Mieterhöhung höher als im Mietspiegel - Fristen zu kurz

  • Eine Mitteilung über die Mieterhöhung kommt am 2. Februar per E-Mail, in der eine erhöhte Miete unter Bezugnahme auf den Mietspiegel angekündigt wird, ohne relevante Zahlen anzuhängen oder zu erwähnen.

    Der Vermieter bittet um Bestätigung spätestens bis zum 1. März, und die Erhöhung soll ab dem 1. April gelten. Diese Zeitgrenzen sind nicht korrekt, oder? Der Mieter muss nicht "bestätigen", und die Miete kann erst ab dem 1. Mai gültig sein?

    Gemäß meinen eigenen "Vermieterfreundlichen" Berechnungen im Mietspiegel (die Annahmen zum Beispiel ruhige Nachbarschaft usw. beinhalten) liege ich immer noch 23 % über der Durchschnittsmiete. Kann er trotzdem die Erhöhung vornehmen? Die Erhöhung ist zwar recht gering und angemessen, aber da die Miete bereits so viel höher als Mietspiegel Durchschnitt ist...

    Ist der Vermieter nicht verpflichtet, seine Berechnungen vorzulegen?

  • Diese Zeitgrenzen sind nicht korrekt, oder?

    Richtig.

    Der Mieter muss nicht "bestätigen"

    Ein Mieterhöhungsverlangen muss bestätigt werden. Andernfalls kann der Vermieter auf Zustimmung klagen, vorausgesetzt, das Mieterhöhungsverlangen erfüllt formell die gesetzlichen Vorschriften.

    ohne relevante Zahlen anzuhängen oder zu erwähnen.

    Das genügt nicht. Der Vermieter muss schon dazu schreiben, wie er die Wohnung im Mietspiegel eingruppiert hat.

  • Ein Mieterhöhungsverlangen muss bestätigt werden.

    Wie lange sollte einem Mieter gegeben werden, um der Erhöhung zuzustimmen? Ist die Mindestzeit für die Zustimmung gleich der Mindestzeit, bis die Mieterhöung in Kraft tritt? Oder ist die Frist zur Zustimmung kürzer?

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