Während meiner Internetrecherche stieß ich auf günstige Strom-Verträge für Luftwärmepumpen. Ist der Vermieter im Rahmen der Pflicht zum Grundsatz der Wirtschaftlichkeit angehalten einen solchen Vertrag für uns Mieter abzuschließen?

    Das ist nicht immer möglich, sondern setzt einen separaten, vom Messstellenbetreiber installierten Zähler für die Wärmepumpe voraus. Erheblich günstiger sind diese Tarife inzwischen in den meisten Fällen auch nicht mehr, sodass es sich oft wegen der zusätzlichen Grundgebühr nicht rechnet. Verpflichtend ist das sicherlich nicht.

    Die Abrechnung der Heizkosten als solche ist hier jedoch nicht korrekt.

  • Was genau ist deines Erachtens nicht korrekt an der Abrechnung

    Eine Heizkostenabrechnung verteilt Kosten. Welche Jahresarbeitszahl, welche Energiemenge... spielt überhaupt keine Rolle. Die Stromkosten, die angefallen sind, stehen allerdings nirgends und genau die müssen verteilt werden. Die können nicht errechnet werden, für die muss es eine Rechnung vom Versorger geben. Zudem ist die Rechnung an sich einfach nicht korrekt, denn da stehen auf einer deinen Seite des = kWh, auf der anderen €.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!