Guten Tag zusammen,
gleich mehrere Fragen für Euch und vorweg lieben Dank für Eure Antworten.
Unser Mietsgebäude (4 Parteien insgesamt, alle Mieter) wird mit einer Luftwärmepumpe beheizt. Die Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 wurden mit 32 Cent/KWH berechnet.
Die Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 wurden mit 49 Cent/KWH berechnet. Ergebnis 1004 Euro nachzahlen. 2023 galt die Strompreisbremse von 40 Cent! Wie kann der Vermieter mit 49 Cent berechnen?
Ebenfalls habe ich den Vermieter Ende 2022 auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit hingewiesen und gebeten, einen günstigen Tarif für 2023 für die 4 Parteien herauszusuchen. Dieser Bitte kam der Vermieter offensichtlich nicht nach. Was kann ich jetzt tun? Ist dies ein Fall für die Rechtsschutzversicherung?
Während meiner Internetrecherche stieß ich auf günstige Strom-Verträge für Luftwärmepumpen. Ist der Vermieter im Rahmen der Pflicht zum Grundsatz der Wirtschaftlichkeit angehalten einen solchen Vertrag für uns Mieter abzuschließen?
Danke und liebe Grüße, Smi.