Bei Auszug renovieren - oder doch nicht?

  • Einen schönen guten Morgen

    Mein Vater zieht nach 30 Jahren aus seiner Mietwohnung aus. Zwischendurch ist immer mal wieder renoviert worden, aber die letzten Arbeiten liegen schon über sieben Jahre zurück.

    Wie sieht die rechtliche Situation aus: Muss er renovieren, oder nicht? Und wenn ja - was bedeutet "renovieren"? Nur Wände und Decken streichen, oder muss man auch den Teppichboden auswechseln, Fensterrahmen und Türzargen streichen?

    Wo finde ich die entsprechenden Gesetzestexte und/oder Verordnungen?

    Danke für jede Art von Hilfe,
    hennarot

  • Zitat

    Wo finde ich die entsprechenden Gesetzestexte und/oder Verordnungen?

    Im Mietvertrag. Dort müsste wirksam vereinbart sein, was Ihr Vater während der Mietzeit zu erledigen hatte.

    Sollte die Klausel eine sogenannte starre sein, dann käme das hier für ihn infrage: Google

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